Rechtssichere Regelungen im Homeoffice: Schritte bei der Umsetzung

Bieten auch Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern die Arbeit im Homeoffice an? Wenn Sie von dieser Möglichkeit für Ihren Betrieb Gebrauch machen, gibt es einiges zu beachten. Denn: Die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers hört nicht an der Haustür auf. Er muss sich darum kümmern, dass das Homeoffice nicht zu einer psychischen Belastung wird. Ich zeige Ihnen im Folgenden, wie Sie dabei vorgehen.
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In den letzten Jahren haben viele Unternehemen das Homeoffice-Arbeitskonzept ausgebaut. Und das nicht ohne Grund: Denn neben den Mitarbeitern profitieren auch die Arbeitgeber durch weniger Arbeitsplätze vor Ort.

Auch Homeoffice-Plätze müssen ausgewertet werden

Doch wie soll das bewerkstelligt werden? Muss jetzt jeder Arbeitnehmer, der ein betriebliches Notebook besitzt, zu Hause besucht und das Wohnzimmer begutachtet werden? Nein, natürlich nicht. Die Privatsphäre der Mitarbeiter ist für den Chef tabu.

Darüber hinaus ist es aber wichtig, zwischen fest vom Betrieb eingerichteten Telearbeitsplätzen und einem Homeoffice-Arbeitsplatz zu unterscheiden. Sitzt der Arbeitnehmer zu Hause, also beispielsweise in einem eigenen Raum, und hat er vielleicht sogar das Mobiliar von seinem Arbeitgeber erhalten, ist dieser auch für den damit verbundenen Arbeitsschutz verantwortlich.

Rechtliche Anforderungen an den Arbeitsplatz im Homeoffice

Der Gesetzgeber legt in der neuen Arbeitsstättenverordnung deshalb klar fest, dass in einem Homeoffice auch die Anforderungen an die Bildschirmarbeitsplätze erfüllt sein müssen.

Wesentliche Beispiele:

  • Die Ergonomierichtlinien müssen eingehalten werden (Schreibtisch, Stuhl etc.).
  • Es muss organisiert sein, dass nicht ständig am Bildschirm gearbeitet wird.
  • Ein ausreichender Platz für das Arbeiten muss vorhanden sein.
  • Etwaige Reflexionen durch Geräte oder Mobiliar müssen vermieden werden.
  • Eine durch Geräte erzeugte erhöhte Erwärmung im Raum muss unterbunden werden. 

Vorschriften Homeoffice: So vermeiden Sie Haftungsrisiken

Zusätzlich zu dieser Verordnung gilt auch der psychische Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer, der über die Möglichkeit eines Homeoffice verfügt, vorab ausreichend informieren: 

Er muss ihm die Kriterien nennen, die dieser selbst zu kontrollieren hat, damit keine gesundheitliche Gefährdung entstehen kann. Dazu gehört z. B. auch der Umgang mit der Zeiterfassung: Vertrauensarbeitszeit bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber blind darauf vertrauen sollte, dass der Arbeitnehmer selbst die Zeit kontrolliert.

Vielmehr sollte er den Arbeitnehmer dazu auffordern, regelmäßig über den Zeiteinsatz zu berichten, um eine eventuelle Überlastung rechtzeitig zu erkennen.

Mitarbeiterschulung: Klare Regeln für das Homeoffice kommunizieren

Worüber aber sollte nun ein potenzieller Homeoffice-Anwender unterrichtet werden? Es gibt 5 Punkte, über die Sie ihn aufklären müssen. Lassen Sie sich die Unterweisung schriftlich im Unterweisungsprotokoll gegenzeichnen:

  • Betreibt er eine eigene Zeiterfassung und erstattet er unaufgefordert eine Meldung an den Arbeitgeber, wenn er Überstunden machen muss?
  • Sorgt er selbst dafür, dass er die Pausen einhält? Weiß er, dass die Unfallversicherung im Gegensatz zu einem normalen Arbeitsplatz nicht greift, wenn er sich auf die private Toilette oder in die eigene Küche begibt oder seine Kinder zum Kindergarten/zur Schule bringt bzw. wieder abholt?

Hinweis: Diese Aufstellung sollte auch unbedingt um Themen des Datenschutzes ergänzt werden – sprechen Sie dazu am besten mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder EDV-Verantwortlichen!

  • Achtet er darauf, dass sein Platz, an dem er mit dem mobilen Gerät arbeitet, den ergonomischen Richtlinien entspricht? Besitzt er eine Abschrift der ergonomischen Richtlinien?
  • Kennt er die Regeln der Arbeitsstättenverordnung dahingehend, dass er genügend Abstand zum Bildschirm einhält und für eine ausreichende Beleuchtung sorgt? Kümmert er sich selbst um die richtigen Sitzmöbel oder den geeigneten Arbeitstisch?
  • Wird er vom Betriebsarzt einmal im Jahr untersucht wie alle anderen an Telearbeitsplätzen arbeitenden Arbeitnehmer auch, also beispielsweise hinsichtlich der Augenbelastung?

Empfehlung: Handeln Sie umgehend und reduzieren Sie auf diese Weise eventuelle Haftungsrisiken. Es entstehen Ihnen dabei kaum Kosten – weisen Sie alle Homeoffice-Anwender durch einen Vortrag auf die Problematik hin! Hierbei ist eine externe Unterstützung oft sinnvoll!