Liebe Betriebsrätin, lieber Betriebsrat, sicher kennen auch Sie das Gefühl, wenn Ihnen die Arbeit über den Schreibtisch wächst und vor lauter Stress der Kopf zu pochen beginnt?
Das Thema „Psychische Belastung am Arbeitsplatz“ ist heutzutage leider unumgänglich, und doch kommt es in nahezu jeder Branche vor und kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen bei den Betroffenen führen!
Umso wichtiger ist es, darüber zu sprechen, damit die Anzeichen frühzeitig erkannt und angegangen werden können. Denn nur so sind Sie als Betriebsrat in der Lage, sich sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen effektiv vor den Folgen einer zu hohen psychischen Belastung zu schützen.
| |  | | Maria Markatou, Expertin für betriebliches Gesundheitsmanagement | | So wichtig Ihre Aufgaben als Betriebsrat sind, so komplex und vielfältig sind sie auch. Warten Sie nicht länger, sondern gehen Sie den ersten Schritt in eine gesunde Zukunft und einen gesunden Betrieb…  | Sie verbessern sofort die gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen |  | Sie verringern spürbar die (Arbeits-)Belastungen für Ihre Kolleginnen, Kollegen und Sie selbst |  | Sie verbessern nachhaltig den Gesundheitszustand der Belegschaft und senken damit messbar die gesundheitlichen Risiken bei der Arbeit
|  | Sie reduzieren gesundheitliche Beschwerden |  | Sie bieten aktiven Schutz zur Erhaltung/Zunahme der Leistungsfähigkeit |  | Sie sorgen für gesunde Arbeitsplätze |  | Sie verbessern Arbeitsabläufe |  | Sie erhöhen sichtbar und spürbar die Arbeitszufriedenheit und verbessern das Betriebsklima! | All das wird tatsächlich passieren, wenn Sie jetzt hier klicken. Denn dieser Klick führt Sie direkt zur neuesten Ausgabe von „BGM für Betriebsräte“ – und IHREN beiden GRATIS Muster-Betriebsvereinbarungen „Gesundheitsförderung im Betrieb“ und „Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung“, die ich als Anwältin mit Schwerpunkt betriebliche Mitbestimmung ganz neu für Sie erstellt habe.
Denn Hands aufs Herz: In viel zu vielen Betrieben in Deutschland kommt das Thema „betriebliches Gesundheitsmanagement“ immer noch zu kurz. Den Schaden tragen die Beschäftigten – und das teilweise lebenslang!
Denken Sie nur an das Thema „Rückenschmerzen“:  | Wenn mittlerweile 82 % aller Beschäftigten in Deutschland unter Rückenproblemen leiden, viele davon lebenslang – dann läuft was schief im Land! |  | Wenn der Krankenstand steigt und steigt, ohne dass die Arbeitgeber gegensteuern – dann läuft ebenfalls etwas schief. |  | Und wenn Sie sich dann auch noch anschauen, dass die gesundheitsbedingten Frühverrentungen inzwischen ein Rekordniveau erreichen, dann wird klar: Es gibt nur eine betriebliche Instanz, die das Thema aufgreifen, die Ursachen bekämpfen und die Gesundheit der Beschäftigten WIRKLICH fördern und damit retten kann. Diese Instanz sind Sie als Betriebsrat! | |  | Genau hier setzt mein brandneuer Betriebsrats-Informationsdienst „BGM für Betriebsräte“ an, dessen aktuelle Ausgabe nun vor mir liegt und nur darauf wartet, von Ihnen angefordert zu werden!
Das Besondere daran: „BGM für Betriebsräte“ ist der einzige Fachinformationsdienst, der Sie als Betriebsrat ganz konkret  | dabei unterstützt, Ihre Kolleginnen und Kollegen vor psychischen und körperlichen Belastungen zu schützen sowie |  | die Gesundheit im Betrieb nachhaltig zu fördern und der Ihnen |  | anhand echter Praxisfälle klipp und klar aufzeigt, wie Sie Ihre mit diesen wichtigen Themen zusammenhängenden Mitbestimmungsrechte ohne Wenn und Aber durchsetzen!
