Das gilt für Sachleistungen
Sachleistungen des Unternehmens sind Aufmerksamkeiten, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und die zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Mitarbeiter führen.
Achtung: Auch 2012 gilt eine Wertgrenze von 40 € einschließlich Umsatzsteuer.
Das gilt bei der Umsatzsteuer
Wenn Ihr Unternehmen seinen Arbeitnehmern Sachbezüge gewährt, ist das längst nicht nur lohnsteuerlich von Bedeutung. Umsatzsteuerlich gilt für Sachzuwendungen: Unentgeltliche Sachzuwendungen „an das Personal“ gelten generell als Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs. 1bNr. 2 UStG).
Diese Mitarbeiter gehören zum Personal:
- aktive Arbeitnehmer
- ausgeschiedene Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Praktikanten
Darauf zahlen Sie keine Umsatzsteuer
Von der Besteuerung ausgenommen sind aber Leistungen an Arbeitnehmer, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Unternehmens veranlasst sind.
Bei einer betrieblich veranlassten Maßnahme wird zwar auch der private Bedarf der Arbeitnehmer befriedigt, Letzteres aber durch betriebliche Zwecke überlagert. Das trifft zum Beispiel zu, wenn
- Sie Mitarbeitern Arbeitsmittel überlassen,
- nicht schulpflichtige Kinder der Mitarbeiter betreuen lassen oder
- Firmenparkplätze bereitstellen.
Fazit: Auf diese Leistungen wird keine Umsatzsteuer fällig.