Wie Privateinlagen zu betrieblichen Wirtschaftsgütern werden

Legen Sie Privateinlagen in Ihr Betriebsvermögen ein, können Sie Steuern sparen. Die Privateinlagen an sich sind dabei denkbar einfach. Privateinlagen zu Wirtschaftsgütern zu machen, sind ein simpler Trick, Steuern zu sparen. Profitieren Sie davon.
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Privateinlagen nehmen Sie ganz einfach vor. Nutzen Sie die Wirtschaftsgüter betrieblich und nehmen Sie diese mit dem ermittelten und belegten Einlagewert in Ihr Anlageverzeichnis auf. Jetzt zählt das Wirtschaftsgut schon zum Betriebsvermögen.

Sind Sie zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet? In diesem Fall tätigten Sie Privateinlagen mit dem Buchungssatz “Wirtschaftsgut an Einlage”. Daraus ergibt sich, dass Einlagetag und Einlagebetrag sich in Ihrer Buchführung ablesen lassen. Privateinlagen erscheinen auch in Ihrem Anlageverzeichnis.

Sind Sie Einnahmen-Überschuss-Rechner oder müssen Sie aus anderen Gründen keine Bücher führen? Dann reicht es aus, dass Sie Privateinlagen nach Jahresende in das Anlageverzeichnis aufnehmen, welches das Finanzamt als Anlage zum amtlichen Formular EÜR fordert. Tragen Sie Privateinlagen in der Spalte “Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlage” ein.

Geringwertige Wirtschaftsgüter als Privateinlagen

Möchten Sie ein geringwertiges Wirtschaftsgut als Privateinlage in Ihr Betriebsvermögen aufnehmen, können Sie auf die Aufnahme in Ihr Anlageverzeichnis verzichten. Es reicht aus, wenn Sie diese Privateinlagen buchen, sofern Sie dazu verpflichtet sind. Falls nicht, reicht es aus, wenn Sie den Eigenbeleg über die Einlage bei Ihren sonstigen betrieblichen Belegen aufbewahren.

Beachten Sie, dass Sie auch als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind. Der Vorsteuerabzug ist nicht erlaubt, weil das Wirtschaftsgut ursprünglich nicht für den unternehmerischen Bereich angeschafft wurde.

Wie sparen Sie Steuern mit Privateinlagen?

Sobald Privateinlagen Ihrem Betriebsvermögen zuordnet sind, können Sie gewinnmindernd abschreiben. Dadurch sparen Sie Steuern. In der Regel werden Privateinlagen mit der linearen Abschreibung über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Sie errechnen die Abschreibung, in dem Sie den Einlagewert durch die Restnutzungsdauer teilen, und zwar monatsgenau.

Den Einlagewert erhalten Sie, indem Sie die Mindestabschreibung von den Anschaffungskosten abziehen oder ihn schätzen.