Dadurch entstehen Engstellen, die oft auch schwere Unfälle zur Folge haben, wenn sich dort z. B. Gabelstapler und Fußgänger nicht ausweichen können. Darum müssen Sie Verkehrswegsbegrenzungen kennzeichnen. Darauf dürfen Sie nur verzichten, wenn sie ohnehin klar zu erkennen sind (z. B. Geländer) oder häufig geändert werden müssen.
Klare Linie für die Sicherheit
Nach der BGV A 8 „Sicherheitskennzeichnung“ müssen die Fahrwegsbegrenzungen auf dem Boden farbig, deutlich erkennbar und dauerhaft sein. Das geht am besten mit durchgezogenen gelben Linien von ca. 10 bis 15 cm Breite.
Je nach Untergrund haben sich dabei 3 Varianten bewährt:
- Die Kennzeichnung mit Farbe. Je besser Sie den Untergrund vorher von Staub, Öl und anderen Verschmutzungen befreien, desto länger haftet sie.
- Besonders in Innenbereichen bieten selbstklebende Markierungsstreifen eine gute Alternative zum Farbauftrag. Bei starker Beanspruchung, z. B. durch Darüberschieben von schweren Gegenständen, sind sie allerdings schnell hinüber.
- Wenn der Untergrund weder einen Farbanstrich noch Klebestreifen zulässt (beispielsweise Sand oder Schotter), verwenden Sie Markierungsnägel. Achtung: Sie dürfen sich nicht zu sehr von der Bodenfläche abheben, sonst besteht Stolpergefahr!
Tipp: Für längere Wege sollten Sie fahrbare Bodenmarkierungsgeräte benutzen. Es gibt sie ebenso als Farbauftrags- wie als Rollenmarkierungsgeräte. Mit ihnen können Sie die Markierung bei Bedarf auch rasch wieder auffrischen (im Handel ab ca. 100 € zu bekommen). |