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Ein konkretes Beispiel: Sie können dieses Muster selbst nutzen oder an einen Sie unterstützenden Mitarbeiter weitergeben. In jedem Fall erleichtert die Schritt-für-Schritt-Anleitung Ihnen die DS-GVO konforme Anpassung Ihres Verarbeitungsverzeichnisses beträchtlich! 
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Den Spezialreport erhalten Sie jetzt für kurze Zeit vollkommen gratis zu Ihrer Kennenlern-
Ausgabe "Datenschutz aktuell". Damit schlagen Sie gleich zwei Fliegen mit einer Klappe.
Denn unser Fachinformationsdienst hält Sie auch über alle anderen Entwicklungen im
Datenschutz sowie allen Entscheidungen zur DS-GVO auf dem Laufenden. Alle Informationen sind durch unser Expertenteam kompetent vorsortiert, nach Relevanz
bewertet und leicht verständlich erläutert. Sie benötigen nur 15 Minuten für die Lektüre einer
Ausgabe und eignen sich Wissen an, für das Sie sonst stundenlang recherchieren müssten.
"Datenschutz aktuell" auf einen Blick:  | Aktuelles DS-Wissen auf 8 Seiten – 15 Minuten Lesezeit! |  | Aktuelle Urteile, fachmännisch kommentiert, praxisnah aufbereitet. |  | Zahlreiche Arbeitshilfen:,wie Checklisten, Musterschreiben, Argumentationsstützen u. v. m. |  | Service inklusive: Download-Bereich, Redaktions-Sprechstunde für individuelle Fragen … |
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An den Umstellungen nach DS-GVO kommt niemand vorbei! Wir von "Datenschutz aktuell" begleiten Sie durch diese
fordernde Phase – und helfen Ihnen, Stress von vornherein
zu vermeiden.
Mit unserem Spezialreport "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten"
sichern Sie sich jetzt direkt eine praxisnahe und
direkt einsetzbare Unterstützung für die Erstellung ihres
neuen Verfahrensverzeichnisses. Und als Leser von "Datenschutz aktuell" erwarten Sie zudem viele weitere Arbeitshilfen, Ratschläge und Informationen zu
allen Fragen Ihres Berufsalltags als Datenschutzbeauftragter. Zögern Sie also nicht: Greifen Sie jetzt zu und sichern Sie
sich Ihren Turbo für den nächsten Umstellungsschritt! | Leserstimmen: Das sagen Ihre Kollegen zu
"Datenschutz aktuell" | Stephan Hinz, EDV-Entwicklung Bonnsoft
GmbH aus Bonn, schreibt:
Schwierig ist immer die Abgrenzung personenbezogener
Daten versus betrieblich bezogener
Daten. Das ist mit einem sehr hohen Aufwand
verbunden.Dazu kommen dann noch solche
Konstrukte, wie "Safe Harbor" – da weiß man
häufig nicht, welche Daten nach Übersee, sprich
USA, schicken darf. „Datenschutz aktuell" hilft mir dabei, mich
in diesem Dickicht zurecht zu finden. Zum
Beispiel konnte ich die Tipps zu dem Verarbeitungsverzeichnis
gut gebrauchen, um die
Software mit dem personenbezogenen Daten
abzubilden." |
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| Es schreibt Ihnen
 Andreas Würtz
Rechtsanwalt und
Chefredakteur von
„Datenschutz aktuell“ |
Sehr geehrter Datenschutzbeauftragter,
Wenn es Ihnen so geht wie den meisten Datenschutzbeauftragten, dann trifft
wahrscheinlich Folgendes auf Sie zu: Sie sind zum Datenschutz gekommen
„wie die Jungfrau zum Kind“. Ein kurzes Gespräch mit der Geschäftsleitung,
und plötzlich hatten Sie neue Aufgaben – neben Ihrem normalen Arbeitspensum,
wohlgemerkt! Und mit einem Mal sahen Sie sich mit ganz neuen Problemen konfrontiert, z. B.
