In der Minute, in der Sie oder Ihr Mitarbeiter den neuen Wagen vom Hof des Händlers fahren. Bei Gebrauchtwagen haben Sie dieses Problem nicht. Dafür aber ein anderes. Aber nicht mehr lange! Beim Bundesfinanzhof läuft gerade ein Verfahren, an das Sie sich jetzt unbedingt dranhängen sollten.
Darum wird für den Gebrauchten genauso viel Steuer fällig – noch!
Der Fall: 1 % vom Bruttolisten-Neupreis. Das setzte das Finanzamt bei einem Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung als geldwerten Vorteil für seinen Dienstwagen an. Bloß: Das Fahrzeug war gar nicht neu. Unfair, fand das der Steuerpflichtige – und trug den Streit mit seinem Finanzamt bis zum Bundesfinanzhof (BFH).
Das Urteil: Noch gibt’s keins. Trotzdem sollten Ihre Mitarbeiter oder Sie als Arbeitgeber, wenn Sie statt eines neuen lieber einen gebrauchten Dienstwagen fahren, auf dieses Verfahren sofort aufspringen. Je nachdem, wie die Richter entscheiden, können Sie oder Ihre Mitarbeiter damit jede Menge Geld sparen (BFH, Az. XR 28/15).
130,80 €: Das kostet Ihr Dienstwagen jeden Monat an Steuern
Beispiel: Ihr gebrauchter 3er BMW kostet neu 43.600 €. Wird der Wagen nicht nur dienstlich, sondern auch privat genutzt, muss der dadurch entstehende geldwerte Vorteil – sofern kein Fahrtenbuch geführt wird – mit 1 % des Bruttolisten-Neupreises versteuert werden. Macht monatlich 436 €. Bei einem Steuersatz von 30 % zahlen Sie also 130,80 € für Ihren Dienstwagen ans Finanzamt. Monat für Monat. Hinzu kommen außerdem noch 0,03 € pro gefahrenen Kilometer von zu Hause in die Firma.
Folge: Hat die Klage vor dem BFH Erfolg, kann das auch für Sie und Ihre Mitarbeiter eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten.
Das tut das Finanzamt im Moment: Nichts!
Diese Steuerersparnis gibt’s aber nicht automatisch! Das Finanzamt wird das Urteil nämlich im Zweifel erst bei kommenden Einkommensteuerbescheiden berücksichtigen. Es sei denn, der Steuerpflichtige – also Sie oder Ihr Mitarbeiter – wird selber aktiv.