| Genau aus diesem Grund schreibe ich Ihnen heute: Der Betriebsräte-Informationsdienst „BGM für Betriebsräte“ ist brandneu. Deshalb schreibe ich heute ausgewählte Betriebsräte an, von denen ich mir eine ehrliche Meinung erhoffe: „‚BGM für Betriebsräte‘ ist die Wissens- und Informationsquelle rund um ALLE Fragen des BGM. Es ist die optimale Unterstützung, um Gefährdungen im Betrieb auszuschließen, Gesundheitsgefahren zu stoppen und die Gesunderhaltung der Kollegen zu fördern.“ Vor allem aber gibt Ihnen „BGM für Betriebsräte“ wirklich echtes MACHERwissen an die Hand. Und zwar in Form von  | konkreten Präventionsmaßnahmen, |  | Maßnahmenplänen, |  | Best-Practice-Beispielen, |  | Hinweisen auf rechtliche Neuerungen und auf sich ändernde Vorschriften der Berufsgenossenschaften, |  | aktuelle Urteile zum Thema Gesundheitsmanagement, |  | Insider-Tipps, |  | Muster-Betriebsvereinbarungen und |  | Verhandlungsstrategien für die Gespräche mit Arbeitgebern, Kassen, Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten! | Ihre Meinung dazu ist mir persönlich wichtig – weshalb Sie von mir die neueste Ausgabe von „BGM für Betriebsräte“ GRATIS erhalten – plus, als Dankeschön-Geschenk, die beiden anwaltlich geprüften und fix und fertig für Sie vorbereiteten Muster-Betriebsvereinbarungen „Gesundheitsförderung im Betrieb“ und „Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung“, die per kostenlosem Sofort-Download zu Ihnen kommen, wenn Sie jetzt hier klicken!
Ihr Klick hier lohnt sich auf jeden Fall für Sie!
Der Grund ist ganz einfach: Zum einen erhalten Sie die neueste Ausgabe von „BGM für Betriebsräte“ und Ihre beiden anwaltlich erstellten, rechtssicheren Muster-Betriebsvereinbarungen GRATIS. Doch was viel wichtiger ist:
Mit „BGM für Betriebsräte“ werfen Sie einen Blick weit über den Tellerrand des „gewöhnlichen“ Gesundheitsmanagements hinaus – zum Wohle Ihrer Kolleginnen und Kollegen!
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich in vielen Betrieben das Thema „Gesundheitsmanagement“ auf Themen wie „Wiedereingliederung“ und vielleicht auch das „Hamburger Modell“ beschränkt. So wichtig beide Themen auch sein mögen – zum einen ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, in dieser Richtung aktiv zu werden, zum anderen ist echtes, wirklich gelebtes betriebliches Gesundheitsmanagement viel, viel mehr als das:
ECHTES betriebliches Gesundheitsmanagement setzt deutlich früher an – damit im Idealfall „Wiedereingliederung“ oder das „Hamburger Modell“ gar nicht erst erforderlich werden. Und genau das möchte ich Ihnen mit Ihrer GRATIS-Ausgabe von „BGM für Betriebsräte“ beweisen. Klicken Sie also gleich hier und entdecken Sie: Mein Tipp: Sie als Betriebsrat können Ihren Kolleginnen und Kollegen das lebenslange Schicksal von Arthrose, Verschleiß und Gelenkschmerzen ersparen! Was Sie ganz konkret initiieren und tun können, entdecken Sie in „BGM für Betriebsräte“ (hier klicken) Betriebs ärzte haben nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Pflicht, Routineuntersuchungen durchzuführen. Dabei treffen sie nach der Untersuchung des Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Beurteilung, erfassen die Ergebnisse und werten diese aus.
Stellen Sie sich nun den folgenden Fall vor: Der Betriebsarzt stellt fest, dass ein Mitarbeiter dauerhaft arbeitsunfähig ist. Drogensucht ist eine tickende Zeitbombe. So verhalten Sie als Betriebsrat sich hier richtig: Fällt Ihnen auf, dass ein Kollege in der letzten Zeit komisch ist, sich seltsam verhält, eventuell sogar nach Alkohol riecht, dann sprechen Sie ihn unbedingt an. Fragen Sie ihn, wie es ihm geht und ob Sie etwas für ihn tun können. Ihr beherztes Eingreifen kann ihm den Job bewahren sowie seine und die Gesundheit der anderen Kollegen schützen. Gerade bei Suchtkrankheiten gilt grundsätzlich: Lieber einmal zu viel gefragt als zu wenig! – und vorbeugen ist besser als therapieren.  | Wie Sie aktive Drogen- und Suchtvorsorge als unverzichtbaren Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements integrieren: In „BGM für Betriebsräte“ erfahren Sie es. (hier klicken) | Jahr für Jahr stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den „Stressreport Deutschland“ vor. Jahr für Jahr bestätigt er den unheilvollen Trend: Die Zahl der psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz steigt stetig an. Die Gründe: Multitasking, Zeitdruck, Monotonie und Störungen bei der Arbeit – Themen, die Sie als Betriebsrat im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements gemeinsam mit dem Arbeitgeber angehen und abstellen können! Denn wenn die Fachkräfte erst wegen Burnout und Überlastung fehlen, müssen die Kolleginnen und Kollegen diese Ausfälle ausgleichen. Neue Überlastung … neue Ausfälle … ein Teufelskreis entsteht.  