In dem Fall hatte ein Unternehmen seinen Mitarbeitern die Firmenfahrzeuge auch zur privaten Nutzung überlassen. Im Gegenzug mussten die sämtliche Benzinkosten selbst übernehmen.
So können Sie den geldwerten Vorteil trotzdem mindern
Statt Ihren Mitarbeiter das Benzin bezahlen zu lassen, sollten Sie mit ihm vereinbaren, eine Nutzungsvergütung für die Privatnutzung des Dienstwagens vom Gehalt einzubehalten.
Tipp: Um diesen Betrag dürfen Sie den geldwerten Vorteil nämlich durchaus mindern.
Beispiel:
Sie stellen Ihrem Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug zur Verfügung, das er auch privat nutzen darf – Listen-Neupreis 19.000 €.
Geldwerter Vorteil also: jeden Monat 190€, also 1 % des Listen-Neupreises.
Vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter, dass er Ihnen für die Privatnutzung ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von 100 € bezahlt, beträgt sein geldwerter Vorteil nur noch 90 €.
Fazit: So können Sie Ihrem Mitarbeiter also durchaus Steuern sparen.