Ein Umweltmanagementsystem soll
- Sparpotenziale aufzeigen (Wasser, Abfall, Energie), um Ressourcen effizienter zu nutzen;
- die Rechtssicherheit erhöhen (Umweltrechtskataster, Risikominimierung);
- die Mitarbeiter einbeziehen (Motivation und Identifikation);
- das Unternehmensimage fördern (Glaubwürdigkeit);
- Schwachstellen aufdecken (Betriebsblindheit!).
Umweltschutz wird oft dem QM-Manager zugewiesen
Ein typischer Fall in kleineren und mittleren Unternehmen: Ein QM wurde erfolgreich eingeführt, und die Geschäftsleitung beschließt, nun auch in Sachen UM erste Schritte zu gehen. Wenn dann für einen eigenen Umweltmanagementbeauftragten (UMB) die Ressourcen nicht ausreichen, wird das „grüne Schwesterprogramm“ gern den operativ tätigen QM-Managern zugewiesen.
Vom QMB zum UMB
Die offiziellen Bezeichnungen für die im Betrieb für Umweltbereiche Zuständigen lauten Betriebsbeauftragte für Abfall, Immissionsschutz, Gewässerschutz usw. Die Umweltbeauftragten sind oft Fertigungsmeister, wobei die Qualifikation und Stellung im Unternehmen häufig nicht ausreicht, um ein Managementsystem einzuführen. Es ist daher durchaus sinnvoll, einen Qualitätsmanagementbeauftragte<wbr />n (QMB) auch zum Umweltmanagementbeauftragten (UMB) zu benennen. Denn dieser berichtet der Geschäftsleitung und hat Erfahrung in Organisation und Dokumentation. Eine Prüfung oder Qualifizierung ist für einen UMB nicht vorgesehen. Je nach Stand Ihres Vorwissens empfehlen ich jedoch, sich bei Übernahme einer solchen Aufgabe im betrieblichen Umweltschutz weiterzubilden.