
Besteuerung von Firmenwagen: Fahrtenbuch oder 1%-Regelung?
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Stellen Sie Ihrem Mitarbeiter einen Firmenwagen für rein betriebliche Fahrten zur Verfügung, fallen weder für Ihr Unternehmen noch für Ihre Mitarbeiter Steuern und Sozialversicherungsbeträge an. Ein geldwerter Vorteil ist von Ihnen für Ihren Mitarbeiter erst dann zu versteuern, wenn er das Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen darf.
Nutzt Ihr Mitarbeiter den Firmenwagen auch für Privatfahrten, entsteht ein geldwerter Vorteil, den Sie zusätzlich zu seinem laufenden Arbeitslohn besteuern. Darüber hinaus fallen Beiträge zur Sozialversicherung an, sofern die dortigen Grenzbeträge durch den Mitarbeiter noch nicht überschritten sind.
Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils stehen Ihnen 2 Methoden zur Verfügung: die Fahrtenbuchmethode oder die 1-%-Methode. Dieser Gratis-Download zeigt Ihnen die beiden Möglichkeiten im Vergleich.
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