Arbeitsschutz im Unternehmen: Darauf sollten Sie achten

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In zahlreichen Berufsfeldern lauern Gefahren: Chemikalien, große Maschinen oder Elektrizität können die Sicherheit von Mitarbeitern gefährden. So können Unternehmen das Thema Arbeitsschutz gut umsetzen.
Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Arbeitsschutz?

Unter Arbeitsschutz versteht man alle Methoden und Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ergreift, um seine Mitarbeitenden vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen fassen dabei schriftlich zusammen, was beachtet werden muss, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Die wichtigsten Leitlinien sind in diesem Kontext das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Im Zentrum des Interesses steht aber nicht nur der Schutz vor physischen Unfällen am Arbeitsplatz – auch wenn darauf das Hauptaugenmerk liegt, wenn es um das Thema Arbeitsschutz geht. Im sozialen und medizinischen Sinn müssen Unternehmen ebenfalls auf den Schutz ihrer Mitarbeiter achten. Beim medizinischen Arbeitsschutz stehen vor allem Risiken für Berufskrankheiten im Fokus, sodass beispielsweise ergonomisches Arbeiten hier wichtig wird. 

Im sozialen Bereich geht es insbesondere um den Schutz von Kindern, Jugendlichen, Frauen und (werdenden) Müttern. Dabei spielt nicht nur die Gestaltung der Arbeitsumgebung eine Rolle, sondern auch die Arbeitszeiten. 

Was gehört zum Arbeitsschutz in Unternehmen?

Jedes Unternehmen steht in der Pflicht, die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter bestmöglich zu schützen, eine sichere und menschengerechte Arbeitsumgebung zu gewährleisten sowie Unfälle zu vermeiden. Eine Leitlinie hierfür ist die sogenannte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie enthält Mindeststandards für den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit von Arbeitsstätten.

Es liegt im Interesse jedes Arbeitgebers, sich an die entsprechenden Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz zu halten und zum Beispiel Geländer anzubringen, für gute Beleuchtung zu sorgen oder Schutzausrüstung bereitzustellen. Auch die Kenntnis von Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz ist essenziell. Denn laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen anzuordnen. Ein wichtiges Element für Gesundheitsschutz und Vorbeugung von Arbeitsunfällen ist dabei die Gefährdungsbeurteilung.

Außerdem sollten Sie als Arbeitgeber im Blick behalten, welche Mittel vor Ort nötig sind, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Erste-Hilfe-Kästen und -Aushänge sowie rechtssichere Betriebsanweisungen für den Umgang mit Maschinen, Geräten und Chemikalien. Für detaillierte Leitfäden beziehungsweise Handlungshilfen zu verschiedenen Bereichen können sich Arbeitgeber an die entsprechende Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche wenden.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes?

Die wichtigsten Rahmenbedingungen für Arbeitsschutz legen diese Gesetze fest:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Gute Anlaufstellen zum Thema Arbeitsschutz sind unter anderem diese Einrichtungen:

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Berufsgenossenschaften

Gefährdungsbeurteilung: Darum ist sie Pflicht in Sachen Arbeitsschutz

Um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden ist es wichtig, schon im Voraus mögliche Gefahren zu identifizieren. Dafür müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, die körperliche und psychische Belastungen genauso umfasst wie die Expositionsermittlung, zum Beispiel bei Staub. 

Die Beurteilung möglicher Gefahren hat das Ziel abzuschätzen, wann Maßnahmen ergriffen werden müssen, durch die Beschwerden vermieden oder reduziert werden können. Ihre Durchführung überwacht die Gewerbeaufsicht des jeweiligen Bundeslandes.

Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung

Durch das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift (Vorschrift 1) der DGUV (Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb durchzuführen. Wird die Gesundheit eines Beschäftigten im Betrieb gefährdet, ohne dass eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vorliegt, kann dem Arbeitgeber im Zweifel sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

Arbeitsunfälle vermeiden: Betriebsanweisung ist wichtig für den Arbeitsschutz

Damit Arbeitnehmer sicher arbeiten können, ist insbesondere bei heiklen Arbeitsmaterialien und -umgebungen eine gute Anleitung nötig. Eine rechtssichere Betriebsanweisung schützt dabei nicht nur den Mitarbeiter beim Umgang mit Maschinen, Geräten und Chemikalien, sondern auch den Arbeitgeber vor etwaigen Problemen, wenn es doch zu einem Arbeitsunfall kommt.