diesem: Da will Ihr Arbeitgeber Fotos der Mitarbeiter auf die Webseite stellen
oder in der Unternehmensbroschüre abbilden. Nach dem Motto: „Ist doch toll,
wenn man weiß, mit wem man telefoniert!" Dass das datenschutzrechtlich mehr
als heikel ist, bedenkt er dabei zunächst nicht… Aus eigener Erfahrung weiß ich: In solchen Fällen ist es ein schweres Stück
Arbeit, den Arbeitgeber vom Gegenteil zu überzeugen. Oft fühlt man sich dabei so,
als wären einem die Hände gebunden. Denn leider hat man ja kein Weisungsrecht! Einerseits will die Geschäftsführung einen einwandfrei funktionierenden Datenschutz („Dafür haben
wir Sie doch!“). Andererseits muss der Aufwand dafür gering bleiben – und kosten darf er schon mal
gar nichts! Oft fehlt einfach das Bewusstsein dafür, wie wichtig der Datenschutz im Betriebsalltag ist.
Oder der Arbeitgeber sieht erst einmal nur die Vorteile wie in dem Beispiel oben … ohne die datenschutzrechtlichen
Konsequenzen zu bedenken. Doch wer hat hinterher den Ärger am Hals, wenn die Aufsichtsbehörde mit einer Prüfung droht oder
Beschwerden an Ihr Unternehmen schickt? Sie natürlich! Kommt Ihnen das bekannt vor? Dann habe ich heute eine gute Nachricht für Sie: Wegen diesem schwierigen
„Spagat“ habe ich mir überlegt, wie ich Ihnen helfen kann, aus diesem Dilemma herauszukommen.
Aus diesem Grund haben wir den Informationsdienst „Datenschutz aktuell“ ins Leben gerufen. Das Besondere an „Datenschutz aktuell“ ist: Dieser Informationsdienst ist speziell für Datenschutzbeauftragte
konzipiert, die das Thema Datenschutz neben ihrer normalen Arbeit mit erledigen müssen –
und darum wenig Zeit haben, sich andauernd mit dem Thema zu beschäftigen. Dann sollten Sie sich GRATIS und ohne Risiko heute noch eine Test-Ausgabe von „Datenschutz aktuell“
zukommen lassen. Hier klicken! Leserstimmen: Das sagen Ihre Kollegen zu
"Datenschutz aktuell" | Klaus-Dieter Krause, CEO der
KK Management Consulting aus Troisdorf
schreibt:
Geschäftsführer und Vorstände nehmen
datenschutzrechtliche Aspekte häufig nur
sehr schwach wahr, obwohl das Haftungsrisiko
für die Unternehmen beträchtliche Auswirkungen
haben kann. Da die Sachverhalte
bedauerlicherweise oft außergerichtlich beigelegt
werden, gibt es keine nennenswerten
Präzedenzfälle, sodass Geschäftsführer bzw.
Vorstände oft nur mit Mühe von der Wichtigkeit
überzeugt werden können. "Datenschutz aktuell" bietet hierzu Hilfestellungen
und Hinweise. Weiterhin unterstützt
"Datenschutz aktuell" mit Fallbeispielen und
vorformulierten Beispielschriftstücken die
Argumentation gegenüber den Organen einer
Gesellschaft zu diesem Themenkomplex. |
| „Datenschutz aktuell“ hilft Ihnen mit Checklisten, Arbeitshilfen,
Praxis-Beispielen, fertig zu übernehmenden Musterbriefen,
und Schritt-für-Schritt-Anleitungen bei praktisch jedem Problem
rund um das Thema Datenschutz. Sie brauchen einfach nur
noch eine Checkliste abzuhaken, einen Musterbrief zu übernehmen
… und schon haben Sie das Thema wieder vom Tisch. Egal, ob zum Beispiel Vorabkontrolle, Verfahrensverzeichnis,
Videoüberwachung, E-Mail-Weiterleitung, Austausch von
Kundendaten, Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten,
Anfragen beantworten, Schulungen durchführen – Sie können
mit „Datenschutz aktuell“ viel souveräner argumentieren und
belegen: „Das ist einfach Gesetz!“ Vielleicht haben auch Sie schon die Erfahrung gemacht, dass
dem Papier eher geglaubt wird als dem Datenschützer. Mit
„Datenschutz aktuell“ drehen Sie den Spieß um und nutzen
genau das aus! Sie können mit „Datenschutz aktuell“ gegenüber der Geschäftsleitung demonstrieren, dass Sie praxisnah arbeiten und die Rechtslage genau kennen. Auch wenn Sie nicht Jura studiert haben.
