
Beschäftigung in Schwangerschaft, Mutterschutz & Elternzeit
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Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft der Mitarbeiterin weiß, hat er dafür Sorge zu tragen, dass der besondere arbeitsrechtliche Schutz, der ihr zusteht, auch umgesetzt wird. Gestalten Sie den Arbeitsplatz mutterschutzgerecht, führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung ihrer Aufgaben durch und weisen Sie ihr eventuell andere, zumutbare Tätigkeiten zu.
Nach der Schwangerschaft und dem Mutterschutz kann Ihre Mitarbeiterin - oder ein Mitarbeiter, der kürzlich Vater geworden ist - Elternzeit beantragen. Hierbei ist jedoch nicht mehr nur der Arbeitgeber gefragt, auch der Arbeitnehmer muss gewisse rechtliche Formalia beachten.
Laden Sie sich jetzt exklusiv den Gratis-Download "Beschäftigung in Schwangerschaft, Mutterschutz & Elternzeit" herunter und bekommen Sie einen umfassenden Einblick in die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die mit dem Thema Schwangerschaft einhergehen.
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