So ist insbesondere bei Arbeiten mit körperlichem Einsatz eine Betriebsanweisung unumgänglich. Das betrifft zum Beispiel Öfen im Stahlwerk oder in der Töpferei genauso wie in der Bäckerstube. Die elektrische Brotschneidemaschine birgt ähnliche Gefahren wie die Kreissäge in der Schreinerwerkstatt. Und selbst in der Küche sollten Arbeitnehmer zumindest wissen, wie Geräte zu bedienen und schwere Gegenstände richtig zu heben sind. Im Zweifel können Sie als Arbeitgeber sich von einem Betriebsarzt, einem Umweltbeauftragten oder anderen Experten beraten lassen.

Beschäftigte in der Pflicht

Auch Beschäftigte sind in der Pflicht, die eigene Gesundheit zu schützen. So müssen sie nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes dafür Sorge tragen, sich nach ihren Möglichkeiten gemäß der Unterweisung des Arbeitgebers gemäß zu verhalten. Dazu gehört auch, die Sicherheit von Kollegen im Blick zu behalten und zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.

Unfallverhütung: Rettungsketten und Unterweisung

Damit Unfälle effektiv verhindert werden können, sollten auch die Mitarbeiter eines Unternehmens an Bord geholt werden – das heißt, idealerweise weiß bei einem Arbeitsunfall jeder, was zu tun ist. Regelmäßige Unterweisungen durch den Betriebsarzt oder einen qualifizierten Verantwortlichen sind daher essenziell für eine effektive Umsetzung von Schutzmaßnahmen. 

Dazu gehört es auch, sogenannte Rettungsketten einzuführen: Diese bezeichnet die Abfolge der zu verfolgenden Handlungen vom Unfall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beziehungsweise der Ankunft in der Notaufnahme. Das umfasst insbesondere die Alarmierung des Rettungsdienstes und die Erstversorgung im Sinne von Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Was tun nach einem Arbeitsunfall?

Je nach Schwere des Unfalls ist nach einem Arbeitsunfall zunächst die entsprechende Versorgung wichtig. Der Gang zum eigenen Hausarzt ist dabei nicht angebracht: Der geschädigte Arbeitnehmer sollte sich so schnell wie möglich bei einem Durchgangsarzt (kurz: D-Arzt) vorstellen. Das hat den Grund, dass für den D-Arzt nicht die Krankenkasse zuständig ist, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Das unterscheidet einen Durchgangsarzt sonst noch vom Hausarzt:

  • Beim D-Arzt handelt es sich meistens um einen Orthopäden oder Chirurgen, der besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Unfallmedizin besitzt.
  • Ein D-Arzt wird von den Berufsgenossenschaften oder von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestellt.
  • Ein Durchgangsarzt ist insbesondere dafür zuständig, Arbeitnehmer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu behandeln.
  • Er gibt außerdem Empfehlungen von Entschädigungsleistungen für Arbeitnehmer.

Der D-Arzt kann den Arbeitnehmer nach der Untersuchung zum Hausarzt oder zu einem Spezialisten überweisen.

Außerdem sollte nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung informiert werden. Der Unfallversicherungsträger entscheidet dann, ob es sich wirklich um einen Arbeitsunfall handelt – bei unklaren Verhältnissen über den Schuldigen kann dies mitunter ein langwieriger Prozess werden. Nicht zuletzt deshalb ist in jedem Fall Vorsicht besser als Nachsicht: Unternehmen sollten alles für eine gute Unfallverhütung tun.

Arbeitgeber müssen den Unfall außerdem bei der Berufsgenossenschaft melden, wenn der Arbeitnehmer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist. Eine kürzere Arbeitsunfähigkeit muss demnach nicht gemeldet werden.

Was gehört noch zum Arbeitsschutz in Unternehmen?

Nicht nur Gefährdungsbeurteilung, Rettungsketten, Gesundheitsschutz und soziale Elemente gehören zu einem guten Arbeitsschutz in Unternehmen: Auf ganz basaler Ebene zählen auch Schutzausrüstung und Ausstattung für Erste Hilfe dazu. Damit alles im Blick bleibt und Unternehmen nicht in die Bredouille kommen, ergibt außerdem ein Arbeitsschutzmanagement mit festen Zuständigkeiten im Unternehmen Sinn.

