Warum Sie auch die Steuernummer genau anschauen sollten

Auch wenn nur die Steuernummer des Rechnungsabsenders nicht stimmt, kann das Finanzamt Sie „bluten“ lassen und daraus gezogene Vorsteuer zurückfordern. Und das auch, wenn Sie – nach gesundem Menschenverstand – nicht die geringste Schuld trifft.

Das zeigt dieser Fall:

Ein Unternehmen hatte eine Reinigungsfirma beauftragt, die erst kurz vorher gegründet worden war. Dazu hatte die Reinigungsfirma beim Finanzamt beantragt, aber noch nicht zugeteilt bekommen. Als die Reinigungsfirma die Rechnung an den Auftraggeber schrieb, verwendete sie statt der noch nicht vorhandenen Steuernummer das Aktenzeichen, das das Finanzamt beim Schriftwechsel mit dem neu gegründeten Unternehmen verwendet hatte.

Folge: Dem auftraggebenden Unternehmen wurde der Vorsteuerabzug aus der Rechnung aberkannt! Grund: Das Aktenzeichen ist keine Steuernummer, diese ist aber Voraussetzung für den Vorsteuerabzug (BFH, Urteil vom 2.9.2010, Az. V R 55/09).

Steuernummer: So schützen Sie sich vor bösen Überraschungen

Checken Sie auch die Steuernummer, die auf Ihren Eingangsrechnungen angegeben sind. Das geht so:

Wahlweise darf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder die Steuernummer des Finanzamts auf Rechnungen angegeben werden.

  • Die USt-IdNr. (national und international) können Sie online beim Bundeszentralamt für Steuern prüfen.
  • Hat das Unternehmen die Steuernummer seines Finanzamts angegeben, überprüfen Sie durch einen kurzen Anruf dort, ob das Unternehmen mit der angegebenen Steuernummer bekannt ist.

Falls Ihnen das bei jeder Rechnung zu aufwändig sein sollte, schauen Sie sich zumindest die angegebenen Steuernummern genau an: Eine deutsche USt-IdNr. beginnt mit der Buchstabenkombination DE, auf die ein Block von 9 Zahlen folgt (also z. B.: DE123456789). Die vom Finanzamt vergebenen Steuernummern bestehen aus 10 bis 11 Zahlen, die – je nach Bundesland – durch Schrägstriche oder Leerzeichen in 2 oder 3 Blöcke unterteilt sind.

Zumindest dann, wenn eine angegebene Steuernummer von diesem Schema abweicht, sollten Sie sie noch einmal ganz genau überprüfen! Fordern Sie umgehend eine korrekte Rechnung an, wenn Sie Fehler finden!

Tipp: Manch ein Selbstständiger drückt bei kleinen Fehlern auf Eingangsrechnungen ein Auge zu, zieht trotzdem die Vorsteuer und beruhigt sich damit, dass Betriebsprüfungen bei kleinen Selbstständigen selten sind. Hüten Sie sich vor solcher Sorglosigkeit!

Gerade wenn Sie einmal höhere Vorsteuerbeträge in Ihrer vierteljährlichen oder monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, lässt sich der Sachbearbeiter im Finanzamt immer wieder gern alle Belege von Ihnen kommen. Wenn er darin solche kleinen Fehler wie falsche Steuernummer findet, streicht er den Vorsteuerabzug. Mögliche Folge ist dann auch noch eine Betriebsprüfung mit allen ihren unangenehmen Konsequenzen.