Arbeitssicherheit und Datenschutz: wichtige Grundlagen

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Heute hängen Arbeitssicherheit und Datenschutz unweigerlich zusammen. Erhalten Sie hier wertvolle Informationen rund um Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz sowie zugehörige Gesetze und Verordnungen – inklusive relevantem Hintergrundwissen für die praktische Unternehmensführung.
Inhaltsverzeichnis

Was gehört zur Arbeitssicherheit?

Unternehmen haben in Deutschland die Pflicht, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die größtmögliche Arbeitssicherheit gewährleistet ist. Das betrifft sowohl die körperliche als auch die seelische Unversehrtheit von Berufstätigen. Arbeitnehmer sollen bei der Ausübung ihres Berufs maximalen Schutz genießen. Daher verwenden viele Betriebe den Begriff „Arbeitsschutz“ parallel zum Terminus „Arbeitssicherheit“. Welche arbeitssicherheitsrelevanten Maßnahmen Unternehmen treffen, hängt dabei immer von der Art der Tätigkeit ab.

Als Grundlage für die Arbeitssicherheit dient eine Gefährdungsbeurteilung. Betriebe sind verpflichtet, zu erheben, welchen potenziellen Gefahren ihre Mitarbeitenden ausgesetzt sind. Auch das ist stark von der Art des beruflichen Umfelds abhängig: Während Betriebe im Bereich der Verarbeitung und Fertigung beispielsweise mit gesundheitsschädigenden Chemikalien arbeiten, ist im Baugewerbe die Unfallgefahr deutlich realer als in einem Büro. Das Risiko bei einer sitzenden Tätigkeit liegt hingegen vor allem bei der einseitigen Belastung der Bandscheiben. 

Fasst man den Begriff „Arbeitssicherheit“ noch weiter, dann fällt darunter nicht nur die Sorge für die eigenen Mitarbeiter. Auch externe Partner, die Umwelt sowie das Umfeld stehen im Fokus – und mit diesem Blickwinkel auch weiterführende Themen wie Umweltschutz oder der adäquate Umgang mit Gefahrenstoffen und Gefahrengut.

Wie hängen Arbeitssicherheit und Datenschutz zusammen?

Arbeitssicherheit und Datenschutz sind in der heutigen Welt kaum mehr voneinander zu trennen. Denn: Arbeitsschutzrelevante Maßnahmen sind zu einem gewissen Grad stets individuell – schließlich werden sie oftmals für jeden Mitarbeiter personalisiert ergriffen. Zudem steht die Arbeitssicherheit eines Unternehmen nach außen sehr oft mit unternehmensspezifischen Daten in Verbindung. 

Allen Anforderungen gerecht werden: Datenschutz im Unternehmen

Aus diesem Grund kommt dem Datenschutz eine spezielle Rolle zu: Nicht erst seit der deutschen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) im Mai 2018 gilt es, mit Unternehmensdaten sowie den personenbezogenen Informationen der Mitarbeitenden sorgsam umzugehen. 

Ob es nun um Kundendaten geht oder in einem System spezifische Informationen zu Mitarbeitern hinterlegt werden: Sobald Unternehmen individuelle Daten speichern und verarbeiten, sind zahlreiche datenschutzrechtliche Maßnahmen zu ergreifen:

  • Zur Speicherung von Daten müssen Betroffene zwangsläufig eine Einwilligung geben.
  • Und auch die Datenverarbeitung und -nutzung darf nur mit der Einwilligung der betroffenen Person erfolgen.
  • Betroffene müssen informiert werden, welchem Zweck die Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten dient.
  • Jeder betroffenen Person muss ein Recht zum Widerruf der Speicherung und Verarbeitung sowie zur Löschung etwaiger Daten eingeräumt werden.

Wie Einwilligung, Widerruf und Co. genau ausgestaltet sind, kann je nach Betrieb variieren. Allen ist jedoch gemein, dass Betroffene die Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (z. B. Krankenakte, Rezepte) per Unterschrift bestätigen müssen.

