Wie Sie eine Abschreibung in Ihrer EÜR erfassen

Eine Abschreibung muss in Ihrer EÜR ersichtlich sein, damit Sie und der Fiskus den Überblick der Abschreibungen behalten. Wie gehen Sie jedoch genau vor?
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Nicht alle Wirtschaftsgüter, die Sie anschaffen, herstellen oder aus Ihrem Privatvermögen in den Betrieb einlegen, zählen zu den Betriebsausgaben. Anstatt die Kosten sofort voll abzusetzen, ist in vielen Fällen die steuerliche Abschreibung verteilt auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Pflicht. Wie behalten Sie und Ihr Finanzamt im Punkt Abschreibung den Überblick? Dazu führen Sie ein Anlageverzeichnis. Der Vordruck "Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR" erleichtert es Ihnen, Ihre Abschreibungen in einem Jahr zusammenzufassen. Den Vordruck stellt Ihnen die Finanzverwaltung zur Verfügung.Für Ihre EÜR füllen Sie den Vordruck einfach aus und übernehmen die Beträge anhand der Hinweise in die Felder der "Anlage EÜR". In den Vordruck der Finanzverwaltung rechnen Sie für die Abschreibung Beträge für Gruppen von Wirtschaftsgütern zusammen. Damit haben Sie jedoch Ihre Aufzeichnungspflicht der Abschreibungen für Ihr Anlage- und Umlaufvermögen nicht komplett erfüllt. In Ihren eigenen Unterlagen, die Sie Ihrer EÜR nicht beifügen, brauchen Sie für Ihre Abschreibungen ein ausführliches Anlageverzeichnis.

Jede Abschreibung gehört ins Anlageverzeichnis

Im ausführlichen Anlageverzeichnis stehen alle Abschreibungen.

  • Wirtschaftsgüter, die Sie nach dem 5.5.2006 angeschafft, hergestellt oder eingelegt haben, müssen Sie einzeln in einem Verzeichnis auflisten. Im Umlaufvermögen gilt diese Verpflichtung nur für Wertpapiere, Grund und Boden sowie Gebäude.
  • Ihre Abschreibungen aller Wirtschaftsgüter, für die Sie Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen.
  • Bis zum 31.12.07 angeschaffte, hergestellte oder eingelegte geringwertige Wirtschaftsgüter sind zudem in einem laufend zu führenden Verzeichnis aufzulisten. Dieses Verzeichnis entfällt ab 2008.

Am besten erweitern Sie das Muster der Finanzverwaltung entsprechend. Zeilen oder Gruppen, die Sie für Ihr Unternehmen nicht benötigen, lassen Sie einfach weg.Beachten Sie, dass sich ab 2008 die Abschreibungsregeln für bewegliche, selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter Ihres Anlagevermögens umfassend geändert haben:

  • für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt jetzt die Grenze von 150,- Euro netto.
  • Wirtschaftsgüter mit ein Wert zwischen 150,- Euro bis 1.000,- Euro schreiben Sie in der Pool Abschreibung über 5 Jahre ab.
  • Für Wirtschaftsgüter mit einem Wert über 1.000,- Euro gilt die lineare Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, für Anschaffungen ab 2009 können Sie auch die degressive Abschreibung wählen.