
Entgeltextras: Die wichtigsten lohnsteuer- und beitragsfreien Entgeltbestandteile von A bis Z
Steuerfreie Zugaben von A wie Aufmerksamkeiten bis Z wie Zuschüsse
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Für sämtliche Leistungen, die Mitarbeiter Ihres Unternehmens erhalten, müssen Sie die Lohnsteuer- sowie die Beitragspflicht korrekt beurteilen. Dabei können Sie von folgendem Grundsatz ausgehen: Das Sozialversicherungsrecht folgt dem Steuerrecht. Ist eine Leistung steuerfrei, ist sie fast immer auch sozialversicherungsfrei.
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sind alle einmaligen Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die
- zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden
- und lohnsteuerfrei sind,
nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und damit beitragsfrei.
Dieser Gratis-Download listet die beliebtesten Entgeltextras auf und erklärt, welche Voraussetzungen für die Abgabenvergünstigungen gelten.