Mit Plan: Die Nutzung von personenbezogenen Daten

Alle Maßnahmen, die zur Umsetzung der DSGVO dienen, sollten in einem validen Datenschutzkonzept festgehalten werden. Dieses muss regelmäßig auf seine Umsetzbarkeit und die Rechtskonformität überprüft werden. Gerade in streitbaren datenschutzrechtlichen Fragen ergibt es Sinn, neben einem externen Datenschutzbeauftragten auch einen fachkundigen Juristen hinzuzuziehen, der zur Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten rechtlich beraten kann.

Um den steigenden Anforderungen an den Datenschutz gerecht zu werden, entscheiden sich viele Unternehmen dazu, spezifische Schulungen zu besuchen. Diese werden nicht nur von TÜV und Dekra, sondern auch von der IHK sowie weiteren staatlich anerkannten Lehrinstituten angeboten. Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um die DSGVO ist die deutschlandweite Aufsichtsbehörde: also der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sie geht auch Meldungen nach, die im Rahmen des Beschwerderechts der Datenschutz-Grundverordnung eingereicht werden.

Wie lässt sich Arbeitssicherheit im Unternehmen umsetzen?

Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit im Unternehmen tragen die Betriebe zu großen Teilen selbst. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen bilden die Basis für individuelle Maßnahmen.

Gesetze und Verordnungen als Grundlage

Sowohl die europäische als auch die deutsche Gesetzgebung stecken einen Rahmen für Arbeitssicherheit und Datenschutz im Unternehmen. 

Info

Auch auf europäischer Ebene gibt es Verordnungen und Richtlinien. Während EU-Verordnungen, wie beispielsweise die DSGVO, wirksam und verbindlich sind, geben Richtlinien – wie der Name bereits sagt – eine Richtung vor. Sie werden von jedem Mitgliedsstaat selbstständig erst in nationales Recht umgesetzt und sind erst im Anschluss daran gültig.

Die sogenannte Rahmenrichtlinie über den Arbeitsschutz (Richtlinie 89/391/EWG) hält wichtige Basics zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern sowie für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz fest. In Deutschland existieren unter anderem diese Gesetze, die einen essenziellen Beitrag zur Arbeitssicherheit in Unternehmen leisten:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Präventionsgesetz (PrävG)

Die Arbeitsstättenverordnung(ArbStättV) reguliert, welche Mindestanforderungen Unternehmen erfüllen müssen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter vor Ort zu sichern. 

Einen relevanten Beitrag zu mehr Arbeitssicherheit leisten beispielsweise Kennzeichnungen im Betrieb, die in Deutschland genau geregelt sind. Ob der Hinweis auf akustische Signale und der damit verbundene erforderliche Schallschutz oder die rechtskonforme Kennzeichnung von Fluchtwegen, Hindernissen oder Gefahrenstellen: Die einheitliche Gestaltung von Piktogrammen und Schildern ermöglicht den Beschäftigten einen intuitiven Umgang in einem gefahrenlosen Arbeitsumfeld. 

Was gehört alles zu Arbeitsschutz?

Unter Arbeitsschutz fallen alle Maßnahmen, die zu einer unfallfreien Arbeitsumgebung sowie zur gesundheitlichen Unversehrtheit der Mitarbeiter beitragen. Je nach Betrieb können die einzelnen Vorkehrungen sehr stark voneinander abweichen: Im Umgang mit schwerem Gefährt und großen Lasten sind Sicherheitsschuhe unabkömmlich. In einer lauten Umgebung braucht es den richtigen Gehörschutz. Bei sitzender Tätigkeit sind ein Schreibtisch in der passenden Höhe sowie verstellbare Stühle wichtig. 

