Kurz darauf stürzte er in einem ungesicherten Bereich aus 6 m Höhe auf den Hallenboden. Mit tragischem Ausgang, denn wegen der schweren Kopfverletzungen, die er sich dabei erlitt, wird er zeitlebens behindert und arbeitsunfähig bleiben.
Anseilschutz ist häufig zu wenig
Die Unfalluntersuchung ergab, dass das Bauvorhaben – ganz im Einklang mit den Bestimmungen der Baustellenverordnung – in der Planungsphase sowie während der Bauausführung von einem Sicherheitskoordinator betreut wurde. Auch der vorgeschriebene Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan lag vor. Darin war für die Verlegung der Gitterroste in der Zwischendecke jedoch lediglich Anseilschutz als Auffangeinrichtung festgelegt.
Schutznetze hätten den Unfall verhindert
Diese Schutzmaßnahme verstößt gegen die Berufsgenossenschaftliche Regel „Dacharbeiten“ (BGR 203), denn danach ist Anseilschutz nur bei kurzzeitigen Dacharbeiten zulässig. Nach der BGR 203 sind das Arbeiten, die höchstens 2 Manntage umfassen. Die Dacharbeiten an der Unfallbaustelle sollten jedoch 2 bis 3 Wochen dauern, also weit länger. Hierfür sind technische Absturzsicherungen vorgesehen. Sie hätten den Unfall verhindern können. Erlaubte technische Absturzsicherungen für länger dauernden Arbeiten auf Flachdächern sind u. a.:
- Seitenschutz,
- Flachdachsicherungssysteme
- Fanggerüste und
- Schutz- bzw. Fangnetze.
Bitte gehen Sie solche Risiken nicht fahrlässig ein und sorgen Sie immer für eine ausreichende technische Absicherung. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken.