Worauf Sie bei Provisions-Gutschriften achten müssen

Haben Sie einen Handelsvertreter beauftragt, Ihnen gegen Zahlung einer Provision Aufträge zu vermitteln? Sie können mit Ihrem Vertragspartner vereinbaren, dass nicht er eine Rechnung schreibt, sondern Sie ihm seine Leistung mit einer Provisions-Gutschrift vergüten. In der Rechnung ist dann nicht Ihre Steuernummer anzugeben, sondern die des Gutschrift-Empfängers (als Leistender). Lassen Sie sich schriftlich vom Empfänger der Provisions-Gutschrift mitteilen, wie seine Steuernummer oder USt-IdNr. lautet und ob er umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist. Wenn das nicht der Fall ist und Sie die Umsatzsteuer trotzdem ausweisen, kann Ihnen der Vorsteuerabzug versagt werden - auch wenn der Empfänger Ihrer Provisions-Gutschrift widerspricht.
Inhaltsverzeichnis

Das muss sein: Pflichtangaben auf Ihrer Provisions-Gutschrift



1. Vollständiger Name und Anschrift des Gutschrift-Empfängers (Leistender)


Der Empfänger der Provisions-Gutschrift muss eindeutig zu identifizieren sein. Nennen Sie seinen Namen, bei natürlichen Personen auch den Vornamen, sowie die Anschrift, z.B.: „Bernd Meier, Berliner Straße 10, 12345 Sonnenstadt“.

2. Steuernummer oder Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Gutschrift-Empfängers

3. Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift (Leistungsempfänger)

Auch Sie als Leistungsempfänger müssen eindeutig zu identifizieren sein:

Eine Angabe wie „Schulz, Hamburg“ reicht nicht. Nennen Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse.

4. Ausstellungsdatum der Provisions-Gutschrift


5. Belegnummer

Jede Ihrer Provisions-Gutschriften muss einmalig sein. Nummerieren Sie sie fortlaufend. Dabei brauchen Sie nicht mit Nr. 1 anzufangen. Auch mehrere fortlaufende Zahlen- oder Buchstabenreihen (etwa für jeden Kunden eine) sowie die Kombination von Ziffern und Buchstaben sind zulässig.

6. Zeitpunkt der Leistung

Geben Sie das Datum der Leistung an. Erstreckte sich Ihre Leistung über einen längeren Zeitraum, genügt die Angabe des Kalendermonats, in dem Sie die Leistung ausgeführt haben.

7. Art und Umfang der gutgeschriebenen Leistung
 

Das Finanzamt muss leicht nachprüfen können, welcher Umsatz abgerechnet wird.

8. (Netto-)Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung  

Gegenüber einem umsatzsteuerpflichtigen Empfänger der Provisions-Gutschrift nennen Sie den Netto-Betrag ohne Umsatzsteuer.

Achtung: Ist der Empfänger der Provisions-Gutschrift nicht umsatzsteuerpflichtig, tritt an die Stelle des Netto-Betrags der Brutto-Betrag!

9. Auf das Netto-Entgelt entfallender Umsatzsteuersatz  

Ist der Empfänger der Provisions-Gutschrift umsatzsteuerpflichtig, geben Sie den Steuersatz von derzeit 19 % an, der auf das (die) Netto-Entgelt(e) entfällt. (Abkürzung USt. oder MwSt., beides ist möglich!)

10. Auf das Netto-Entgelt entfallender Umsatzsteuer-Betrag Ist der Empfänger der Provisions-Gutschrift umsatzsteuerpflichtig, weisen Sie den Umsatzsteuer-Betrag aus, der auf das Netto-Entgelt entfällt.

Achtung: Weisen Sie gegenüber einem Kleinunternehmer unberechtigt Umsatzsteuer aus, kann Ihnen der Vorsteuerabzug versagt werden!