Was? Anlage EÜR gleich mehrmals ausfüllen?

Kurze Antwort: Ja. Sie müssen die Anlage EÜR zweimal ausfüllen, wenn Sie eine zweite selbstständige Tätigkeit aufnehmen.

In Zeile 5 fragt der Fiskus bei den Einnahmen nämlich nach der Art des Betriebs. Sie haben auf jedem Formular für Ihre Angabe nur genau eine Möglichkeit. Treffen mehrere Möglichkeiten zu, brauchen Sie für jede davon eine neue Anlage EÜR. Das soll verhindern, dass Sie Umsätze aus verschiedenen Betrieben vermischen und die Sache dadurch undurchsichtiger werden lassen.

Deshalb brauchen Sie mehrerere EÜR-Anlagen

Der Grund ist das Feld mit der Nummer 105 ganz rechts in Zeile 5 des Formulars Anlage EÜR. Hier müssen Sie eine Ziffer eintragen, die anzeigt, wem die Einnahme zugeordnet ist. Auf jedem EÜR-Formular gibt es dieses Feld nur einmal. Folgende Ziffern verwenden Sie.

Übersicht: Ziffern für die Zuordnung der Einkunftsarten

Einkunftsart

Einzelperson / Ehemann

Ehefrau

Ehegatten / Mitunternehmerschaft

Land- und Forstwirtschaft

1

2

7

Gewerbebetrieb

3

4

8

Freiberufler (Tätigkeit gemäß § 18 EstG)

5

6

9