Aber natürlich müssen die zugrundeliegenden Zahlen stimmen, zum Beispiel der Restwert. Um den zu ermitteln, müssen Sie zuvor die richtige Abschreibungsmethode bestimmt haben.
Zur Erinnerung: Die bilanzielle Abschreibung bietet ja noch einige Möglichkeiten mehr, als die steuerliche Abschreibung (AfA).
Übersicht: Diese Angaben benötigen Sie für Ihre Investitionsentscheidung
Wert | Quelle |
Investitionssumme | Holen Sie z. B. bei verschiedenen Lieferanten Angebote ein. Wichtig: Zur Investitionssumme gehören auch Anschaffungsnebenkosten für Transport, Montage oder Versicherungen. |
Nutzungsdauer in Jahren | Die Nutzungsdauer können Sie nur schätzen. Orientieren Sie sich dabei aber nicht an den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzämter. Greifen Sie vielmehr auf Ihre Erfahrungen der Vergangenheit zurück: Wie lange werden vorhandene Maschinen in Ihrem Unternehmen voraussichtlich noch genutzt? Wie lange wurden andere Maschinen im Schnitt genutzt? Ab wann steigen die Wartungs- und Instandhaltungskosten überproportional stark an? |
Kalkulationszinssatz | Die Höhe des Kalkulationszinssatzes wird vor allem durch die folgenden beiden Faktoren beeinflusst:
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Restwert nach Ablauf der Nutzungsdauer | In der Regel wird es genügen, wenn Sie versuchen, den Restwert anhand möglicher Erfahrungen aus der Vergangenheit zu schätzen. Welchen Erlös brachte der Verkauf von vergleichbaren Maschinen bisher? Gibt es potenzielle Käufer, mit denen Sie verhandeln können? Gibt es ggf. eine Art „Schwacke-Liste“ für Ihre Maschinen oder anderen Anlagegüter? Tipp: Noch besser ist, Sie beziehen die Abschreibungsmethode und den aus ihr errechneten Restwert in die Investitionsrechnung ein. |
Einnahmen und Kosten während der Nutzungsdauer | Die Daten entnehmen Sie Ihren Planungen für die nächsten Jahre.
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