Persönliche Schutzausrüstung

Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe: Für die verschiedensten körperlichen Arbeiten gibt es Schutzkleidung und -ausrüstung. So schützen Masken im Chemielabor vor giftigen Dämpfen, während entsprechende Handschuhe oder Anzüge Arbeitnehmer vor Hitze bewahren. Bei bestimmten Bauarbeiten und Tätigkeiten an der Fassade von Häusern umfasst die Schutzausrüstung zum Beispiel auch Klettergurte.

In jedem Fall gilt auch hier: Ohne die richtige Unterweisung nützt die beste Ausrüstung unter Umständen wenig. Daher muss der Arbeitgeber immer Sorge tragen, dass Mitarbeiter richtig eingewiesen werden. Dies geschieht durch den Chef selbst oder qualifizierte Fachleute – ein wichtiges Element sind aber auch entsprechende Betriebsanweisungen.

Arbeitsschutzgesetz auch im Büro

Was oft unter den Tisch fällt: Auch im Bürojob gelten die Regeln des Arbeitsschutzgesetzes. Arbeitsgeräte und -materialien sollten keine Gesundheitsgefährdung für Mitarbeiter darstellen. Daher ergibt es Sinn, im Büro auf eine ergonomische Einrichtung zu achten, Stolperfallen zu vermeiden und beispielsweise Bildschirme nicht gegen Fenster aufzustellen

Materialien

Besprechungen und Unterweisungen können nicht jeden Tag stattfinden. Trotzdem ist es Aufgabe des Unternehmens, Mitarbeiter zu informieren und damit die Gesundheit aller zu schützen. Dabei helfen entsprechende Poster und Informationsmaterialien, die verteilt oder gut sichtbar platziert werden können. Beispielsweise hängt idealerweise ein Poster mit Erste-Hilfe-Maßnahmen neben dem Versorgungskoffer. Im Sinne des Gesundheitsschutzes können Büros auch mit Anleitungen zum bestmöglichen Sitzverhalten ausgestattet werden.

Sprachbarrieren überwinden

Im Zweifel sollten alle Betroffenen solche Aushänge auf Anhieb verstehen – insbesondere, wenn es um lebensrettende Maßnahmen geht. Das schließt ein, bei entsprechenden Unterweisungen einen Dolmetscher hinzuzuziehen und Poster etc. auch in anderen Sprachen auszuhängen.

Tipp: Hilfreich sind beispielsweise auch Aushänge der BG Bau in Unternehmen der Baubranche – in anderen Bereichen vergleichbare Materialien der Berufsgenossenschaften. Die kompakt zusammen gefassten Informationen zeigen Mitarbeitern, an wen sie sich im Notfall direkt wenden können und welche Schritte zu beachten sind.

Arbeitsschutzmanagement

Viele Unternehmen ab einer Größe von 20 Mitarbeitern setzen auf feste Zuständigkeiten. Diese erleichtern es insbesondere in Branchen mit körperlich herausfordernden Arbeiten, alle nötigen Aufgaben im Blick zu behalten. Dazu gehören:

  • Up-to-date bleiben, was lebensrettende Maßnahmen angeht
  • Gesetze und Regelungen von Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und Arbeitsstättenverordnung sowie etwaige Neuerungen im Blick behalten
  • Unterweisungen im Unternehmen organisieren
  • Rettungsketten ausarbeiten und die entsprechenden Materialien platzieren
  • Erste-Hilfe-Koffer und andere Materialien regelmäßig überprüfen
  • Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsmittel turnusmäßig checken

Die genannten Aufgaben sind in erster Linie wichtig im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Aber auch, um Abmahnungen durch die Gewerbeaufsicht zu vermeiden: Die Behörde zeichnet verantwortlich, dass Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften eingehalten werden – auch im Bereich sozialer Arbeitsschutz.

Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer bezüglich des Arbeitsschutzes im Unternehmen?

