Checkliste: Achten Sie auf Fremdleistungen und Personalkosten

Der Arbeitsaufwand, den viele Selbständige und Unternehmer betreiben, um ihr Geschäft am Laufen zu halten, ist enorm. Wenn auch Sie sich deshalb von Mitarbeitern oder anderen Selbständigen Unterstützung holen, können Sie einen Teil der anfallenden Kosten absetzen.

Fremdleistungen: Erfassen Sie Ausgaben für Subunternehmer, freie Mitarbeiter, Leiharbeit, Fertigungslizenzen etc.

Gehälter und Löhne: Absetzbar sind die Brutto-Beträge (einschließlich Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmer-Anteil an den Sozialabgaben), die Sie eigenen Mitarbeitern auszahlen.

Lohnnebenkosten: Sie als Arbeitgeber tragen über den Brutto-Lohn hinaus weitere – absetzbare – Kosten, nämlich vor allem den Arbeitgeber-Anteil an den Sozialabgaben, verschiedene Umlagen sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Müssen Sie – etwa für 450-€-Jobber – pauschale Sozialabgaben leisten, machen Sie auch diese Pauschalen geltend.

Freiwillige Arbeitgeber-Aufwendungen: Sie gewähren Ihren Mitarbeitern Gehaltsextras wie z.B. einen Kindergartenzuschuss? Sie überreichen Aufmerksamkeiten wie z.B. ein Geburtstagsgeschenk? Sie stellen den Mitarbeitern im Betrieb Obst und Getränke zur Verfügung? Kosten für solche Aufwendungen sind Betriebsausgaben. (Unerheblich für den Betriebsausgabenabzug ist, ob der Mitarbeiter von der Zuwendung einen geldwerten Vorteil hat, für den dann ggf. Steuern und Sozialabgaben anfallen!)