Blaumacher sind für alle Beteiligten ein Ärgernis. Die ehrlichen Mitarbeiter müssen die Arbeit mitmachen und Ihr Arbeitgeber zahlt zu Unrecht Entgeltfortzahlung. Aber: Was kann Ihr Arbeitgeber gegen Blaumacher tun? Und vor allem:  | Wie stellen Sie im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements sicher, dass wirklich Kranke vor übermäßiger Kontrolle geschützt sind und sich in Ruhe erholen und genesen können? Die rechtssicheren Antworten liefert Ihnen „BGM für Betriebsräte“. (hier klicken) | Bevor Langzeiterkrankten gekündigt werden darf, sind einige Hürden zu nehmen. Und das ist auch gut so. So muss Ihr Arbeitgeber etwa erst nach einem leidensgerechten Arbeitsplatz suchen oder Wiedereingliederungsmaßnahmen durchführen. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Klingt gut, oder? Doch was ist ein BEM genau? • Wer muss es einleiten? • Wann muss es eingeleitet werden? • Wie wird der Datenschutz gewahrt? • Muss Ihr Kollege an einem BEM teilnehmen oder kann er sich auch weigern? Die Liste dieser Fragen ließe sich noch weiter fortsetzen.  | Damit Sie sich diese Fragen in Zukunft nicht mehr stellen müssen, bekommen Sie in „BGM für Betriebsräte“ die Antworten, 100% aus Betriebsratssicht, sodass Sie sich optimal einbringen können. (hier klicken) | Bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage bestimmen Sie mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz). Daher können Sie auch beim Schichtdienst mitreden und diesen gesundheitsfreundlich mitgestalten.  | Wie es geht und wo die gesundheitlichen Gefahren lauern – und auch wie Sie das Thema „Arbeitszeiten“ zum Gegenstand des betrieblichen Gesundheitsmanagements machen, entdecken Sie als Betriebsrat in „BGM für Betriebsräte“. (hier klicken) |  Rückenschmerzen und Verspannungen sind das Leid der Büroarbeiter. Und vor allen Dingen: Sie sind ein häufiger Grund für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Mit Rückenschmerzen sitzt keiner gern. Doch gerade vor diesem Phänomen verschließen Arbeitgeber gerne die Augen. Blenden das Problem aus. Tunnelblick nennt man das. Aber nicht mit Ihnen! Gesundheitsmanagement kostet viel und bringt wenig? Wenn Ihr Arbeitgeber so denkt, belehren Sie ihn eines Besseren. 500 Euro pro Beschäftigtem winken ihm!  | Wie er das Geld bekommt und wie Ihre Kolleginnen und Kollegen gesundheitlich profitieren? Die Lösung finden Sie in „BGM für Betriebsräte“ – hier sage ich es Ihnen klipp und klar. (hier klicken) | Schon diese wenigen Beispiele zeigen: „BGM für Betriebsräte“ ist wirklich etwas ganz Besonderes. Genau davon möchte ich Sie gerne überzeugen! Sie haben mein anwaltliches Ehrenwort:
Ihre GRATIS-Ausgabe „BGM für Betriebsräte“ und Ihre beiden Dankeschön-Geschenke sind vollkommen KOSTENLOS für Sie. Alles, was ich erbitte, ist Ihr Testurteil: Sollte Ihnen der neue Fachinformationsdienst „BGM für Betriebsräte“ wider Erwarten nicht gefallen, schicken Sie mir einfach eine kurze Mitteilung per E-Mail, Telefon, Brief oder Fax – und alles ist für Sie erledigt, Sie werden keine weiteren Ausgaben mehr bekommen. Ihre Gratis-Ausgabe und die beiden Muster-Betriebsvereinbarungen können Sie selbstverständlich behalten – und alle Tipps und Vorlagen ohne jede Einschränkung nutzen. Schon allein deshalb lohnt sich der Klick hier für Sie. Denn jede Kollegin, jeder Kollege, dessen Gesundheit nicht beeinträchtigt wird … jede Krankheit, die vermieden wird … jede Hilfe bei Gesundheitsproblemen, die Sie als Betriebsrat vermitteln können, machen diesen einen Klick hier so wertvoll. Deshalb: Fordern Sie jetzt Ihre Gratis-Ausgabe „BGM für Betriebsräte“ und Ihre Gratis-Geschenke an. Wir Menschen haben nur eine Gesundheit. Doch Ihre Kolleginnen und Kollegen haben zum Glück SIE als Betriebsrat. Nun liegt es in Ihrer Hand. Treffen Sie die richtige Entscheidung. Klicken Sie jetzt hier! Mit besten Grüßen  Maria Markatou Anwältin mit Schwerpunkt betriebliches Gesundheitsmanagement und Chefredakteurin von „BGM für Betriebsräte“ PS: Beim betrieblichen Gesundheitsmanagement haben Sie ein Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und ein Mitspracherecht nach § 89 BetrVG. Das sind starke Rechte. Nutzen Sie sie. Fordern Sie Ihre Gratis-Ausgabe „BGM für Betriebsräte“ und Ihre beiden Dankeschön-Geschenke JETZT an. Klicken Sie hier! |