Kurzum: Arbeitsschutzmaßnahmen sind hochindividuell und hängen von der beruflichen Arena ab. Um die richtige Vorsorge zu treffen, ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig. Dabei handelt es sich um eine Dokumentation, in der Betriebe mögliche Gefahren für Arbeitnehmer identifizieren und festhalten. Ziel ist es, durch die Einhaltung gezielter Präventivmaßnahmen etwaige Risiken zu umgehen. So sollen berufsbedingte Krankheiten sowie die Gefahr eines Arbeitsunfalls auf ein Minimum reduziert werden. 

Einen wichtigen Eckpfeiler in Sachen Arbeitsschutz nehmen außerdem Betriebsanweisungen ein. Dabei handelt es sich um unternehmensspezifische Vorschriften, die beispielsweise den richtigen Umgang mit Maschinen, Chemikalien oder Werkzeug regeln. Viele Unternehmen gestalten Betriebsanweisungen in Form von Aushängen. Doch auch Checklisten, Seminare oder Lehrfilme sind eine gute Möglichkeit, um den Wissenstransfer rund um Arbeitsschutz zu fördern.

Brandschutz

Rauchmelder, Sprinkleranlagen, gut erreichbare Flucht- und Rettungswege sowie feuerfeste Türen: Das Thema Brandschutz lässt sich ebenfalls im Kontext von Arbeitssicherheit verorten. Nicht nur im eigenen Interesse sollten Betriebe alles daran setzen, für den Ernstfall gewappnet zu sein. Ein Feuer stellt eine ernsthafte Bedrohung für Leib und Leben dar. Gleichzeitig kann ein Brand auch bei erfolgreicher Löschung verheerende finanzielle Schäden nach sich ziehen. 

Die wohl größte Relevanz kommt deshalb der Brandprävention zu: Vorsorge ist besser, als das Nachsehen zu haben. Je nach Größe des Unternehmens sowie der Branche gibt es hier verschiedenste Maßnahmen zu treffen. An jeder Betriebsstätte sind definierte und gut zu erreichende Fluchtwege Pflicht. 

Während es in einem Büro aber womöglich ausreicht, Rauchmelder und Feuerlöscher zu platzieren, brauchen holzverarbeitende Betriebe spezielle Brandschutztüren. Mitunter kann es notwendig sein, dass Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellen müssen – das hängt von der Fläche sogenannter Brandabschnitte ab. 

Auskunft über die Möglichkeiten zur Erstellung und Einhaltung eines Brandschutzkonzepts sind Fachkräfte von TÜV und Dekra – aber auch private sowie staatliche Beratungsstellen und die Feuerwehren unterstützen in Sachen betrieblichem Brandschutz. Sinnvoll ist es in jedem Fall, im Betrieb Verantwortliche für den Brandschutz festzulegen. Sie haben im besten Fall fachlichen Hintergrund, Verantwortungsbewusstsein und tiefgehendes Interesse an der Thematik.

Gefahrstoffe und Gefahrgut

Ist von Arbeitssicherheit die Rede, geht es auch um einen pflichtbewussten sowie fachgerechten Umgang mit sogenannten Gefahrenstoffen und Gefahrengut. Dabei handelt es sich um bestimmte Substanzen bzw. Stoffe, die z. B. entzündliche, explosionsgefährliche oder gesundheitsschädigende Eigenschaften haben.

Für die Festlegung und Erfüllung der Sicherheits-Bestimmungen ist es allerdings unerheblich, ob die Gemische sich akut oder langfristig auf die Gesundheit der Mitarbeiter oder externen Partner auswirken. Säure beispielsweise kann unmittelbaren Schaden bewirken, wohingegen eine hohe Feinstaubbelastung zu chronischen Folgen führen kann. Unter anderem diese Substanzen werden ebenfalls als Gefahrenstoffe eingeordnet:

  • Chemikalien, wie Wasserstoff
  • Abgase, beispielsweise von Dieselmotoren
  • Gase, zum Beispiel Narkosegas und Ozon
  • feiner Holzstaub

Im Umgang mit Gefahrengut und Gefahrenstoffen ist besondere Vorsicht geboten. Neben Schulungen und Aushängen dient auch die persönliche Schutzausrüstung dem Arbeitsschutz aller Beteiligten. 

