
Rechnungspflichtangaben: So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug
Um diese Rechnungspflichtangaben dreht sich die Prüfung des Fiskus
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- welche 8 Pflichtangaben Ihre Rechnungen unbedingt enthalten müssen
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Die Prüfung Ihrer Eingangsrechnungen ist kein Selbstzweck. Sie und Ihre Mitarbeiter prüfen zunächst, ob die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht worden sind:
- Stimmen die Aufmaße?
- Ist die Anzahl der gelieferten und bestellten Waren korrekt?
- Wurde die abgerechnete Leistung auch wirklich bestellt?
Können Sie diese einfachen Prüfpunkte mit „Ja“ bestätigen, wird es komplizierter. Denn dann muss kontrolliert werden, ob auch alle Rechnungspflichtangaben ordnungsgemäß berücksichtigt wurden!
Nur wenn Ihr Geschäftspartner alle Pflichtangaben in seiner Rechnung aufführt, steht Ihnen der Vorsteuerabzug auch zu. Und in Höhe Ihre Vorsteuer mindert sich Ihre Zahlungsverpflichtung an die Finanzverwaltung.
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