Gefahr einer Betriebsprüfung – Und es kann doch passieren…

Immer wieder warne ich Selbstständige und Freiberufler vor der Gefahr einer Betriebsprüfung. Dann bekomme ich häufig zu hören: „Mir passiert das schon nicht… Es werden doch nur die großen Unternehmen geprüft…“Aber:

Immer wieder warne ich Selbstständige und Freiberufler vor der Gefahr einer Betriebsprüfung. Dann bekomme ich häufig zu hören: „Mir passiert das schon nicht … Es werden doch nur die großen Unternehmen geprüft …“ Auf den ersten Blick stimmt das auch: Rein statistisch gesehen ist es unwahrscheinlich, dass Sie als Selbstständiger von einer Betriebsprüfung betroffen sind.

Wann die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung erheblich steigt

Aber: Die Wahrscheinlichkeit, auch als Kleinunternehmer von einer Steuerprüfung heimgesucht zu werden, steigt dramatisch an, sobald Sie steuerlich irgendwie auffällig werden. Und dann wird es schnell verdammt teuer.

Die Konsequenz: Seien Sie auf der Hut! Versuchen Sie – heute umso mehr – steuerlich unauffällig zu bleiben, um die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung möglichst gering zu halten. In der folgenden Checkliste finden Sie Punkte, die schnell zu einer Betriebsprüfung führen können. Je mehr Punkte auf Sie zutreffen, desto wahrscheinlicher wird eine Prüfung. Arbeiten Sie an diesen Punkten!

Checkliste: Bei diesen Auffälligkeiten steigt die Betriebsprüfungsgefahr

  • Ihre Steuererklärung ist nicht plausibel: Besonders misstrauisch wird das Finanzamt, wenn Ihre Steuererklärung und besonders die Angaben in Ihrem EÜR-Formular offensichtliche Ungereimtheiten enthalten, z. B. wenn Sie andauernde Verluste ausweisen oder einen deutlich niedrigeren Gewinn als vergleichbare Unternehmen erwirtschaftet haben.
  • Ihre Verhältnisse sind unübersichtlich: z. B. nicht eindeutige Besitzverhältnisse, verschachtelte Gesellschaftskonstruktionen oder mehrere Umstrukturierungen innerhalb eines Jahres. Auch eine Betriebsübergabe (z. B. an Ihre Kinder) kann Grund für eine Betriebsprüfung sein.
  • Eine frühere Prüfung führte zu erheblichen Steuernachzahlungen: Wiegen Sie sich nicht in Sicherheit, wenn der Steuerprüfer gerade erst in Ihrer Firma war. Gerade wenn der Finanzbeamte fündig wurde und Sie Steuern nachzahlen mussten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Finanzamt bald wieder eine so genannte Anschlussprüfung ansetzt.
  • Sie haben hohe Vorsteuer-Überschüsse geltend gemacht: Machen Sie hohe Vorsteuer-Überschüsse geltend (bekommen also nach Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder -Erklärungen immer wieder Geld vom Finanzamt zurück), so müssen Sie mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung rechnen. Hierbei prüft der Finanzbeamte, ob Sie tatsächlich ordentliche Rechnungen vorlegen können, die die entsprechenden Umsatzsteuersummen ausweisen.
  • Stark schwankende Gewinne: Wenn Ihre Gewinne von Jahr zu Jahr stark schwanken, glaubt das Finanzamt schnell, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
  • Unbegründetes Herabsetzen der Vorauszahlungen: Lassen Sie Ihre Vorauszahlung nur dann herabsetzen, wenn echte Gründe dafür sprechen. Stellen Sie Ihre Zahlen schlechter dar, als sie tatsächlich sind, drohen ernsthafte Konsequenzen: Die falschen Angaben können als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden! Dann werden Hinterziehungszinsen fällig, und Sie können ziemlich sicher sein, dass sich das Finanzamt ab sofort genauer mit Ihnen und Ihren Zahlen beschäftigt.
  • Sehr geringe Einnahmen: Die erklärten Einnahmen/Entnahmen reichen kaum zur Deckung Ihres täglichen Lebensbedarfs.
  • Einlagen: Es werden regelmäßig Einlagen getätigt, deren Herkunft ungeklärt ist. Das Finanzamt will dann schnell überprüfen, ob es sich eventuell um Schwarzgeld handelt.
  • Größere Anschaffungen oder Verkäufe im Immobilienbereich.

  • Pacht-, Miet- oder Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen werden neu abgeschlossen oder verändert.
  • Permanent verspätete Zahlungen der Steuern. Tipp: Halten Sie sich penibel an alle Fristen für Ihre Voranmeldungen, Steuererklärungen und Zahlungen ans Finanzamt. Richten Sie – wenn Sie sicher sind, dass Ihr Konto immer über ausreichende Deckung verfügt – eine Abbuchungserlaubnis für die fälligen Steuerbeträge ein. So versäumen Sie keine Zahlungstermine. Und sollte das Finanzamt einmal unberechtigt Beträge abbuchen, können Sie die Abbuchung bei Ihrer Bank problemlos innerhalb von 6 Wochen rückgängig machen.