Ansprechpartner rund um das Thema Gefahrenstoffe sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger – dazu gehören die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Berufsgenossenschaften. 

Gesundheitsschutz

Mit dem Thema Gefahrenstoffe geht auch Gesundheitsschutz aller Beteiligten einher – sowohl innerbetrieblich als auch in der Zusammenarbeit mit externen Partnern. Aushänge, Betriebsanweisungen sowie die Bereitstellung von adäquater Schutzausrüstung sind wichtige Säulen des Gesundheitsschutzes. Auch Kennzeichnungen, die auf mögliche Gefahren aufmerksam machen, dienen der Arbeitssicherheit aller.

Wie so oft gilt auch im Kontext des Gesundheitsschutzes: Vorsorge ist besser als Nachsicht. Daher kommt präventiven Maßnahmen eine große Relevanz zu. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements steht Unternehmen heute ein immenser Maßnahmenkatalog zur Verfügung. Von Burn-out-Prävention über Rückenkurse bis hin zu Betriebssport existieren zahlreiche Möglichkeiten, die zum Teil auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.

Für den Ernstfall gilt es trotzdem vorzusorgen. Ausgebildete Ersthelfer sind bei Arbeitsunfällen von immensem Wert. Auch festgelegte Rettungsketten, also die genaue Abfolge von Abläufen sowie die Klärung der Zuständigkeiten einzelner Personen, können im Zweifel Leben retten. 

Info

Gesundheitsschutz und Datenschutz hängen eng zusammen. Unternehmen müssen entsprechend § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ein sogenanntes Verbandbuch führen. Dabei handelt es sich um eine Aufzeichnung über alle geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen im Betrieb. 

Umweltschutz

Ein weiterer wichtiger Punkt im Kontext der Arbeitssicherheit ist der betriebliche Umweltschutz. Der Erhalt des natürlichen Ökosystems sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen sind von immenser Bedeutung. Daher stehen Unternehmen in der Pflicht, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um Böden, Luft, Gewässer, Natur und Klima bestmöglich zu schützen.

Ein Bestandteil des betrieblichen Umweltschutzes ist die fach- und sachgerechte Entsorgung von Abfällen. Während Recycling-Materialien zurück in den Wertstoffkreislauf gegeben werden können, besteht bei Sondermüll weiterführender Handlungsbedarf. 

Umwelteinwirkungen, betriebliche Luftverunreinigungen sowie Schall und Erschütterungen können nicht nur beschäftigten Personen, sondern auch Tier und Umwelt verheerende Schäden zufügen. Aus diesem Grund müssen Unternehmen auch für einen adäquaten Immissionsschutz sorgen. In Deutschland gibt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) einen Rahmen vor. Für die Umsetzung stehen die Betriebe selbst in der Verantwortung. Ziel ist es dabei stets, die größtmögliche Arbeitssicherheit bei gleichzeitig durchdachtem Energiemanagement zu gewährleisten.

Arbeitssicherheit und Datenschutz sind eng verknüpft

Wer Arbeitssicherheit sagt, muss auch Datenschutz sagen. Arbeitsschutz geht immer mit individuellen Anforderungen einher – und sobald eine Dokumentation darüber erfolgt, werden personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert. 

Gleichsam ist das Feld von Arbeitssicherheit extrem komplex, wobei zahlreiche Säulen miteinander in Verbindung stehen. Ein verantwortungsbewusster und gesetzeskonformer Umgang mit Risiken, wie Feuer und Gefahrenstoffen, sowie die ordnungsgemäße Verarbeitung und Entsorgung von Chemikalien aller Art schützen Leib, Leben und Umwelt. Persönliche Schutzausrüstung und Kennzeichnungspflicht tragen in gleichem Maße zur Unfallverhütung und -prävention bei. Dabei ist klar: Kein Unternehmen gleicht dem anderen, weshalb es unerlässlich ist, die Arbeitssicherheit immer betriebsspezifisch auszurichten. 

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