Die entsprechenden Gesetzes-Fundstellen bekommen Sie neben den Arbeitshilfen und Hintergrund-
Informationen gleich mitgeliefert. |
Ich lade Sie deshalb heute ein, eine Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ völlig kostenlos und
ohne Risiko für volle 14 Tage in Ihrem persönlichen Arbeitsalltag auf Herz und Nieren zu prüfen. |
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 | E-Mails weiterleiten: Wann welche Daten in der Absender-Email vorher unbedingt gelöscht werden müssen. |  | Verschlüsselung: Sie wollen die Verschlüsselung personenbezogener Daten mit einem Lieferanten abklären.
Dabei stellt sich heraus: Er hat gar keinen Datenschutzbeauftragten… und scheint das Thema auf die
leichte Schulter zu nehmen! Wie stellen Sie sicher, dass nicht Sie am Ende haften müssen? |  | Video-Überwachung von Verkaufsräumen: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrachtet die Videoüberwachung als Verarbeitungstätigkeit mit hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person. In Erw.Gr. 91 Satz 3 DSGVO werden nur öffentlich zugängliche Bereiche erwähnt. Doch das sind, gerade wenn es um den Kundenbereich geht, mehr Flächen, als manche denken …Zudem dürfen Sie die Videodaten nicht beliebig lange speichern. Wir sagen Ihnen, wie Sie hier rechtlich auf der richtigen Seite sind
|  | Impressum laut § 5 Telemediengesetz: So machen Sie Ihr Webseiten-Impressum abmahnsicher |  | Austausch von Kundendaten: Welche Hinweise nach Art. 14 Abs. 1 + 2 zwingend vorgeschrieben ist, damit Sie von zu Werbezwecken angeschriebenen Kunden anderer Unternehmen nicht abgemahnt werden.
|  | So motivieren Sie Ihre Kollegen für das Thema Datenschutz: Nichts ist schlimmer als Mitarbeitern Dinge
vermitteln zu wollen, mit denen sie in ihrer täglichen Arbeit nichts anfangen können. Welche Praxis-Kniffe
sich bewährt haben, um eine interessante Weiterbildungs-Schulung zum Datenschutz zu veranstalten. |  | Fertig-Muster: Übernehmen Sie einfach diese komplett vorformulierten Betriebsvereinbarungen — und
sichern Sie sich und Ihre Position als Datenschutzbeauftragter 100 % rechtssicher ab. |  | Auftragsverarbeitung: Was Sie mit externen Dienstleistern (z. B. bei externer Gehaltsabrechnung durch
einen Steuerberater) im Vertrag unbedingt regeln sollten. Nur so schließen Sie spätere Probleme bei Übertragung,
Verschlüsselung, Löschung und Verarbeitung der Daten aus |  | Licht im Paragraphen-Dschungel: Das sind Ihre Rechte als Datenschutzbeauftragter |  | Ihr Geschäftsführer gibt Ihnen beim Datenschutz dauernd Anweisungen? Das darf er laut Art. 38 Abs. 3 Satz 1 oft gar nicht! Wir sagen Ihnen, wie Sie taktisch richtig reagieren und Ihre Rechte selbstsicher durchsetzen
|  | Besonderer Kündigungsschutz: Als Datenschutzbeauftragter sind Sie nicht ohne weiteres kündbar. Klipp
und klar: Welche Rechte Sie haben. |  | Arbeitsmaterialien und Ausstattungen: Welche Arbeitsmaterialien und Ausstattungen (Personal, Sach- und
finanzielle Mittel) Ihnen Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. |  | Mitarbeiter-Umfragen: Welche Daten bei der Erhebung unbedingt(!) anonymisiert werden müssen. |  | Phishing: So bewahren Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden durch „Passwort-Klau“. Inklusive
