Antwort: Ja, das ist leider so. Und gerade Existenzgründer stehen dabei unter besonderer Beobachtung. Dafür gibt es zwei Gründe:
- Mit schnellen Prüfungen bei ersten Verdachtsmomenten und Ungereimtheiten wollen die Prüfer dem Umsatzsteuerbetrug vorbeugen. Macht ein Gründer zum Beispiel Umsatzsteuererstattungen geltend, wittern die Beamten schnell einen Verdachtsmoment und schicken schnell Beamte heraus, die nachschauen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.
- Die Umsatzsteuer ist eine der größten Einnahmenquellen des Staates. Gleichzeitig sind die Regeln, Gesetze und Urteile, die beachtet werden müssen, unübersichtlich, so dass gerade Gründer immer wieder Fehler machen. Das heißt in der Logik der Finanzämter: Es lohnt sich schnell, den Prüfer herauszuschicken, weil der fast immer etwas findet. Durchschnittliche Mehreinnahmen von 1 Million € pro Jahr und Prüfer zeigen, dass die Rechnung aufgeht.
Deshalb sollte jeder Selbstständige und insbesondere Gründer jederzeit auf eine Prüfung vorbereitet sein.
Dazu gibt es nämlich die Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG), die das Finanzamt ohne Ankündigung bei umsatzsteuerpflichtigen Selbstständigen und Unternehmen durchführen kann. Dazu steht „wie aus heiterem Himmel“ plötzlich ein Prüfer vor der Tür und will sehen, ob Sie die Umsatzsteuer korrekt berechnen und abführen. Er schaut sich dann ohne Vorwarnung vor allem an, ob
- Ihre einzelnen Eingangs- und Ausgangsrechnungen korrekt sind (§ 14 Abs. 1 UStG), also wirklich zum Vorsteuerabzug berechtigen bzw. zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichten;
- tatsächlich die Wirtschaftsgüter vorhanden sind und betrieblich genutzt werden, aus deren Kauf Sie Vorsteuer geltend gemacht haben.
Solch ein unangekündigter Besuch kann jedes Unternehmen treffen. Insbesondere sollten Sie aber damit rechnen, wenn
- Sie erst in diesem oder im letzten Jahr gegründet haben. Denn immer wieder werden Gewerbe nur zum Schein angemeldet, um Vorsteuer aus (privaten) Rechnungen ziehen zu können. Bei der Umsatzsteuer-Nachschau wird dann anhand Ihrer Geschäftsbelege geprüft, ob tatsächlich ein Unternehmen existiert,
- sich aus Ihrer letzten Umsatzsteuer-Voranmeldung ein hohes Vorsteuer-Guthaben ergeben hat, das Ihnen das Finanzamt erstatten soll. Bevor es das tut, kann es Ihnen einen Beamten vorbeischicken, der sich von der Richtigkeit Ihrer Berechnung überzeugt. Gefährdet sind Sie auch, wenn Sie sich regelmäßig Vorsteuer erstatten lassen, statt Umsatzsteuer abzuführen,
- es eine Betriebsprüfung bei einem Ihrer Lieferanten oder Kunden gab. Kam dabei z. B. eine Ihrer Rechnungen den Prüfern ungewöhnlich vor, haben sie eine Kontrollmeldung an Ihr Finanzamt geschickt. Das kann mit einer Umsatzsteuer-Nachschau reagieren.