Die Falle bei den haushaltsnahen Leistungen
Tipp: Wollen Sie haushaltsnahe Leistungen geltend machen, sorgen Sie dafür, dass die Leistung innerhalb Ihrer 4 Wände oder im Garten erbracht wird!
So funktioniert der Steuerabzug bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Wenn Sie alle Höchstgrenzen ausnutzen, kommen Sie auf den stattlichen Betrag von 5.710 €, den Sie pro Jahr direkt von Ihren Steuerzahlungen abziehen können. Denn Sie können bei den haushaltsnahen Leistungen 20 % des Dienstleistungsanteils pro Jahr direkt von Ihrer Steuerlast abziehen – bis zu diesen Höchstgrenzen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und häusliche Pflege- und Betreuungsleistungen, die durch Selbstständige in Ihrem Auftrag oder von einem bei Ihnen sozialversicherungspflichtig Angestellten ausgeführt werden: 20 % der Kosten (ohne Materialkosten), max. 4.000 € pro Jahr.
- Haushaltsnahe Handwerkerleistungen, die durch Selbstständige in Ihrem Auftrag ausgeführt werden: 20 % der Kosten (ohne Materialkosten), max. 1.200 € pro Jahr.
- Haushaltshilfe in geringfügiger Beschäftigung (400-€-Job): 10 % der Kosten, max. 510 € pro Jahr.
Beispiel: Sie lassen Ihre Wohnung neu tapezieren und streichen. Materialkosten: 1.000 €. Arbeitskosten: 2.000 €. Dann können Sie 400 € von Ihren Steuern abziehen – 20 % von den 2.000 € Arbeitskosten.
Die Besonderheit – und hier liegt wahrscheinlich der Grund, warum so viele Selbstständige diese Steuer-Spar-Möglichkeit immer noch übersehen:
Als Selbstständiger sind Sie es gewohnt, mit Betriebsausgaben zu rechnen. Diese müssen im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen und senken Ihre Steuerlast dadurch, dass sie Ihren Gewinn mindern. Die Förderung der haushaltsnahen Handwerkerleistungen unterscheidet sich davon in 2 Punkten:
- Bei den haushaltsnahen Leistungen können Sie die Kosten für Arbeiten geltend machen, die Sie als Privatperson betreffen – wie etwa die Renovierung Ihrer Wohnung.
- Die genannten Beträge werden nicht von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern direkt von Ihrer Steuerlast 2012. Ergibt sich aus Ihrem Jahresabschluss, dass Sie 10.000 € Einkommensteuer für 2012 zahlen müssen, und schöpfen Sie die haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen voll aus, kassiert das Finanzamt für 2012 nur noch 6.000 € von Ihnen.
Damit Sie sich den Steuervorteil 2012 sichern, gilt es, einige wichtige Regeln zu beachten – und zwar schon jetzt bei der Auftragserteilung und wenn Sie die Rechnungen bekommen:
- Die haushaltsnahen Leistungen müssen Sie durch Rechnungen belegen können.
- Die Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt werden. Sie müssen den Betrag also überweisen und die Zahlung per Kontoauszug belegen können.
- Material- und Arbeitskosten müssen in der Rechnung getrennt ausgewiesen sein, weil nur der Arbeits-, nicht aber der Materialanteil begünstigt ist.
- Die Arbeiten müssen 2012 abgeschlossen, in Rechnung gestellt und bezahlt werden – sonst können Sie die Kosten erst 2013 abziehen. Sie sollten also jetzt planen und die Arbeiten rechtzeitig in Auftrag geben, damit Sie einen Zeitpuffer zum Jahresende haben, um nicht in Zeitnot zu geraten.