Nicht nur der Arbeitgeber muss Arbeitsschutz-Pflichten erfüllen. Auch der Arbeitnehmer hat bestimmten Pflichten nachzukommen. Dazu gehören unter anderem:

  1. Informieren und Schulungen wahrnehmen: Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, sich über die geltenden Arbeitsschutzvorschriften, -richtlinien und -verfahren im Unternehmen zu informieren. Er sollte auch regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen zum Arbeitsschutz teilnehmen, um sein Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.
  2. Korrekte Verwendung der Arbeitsmittel: Als Arbeitnehmer ist es außerdem Ihre Pflicht, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die Ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.
  3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ordnungsgemäß verwenden: Der Arbeitnehmer muss die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung, wie Helme, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe oder Gehörschutz, korrekt nutzen und pflegen. PSA ist dazu da, um Verletzungen oder gesundheitliche Schäden am Arbeitsplatz zu verhindern.
  4. Gefahren und Mängel melden: Jeder Arbeitnehmer sollte potenzielle Gefahren oder Sicherheitsmängel sofort seinem Vorgesetzten oder der Sicherheitsabteilung melden. Dies kann dazu beitragen, Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden und die Arbeitsumgebung sicherer zu machen.
  5. Arbeitsanweisungen und Sicherheitsvorschriften befolgen: Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer die gegebenen Arbeitsanweisungen und Sicherheitsvorschriften strikt befolgt. Dies umfasst den Umgang mit Maschinen und Geräten, das Einhalten von Sicherheitsabständen, das richtige Heben und Tragen von Lasten sowie die Nutzung von Sicherheitseinrichtungen.
  6. Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Der Arbeitnehmer sollte sich aktiv an der ergonomischen Gestaltung seines Arbeitsplatzes beteiligen. Dazu gehört beispielsweise die richtige Einstellung von Stühlen, Tischen und Bildschirmen, um Muskelverspannungen und anderen gesundheitlichen Problemen vorzubeugen.
  7. Erste-Hilfe-Kenntnisse und Notfallpläne: Der Arbeitnehmer sollte über grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen und wissen, wie er im Notfall reagieren muss. Es ist auch wichtig, sich mit den Notfallplänen im Unternehmen vertraut zu machen und zu wissen, wie man im Ernstfall Evakuierungen oder andere Sicherheitsmaßnahmen durchführt.

Indem der Arbeitnehmer diese Pflichten erfüllt, leistet er einen aktiven Beitrag zum Arbeitsschutz im Unternehmen. Ein sicherer Arbeitsplatz schützt nicht nur die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, sondern steigert auch die Effizienz und Produktivität des Unternehmens insgesamt. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, diese Pflichten ernst zu nehmen und zur Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung beizutragen.

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat beim Arbeitsschutz?

Der Betriebsrat kann überall dort mitbestimmen, wo und soweit Arbeitsschutzvorschriften dem Arbeitgeber Spielraum beim Arbeitsschutz lassen, eine Angelegenheit auf diese oder jene Weise zu regeln. Bei folgenden Situationen und Sachverhalten kann der Betriebsrat zum Beispiel mitbestimmen:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisungen der Mitarbeiter
  • Benennung des Sicherheitsbeauftragten
  • Veränderungen der Arbeitsplätze
  • Bestellung oder Abberufung von Betriebsärzten

Wer kontrolliert die Einhaltung des Arbeitsschutzes?

Ob die Arbeitsschutzvorkehrungen in den Betrieben ausreichen, kontrollieren staatliche Stellen wie

  • Gewerbeaufsichtsämter oder
  • die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz gemeinsam mit den
  • Technischen Aufsichtsdiensten (TAD) der Unfallversicherungen.

Was passiert bei Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes?

Stellt die Behörde einen Verstoß Ihres Arbeitgebers gegen Arbeitsschutzvorschriften fest, wird sie dem Arbeitgeber eine angemessene Frist setzen, in der er ihre Anordnung ausführen muss. Besteht Gefahr für die Mitarbeiter, kann sie auch anweisen, dass eine Anordnung sofort umgesetzt wird.

Schafft der Arbeitgeber immer noch nicht Abhilfe, nachdem die zuständige Behörde den Verstoß festgestellt und ihm eine Frist eingeräumt hat, kann die Behörde im nächsten Schritt die betroffene Arbeit unterbinden oder die Verwendung oder den Betrieb der betroffenen Arbeitsmittel untersagen.

Auch Straf-, Buß- und Ordnungsgelder sind bei Nichteinhaltung der Gesetze des Arbeitsschutzes möglich, die der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen zu entrichten hat.