fertigemMuster-Rundschreiben, mit dem Sie dieses Thema in wenigen Minuten erledigt haben! |  | Telemediengesetz: Ihr Unternehmen bietet einen E-Mail-Newsletter an. Welche Angaben bereits in der
Absenderadresse sowie der Kopf- und Betreffzeile sofort erkennbar sein müssen. |  | Gewinnspiele, Bonusprogramme und andere Kundengewinnungs-Maßnahmen: Für CRM und Scoring eine
Goldgrube, um an personenbezogene Daten neuer Kunden zu kommen. Wie Sie diesen Kollegen klar machen,
warum diese Ideen aus datenschutzrechtlichen Gründen so nicht umsetzbar sind. Und zwar ohne dabei
als Bremser oder Störer anzuecken. Inklusive Checkliste „Personenbezogene Daten: richtige Erhebung“.
Sie werden sehen, dass Sie Ihren Standpunkt mit dieser Checkliste viel leichter verteidigen können! |  | Betriebsrat: In welchen Fällen der Betriebsrat bei Datenschutz und Datensicherheit am Arbeitsplatz mitbestimmen
darf — und in welchen nicht |  | So dokumentieren Sie die Wichtigkeit Ihrer Tätigkeit gegenüber der Geschäftsleitung: Lesen Sie in
„Datenschutz aktuell“, wie Sie mit einem einzigen Blatt Papier Kompetenz und Engagement demonstrieren |
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Wenn Sie mit „Datenschutz aktuell“ auch nur ein Problem lösen können, werden Sie bald nicht mehr auf diese Unterstützung verzichten wollen. Und Sie haben nichts zu verlieren:
Denn bevor Sie sich für „Datenschutz aktuell“ entscheiden, testen Sie erst einmal eine kostenlose Gratis-Ausgabe volle 14 Tage auf Ihrem eigenen Schreibtisch.
Urteilen Sie selbst: Ist das fair oder nicht? Lassen Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse noch heute Ihre Probe-Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ kommen. Klicken Sie einfach auf diesen Button: 
Außerdem können Sie mir in der Redaktionssprechstunde Ihre individuellen Fragen stellen, und erhalten garantiert eine Antwort. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Andreas Würtz
Chefredaktuer von Datenschutz Aktuell
| Leserstimmen: Das sagen Ihre Kollegen zu
"Datenschutz aktuell" | Manfred Brenner,
externer Datenschutzbeaftragter,
zur Redaktionssprechstunde:
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche
Antwort, die mir nun zeigt, dass solche Fälle
nicht "mal eben" mit einem Hinweis ais den
Datenschutz oder dem Recht auf Information
abgehandelt werden können. Sie haben mir
damit sehr geholfen! Genau wie mit vielen
anderen Artikeln aus der Publikation, die ich
immer mit großem Interesse lese." |
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P.S.: Sie üben die Funktion des Datenschutzbeauftragten nur neben Ihrer normalen Tätigkeit aus und haben für die damit verbunden Pflichten nur wenig Zeit? „Datenschutz aktuell“ ist genau dafür gemacht! Testen Sie es jetzt volle 14 Tage auf meine Kosten!
P.P.S.: Auch kleinen und mittelständischen Betrieben drohen bei Nichterfüllung des Datenschutzes hohe Geldbußen bis bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes! Wollen Sie dieses Risiko wirklich eingehen? Schützen Sie sich davor mit „Datenschutz aktuell“!
