Der Nachteil: Abweichungen Ihrer Unternehmensdaten von denen gleicher Branchen fallen nun noch schneller auf. Eine Betriebsprüfung ist dann programmiert. Daher dürfen Sie sich natürlich noch weniger als bisher Nachlässigkeiten wie beispielsweise das Verbuchen von Aufwendungen auf falschen Konten leisten. Dies fällt nun sofort auf.
Aber es gibt neben den Nachteilen für Ihre Unternehmen eben auch einige Vorteile – vor allem, wenn Sie Ihre Bilanz auch an den elektronischen Bundesanzeiger übermitteln. Das geht ja seit dem vergangenen April nur noch elektronisch. Seither erscheinen die Veröffentlichungen auch nur noch im Internet unter www.bundesanzeiger.de.
Vorteil 1: Einheitliches Datenformat
Haben Sie erst einmal auf das für E-Bilanz verwendete XBRL-Datenformat umgestellt, ist der Vorteil für Sie: Sie können es verwenden sowohl für
- die Einreichung bei der Steuerverwaltung, als auch
- im Rahmen der allgemeinen Finanzberichterstattung, also etwa für die Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger sowie verbundene Unternehmen oder Banken.
Vorteil 2: Zeitersparnis
Durch die standardisierte Übermittlung für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung notwendigen Informationen an das Finanzamt werden sich künftig auch Rückfragen oder Ergänzungswünsche der Finanzverwaltung verringern. Das spart Zeit und Sie erhalten Ihren Steuerbescheid zukünftig rascher.
Vorteil 3: Kein Medienbruch
Wenn Sie Ihre papierbasierte Bilanz bisher elektronisch erfasst haben, konnte es dabei immer leicht mal zu Übertragungsfehlern kommen: Zahlendreher oder verwechselte Zeilen. Das ist menschlich. Diese Fehlermöglichkeiten entfallen künftig, da der Medienbruch wegfällt.
Vorteil 4: Entlastung
Digitalisierung ist das Zauberwort beim Prozessmanagement. Die für E-Bilanz nötige Umstellung auf eine einheitliche, elektronische Datenverarbeitung ermöglicht es Ihnen, die Prozesse zur Erstellung der Steuerberechnung und -erklärung zu optimieren. Das wird Sie künftig von Routinearbeiten im Rahmen der Jahresabschlusserstellung entlasten.