
Leitfaden: Unterschriftenregelung
So unterschreiben Sie als Assistent(in) richtig
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- den neuen Leitfaden "Unterschriftenregelung - So unterschreiben Sie als Assistent(in) richtig",
- i. A., i. V., ppa. - alle Unterschriftsvollmachten auf einen Blick,
- wann die eingescannte Unterschrift Ihres Chefs rechtsgültig ist,
- Rangfolge bei Doppelunterschriften: Wer unterschreibt rechts, wer links?,
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Es ist unbedingt empfehlenswert, die Unterschriftenregelung innerhalb eines Unternehmens offiziell zu regeln. Denn nur so kann ausgeschlossen werden, dass Sie als Assistentin ihre Kompetenzen mit ihrer Unterschrift überschreiten.
Wenn die Unterschriftszusätze fehlen oder nicht korrekt verwendet werden, hat das möglicherweise weitreichende Konsequenzen. Der Empfänger geht dann mit Recht davon aus, dass der Unterzeichner die entsprechenden Vollmachten hat. Im Falle eines Rechtsfalls haftet das Unternehmen. Wenn es intern aber keine Unterschriftenregelung gibt und der Mitarbeiter das Unterschriftenkürzel trotzdem verwendet hat, kann das Unternehmen ihn zu Schadenersatz verpflichten.
Welche Vollmachten dabei erteilt werden können und was es mit dem sogenannten Gewohnheitsrecht auf sich hat, erfahren sie im Leitfaden "Unterschriftenregelung". Fordern Sie ihn gleich hier an!
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