Sobald sich Änderungen ergeben, sobald dem Gesetzgeber wieder einmal eine „Gesetzes-Innovation“ zum Thema Datenschutz einfällt, sind Sie informiert und können Ihre Pflichten und Vorgaben sofort erfüllen. 
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Über Andreas Würtz – Chefredakteur „Datenschutz aktuell“
Der Chefredakteur von „Datenschutz aktuell“ wurde 1975 in Speyer geboren.
Er ist Rechtsanwalt in München und Autor zahlreicher Fachbeiträge
und Praxishilfen für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Aufgrund
seines langjährigen Engagements für führende deutsche Konzerne verfügt
der auf Datenschutz- und Arbeitsrecht spezialisierte Jurist über einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus der betrieblichen Datenschutzpraxis. |
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„Datenschutz aktuell“ ist ein Fachinformationsdienst, der ganz auf Ihre tägliche Arbeitspraxis als Datenschutzbeauftragter ausgelegt ist. Dabei ist „Datenschutz aktuell“ 100% werbefrei – Sie bekommen „Information pur“ ohne lästige Anzeigen. Wir möchten, dass Sie uns kritisch auf die Probe stellen und sich von den Vorzügen vollends überzeugen. Werfen Sie doch ein-fach einen Blick in eine Ausgabe: Überzeugen Sie sich mit eigenen Augen – Ihr Blick ins Heft "Datenschutz aktuell" – das bedeutet: Datenschutz-Themen, prägnant und verständlich formuliert und übersichtlich aufbereitet. Sehen Sie selbst! 
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Wir sind uns sicher, Sie werden von unserem Informationsdienst begeistert sein. Denn Sie bekommen
genau das, was Sie schon immer gesucht haben, damit Sie bei Ihrer Aufgabe als Datenschutzbeauftragter
alles richtig machen – mühelos und mit weniger Zeitaufwand, als Sie denken. |
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Sie sparen sich lange Sucherei: Mit fertigen Praxistipps, Checklisten, Musterbriefen und
Arbeitshilfen schaffen Sie sich die Probleme schnell wieder vom Hals | | Sie können jederzeit ruhig schlafen: Sie kennen sämtliche Fallstricke der umfangreichen
deutschen Datenschutz-Gesetzgebung... und wissen auch, wie Sie sich richtig absichern | | Sie erfahren kurz und bündig, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen müssen: Ganz besonders
in den Fällen, wenn sich die Gesetzgebung und die Meinung Ihrer Unternehmensleitung
(oder der Aufsichtsbehörde) nicht decken | | Sie sparen sich eine Menge Zeit, Ärger, Schäden oder sogar Geldbußen. Denn mit
„Datenschutz aktuell“ können Sie jederzeit schriftlich belegen, dass Sie eine rechtlich vertretbare
Lösung gefunden haben! | | Klipp und klar: Ihre Rechte laut Gesetz. Zeigen Sie sie Ihrem Arbeitgeber schwarz auf
weiß — und dokumentieren Sie damit: So ist es rechtlich korrekt! | | Sie können rechtssicher argumentieren: z.B. Erläuterungen zu wichtigen Teilbereichen
von Gesetzen; Urteile mit großen Auswirkungen; Pläne des Gesetzgebers… | | Sie machen sich Ihren Arbeitsalltag als Datenschutzbeauftragter einfacher: z.B. mit
fertig vorgegebenen Fallbeispielen zur Orientierung, Organisations-Methoden und praktischen
Arbeitsmitteln für den Alltag… | | Sie bekommen in der Praxis 1:1 umsetzbare Lösungen. Denn jeder Beitrag in „Datenschutz
aktuell“ wird von versierten Datenschutz-Experten verfasst | | Sie setzen den Datenschutz im Betrieb rechtssicher durch ... auch ohne Weisungsrecht:
Wir geben Ihnen Profi-Tipps an die Hand, wie Sie sich selber stärker in Projekte
einbinden und das Thema Datenschutz im Unternehmen besser „vermarkten“ können |
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