Arbeiten Sie mit der folgenden Checkliste! Treffen eine oder mehrere dieser Auffälligkeiten auf Sie zu, können Sie jederzeit mit dem Besuch des Prüfers rechnen. Versuchen Sie daher, solche Auffälligkeiten zu vermeiden!
Checkliste: Bei diesen Auffälligkeiten droht eine Betriebsprüfung
- Ihre Steuererklärung ist nicht plausibel: Besonders misstrauisch wird das Finanzamt, wenn Ihre Steuererklärung und besonders die Angaben in Ihrem EÜR-Formular offensichtliche Ungereimtheiten enthalten, z. B. wenn Sie andauernde Verluste ausweisen oder einen deutlich niedrigeren Gewinn als vergleichbare Unternehmen erwirtschaftet haben.
- Ihre Verhältnisse sind unübersichtlich: z. B. nicht eindeutige Besitzverhältnisse, verschachtelte Gesellschaftskonstruktionen oder mehrere Umstrukturierungen innerhalb kurzer Zeit. Auch eine Betriebsübergabe (z. B. an Ihre Kinder) kann Grund für eine Betriebsprüfung sein.
- Eine frühere Prüfung führte zu erheblichen Steuernachzahlungen: Wiegen Sie sich nicht in Sicherheit, wenn der Steuerprüfer gerade erst in Ihrer Firma war. Gerade wenn der Finanzbeamte fündig wurde und Sie Steuern nachzahlen mussten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Finanzamt bald wieder eine so genannte Anschlussprüfung ansetzt.
- Sie haben hohe Vorsteuer-Überschüsse geltend gemacht: Machen Sie hohe Vorsteuer-Überschüsse geltend (bekommen also nach Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder -Erklärungen immer wieder Geld vom Finanzamt zurück), so müssen Sie mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung rechnen. Hierbei prüft der Finanzbeamte, ob Sie tatsächlich ordentliche Rechnungen vorlegen können, die die entsprechenden Umsatzsteuersummen ausweisen.
- Stark schwankende Gewinne: Wenn Ihre Gewinne von Jahr zu Jahr stark schwanken, glaubt das Finanzamt schnell, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
- Unbegründetes Herabsetzen der Vorauszahlungen: Lassen Sie Ihre Vorauszahlung nur dann herabsetzen, wenn echte Gründe dafür sprechen. Stellen Sie Ihre Zahlen schlechter dar, als sie tatsächlich sind, drohen ernsthafte Konsequenzen: Die falschen Angaben können als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden! Dann werden Hinterziehungszinsen fällig, und Sie können ziemlich sicher sein, dass sich das Finanzamt ab sofort noch genauer mit Ihnen und Ihren Zahlen beschäftigt.
- Sehr geringe Einnahmen: Die erklärten Einnahmen/Entnahmen reichen kaum zur Deckung Ihres täglichen Lebensbedarfs.
- Einlagen: Es werden regelmäßig Einlagen getätigt, deren Herkunft ungeklärt ist. Das Finanzamt will dann schnell überprüfen, ob es sich eventuell um Schwarzgeld handelt.
- Größere Käufe oder Verkäufe von Immobilien.
- Pacht-, Miet-, Darlehens- oder Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen werden neu abgeschlossen oder verändert.
- Permanent verspätete Zahlungen der Steuern. Tipp: Halten Sie sich penibel an alle Fristen für Ihre Voranmeldungen, Steuererklärungen und Zahlungen ans Finanzamt. Richten Sie – wenn Sie sicher sind, dass Ihr Konto immer über ausreichend Deckung verfügt – eine Abbuchungserlaubnis für die fälligen Steuerbeträge ein. So versäumen Sie keine Zahlungstermine.