Ein Computer z. B. hat eine Nutzungsdauer von 3 Jahren. Kaufen Sie einen PC für 1.200 €, setzen Sie im Jahr des Kaufs und den beiden Folgejahren jeweils 400 € ab (= Abschreibung).
Anders bei den geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG):
Die Kosten für diese Anschaffungen brauchen Sie nicht über lange Jahre abzuschreiben. Sie können sie sofort im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen, um Steuern zu sparen. Als GWG gilt eine Anschaffung dann, wenn es maximal 150 € bzw. 410 € kostet (netto, also ohne Umsatzsteuer). Sie haben diese Wahlmöglichkeiten, an die Sie jeweils für ein Steuerjahr gebunden sind:
- Wahlmöglichkeit 1: Sie nutzen die Obergrenze von 410 € für sofort abschreibbare GWG. Das heißt: Sie schreiben Wirtschaftsgüter, die bis 410 € (netto, ohne Umsatzsteuer) gekostet haben, sofort in voller Höhe im Jahr des Kaufs ab. Betriebliche Anschaffungen ab 410,01 € schreiben Sie laut AfA-Tabelle über mehrere Jahre ab.
- Wahlmöglichkeit 2: Sie nutzen die 150-€-Grenze. Dann schreiben Sie nur die Wirtschaftsgüter bis 150 € (netto) sofort ab. Für Wirtschaftsgüter von 150,01 bis 1.000 € bilden Sie pro Jahr einen Sammelposten. Alle Anschaffungen darin werden über 5 Jahre abgeschrieben. Anschaffungen ab 1.000,01 € schreiben Sie laut AfA-Tabelle ab.
So gehen Sie jetzt vor, wenn Sie den Steuer-Spar-Effekt noch in 2012 nutzen wollen
Sie machen jetzt eine Liste der sinnvollen betrieblichen Anschaffungen, die Sie in den nächsten Monaten ohnehin tätigen wollen. Den Kauf und die Bezahlung der Gegenstände, die bis zu 410 € kosten, ziehen Sie in den Dezember 2012 vor – so können Sie die Kosten noch in voller Höhe in 2012 geltend machen und dadurch die Steuerlast senken. Wie sich die 410-€-Grenze positiv auswirkt, sehen Sie in der Beispielrechnung unten.
Diese Falle sollten Sie kennen
Bei dieser Gestaltung kommt schnell eine Idee auf: Sie machen eine Anschaffung, die über der 410-€-Grenze liegt, aber in Absprache mit dem Händler splitten Sie die Rechnung so auf, dass die Grenze jeweils unterschritten ist.
Beispiel: Sie kaufen ein Regal für 700 €. Das liegt deutlich über der GWG-Grenze, sodass Sie das Regal laut AfA-Tabellen über 12 Jahre abschreiben müssten. Der Händler schreibt Ihnen aber 2 Rechnungen: eine über 400 € für das Regal und eine über 300 € für Zubehör (Einlegeböden). Das Kalkül: Jetzt liegen die Beträge unter 410 € und Sie setzen sofort alles ab.
Bei einer Prüfung könnte dies als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Denn ein GWG liegt nur dann vor, wenn es ohne andere Gegenstände genutzt werden kann. Ein Regal ohne Boden ist jedoch nutzlos. Deshalb ist der Sofortabzug nicht möglich.