Urlaubsanspruch: Mindesturlaub, Krankheit & Sonderurlaub | 2024

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Wer arbeiten geht, hat auch Anspruch auf Urlaub beziehungsweise auf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen pro Kalenderjahr. Wir zeigen Ihnen, wie der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer ausfällt, wie viel Mindesturlaub Sie im Jahr haben und welche Regelungen es rund um den Erholungsurlaub noch gibt.
Inhaltsverzeichnis

Was ist der Urlaubsanspruch?

Der Urlaubsanspruch bezeichnet den gesetzlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Urlaub. Dieser Urlaubsanspruch ist im ersten Paragraf des Bundesurlaubsgesetzes, kurz BUrlG, geregelt. Dort steht, dass jeder Arbeitnehmer, der in einem Arbeitsverhältnis steht, das gehaltlich abgegolten wird, in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Urlaub hat. 

Der Urlaub soll vor allem der Erholung der Mitarbeiter zwischen den Arbeitsphasen dienen. Deshalb wird dieser Urlaub auch „Erholungsurlaub“ genannt und grenzt sich dadurch von anderen Urlaubsformen wie dem Sonderurlaub oder Zwangsurlaub ab. 

Wo ist der Urlaubsanspruch gesetzlich geregelt?

Der gesetzliche Anspruch wird im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Das Bundesurlaubsgesetz gibt unter anderem Regelungen und Vorschriften zum Mindesturlaub, Geltungsbereich sowie zum Urlaubsentgelt vor. 

Wer hat einen Anspruch auf Urlaub?

Grundsätzlich haben folgende Personen Anspruch auf Urlaub im Kalenderjahr:

  • Beschäftigte/Angestellte: Wer sozialversicherungspflichtig als Mitarbeiter angestellt ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Die Zahl der Urlaubstage im Kalenderjahr hängt vom Umfang der Beschäftigung ab. 
  • Arbeiter: Wer in einer Fabrik arbeitet oder in seiner Beschäftigung körperlicher Arbeit nachgeht, hat ebenfalls einen Anspruch auf Urlaub pro Jahr.
  • Auszubildende: Während der Ausbildung haben Azubis einen Anspruch auf Urlaub, den ihr Arbeitgeber gewähren muss.
  • Arbeitnehmerähnliche Personen: Zu dieser Personengruppe gehören z.B. Handelsvertreter, die zwar im Auftrag eines Unternehmens arbeiten, aber mehr Freiheiten genießen als Angestellte. Diesen arbeitnehmerähnlichen Personen steht ebenfalls eine bestimmte Anzahl an Urlaub zu.

Mindesturlaub: Wie viele Urlaubstage stehen Arbeitnehmern zu?

Grundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer ein Mindesturlaub von 24 Urlaubstagen zu. Im § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) definiert der Gesetzgeber, dass es sich bei den Urlaubstagen um Werktage handelt. Diese bezeichnen die Tage von Montag bis Samstag in der Woche und schließt somit Sonntage sowie gesetzlich anerkannte Feiertage aus.

Jedoch bezieht sich dieser definierte Mindesturlaub des Bundesurlaubsgesetzes auf eine 6-Tage-Woche. Die meisten Menschen arbeiten allerdings in einer 5-Tage-Woche. Entsprechend muss der tatsächliche Urlaubsanspruch in einem Kalenderjahr mithilfe einer modifizierten Formel berechnet werden.

Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?

Da der Urlaubsanspruch auf eine 6-Tage-Woche bezogen ist, Arbeitnehmer oftmals jedoch nur 5 Tage in der Woche arbeiten, muss der tatsächliche Anspruch im Kalenderjahr mit folgender Formel berechnet werden: 

(vereinbarte Urlaubstage / 6) * Arbeitstage pro Woche = Urlaubsanspruch (Urlaubstage)

Gewährt ein Arbeitgeber 30 Urlaubstage, ergibt sich bei einer 5-Tage-Woche folgender Urlaubsanspruch: (30/6)*5 = 25 

Arbeitnehmer hätten dann einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen pro Kalenderjahr. Diesen Anspruch auf Mindesturlaub müssen Arbeitgeber erfüllen. Die Länge des Jahresurlaubs kann individuell über den gesetzlichen Anspruch hinaus im Rahmen von arbeitsvertraglichen Regelungen, beispielsweise in einem Tarifvertrag, erhöht werden. 

Ab wann besteht der volle Anspruch auf den Urlaub?

Ein vollständiger Anspruch auf den bezahlten Jahresurlaub besteht in der Regel erst nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis. Dies ist im § 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) festgehalten. Neue Mitarbeiter erhalten mit jedem Monat der Beschäftigung jedoch einen Anspruch von einem Zwölftel vom gesamten Urlaub im Kalenderjahr.

Trotz dieser Regelung sieht das in der Praxis oft anders aus. Denn viele Arbeitgeber gewähren den neuen Mitarbeitern bereits in den ersten sechs Monaten einen Urlaub. Denn ansonsten könnte der Mitarbeiter nach diesen sechs Monaten gleich seinen ganzen Urlaub nehmen und demnach mehrere Wochen ausfallen. 

Kann Resturlaub ins Folgejahr übertragen werden? 

Generell muss der Urlaub bis zum 31. Tag des letzten Kalendermonats genommen werden. Wegen betrieblichen Gründen kann jedoch oft auch Resturlaub in das Folgejahr übernommen werden. Jedoch schreibt das Gesetz vor, dass diese Tage vom Resturlaub innerhalb der ersten vier Monate des Folgejahres genommen werden müssen. Das heißt, spätestens bis zum 31. März des Folgejahrs muss der Arbeitnehmer seinen Resturlaub beanspruchen. Sollte der Resturlaub nicht bis zu diesem Zeitpunkt des Folgejahres genommen werden, verfallen die Urlaubstage restlos.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften?

Auch Teilzeit-Arbeitskräfte haben einen Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch entsteht also unabhängig von der Arbeitszeit. Dieser unterscheidet sich generell nicht groß vom dem der Vollzeitkräfte. Der Urlaubsanspruch wird anhand der Arbeitstage pro Woche berechnet. Es spielt dabei keine Rolle wie viele Stunden an diesen Tagen jeweils gearbeitet wird.

Als Formel für den jährlichen Urlaubsanspruch bei Teilzeit kann folgende verwendet werden:

(Urlaubstage pro Jahr / Werktage pro Woche) x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch in Teilzeit

Weitere Beispiele zur Berechnung der Urlaubstage von Teilzeitkräften finden Sie in diesem Artikel: Urlaubsanspruch in Teilzeit berechnen.

Welchen Urlaubsanspruch haben Arbeitnehmer in Elternzeit und Mutterschutz?

Selbst während dem Mutterschutz und der Elternzeit bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Allerdings gestattet § 17 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) dem Arbeitgeber, den Anspruch auf den jährlichen Urlaub um ein Zwölftel zu reduzieren. Es liegt jedoch in der Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen, insbesondere wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis vorliegt und die Elternzeit in Anspruch genommen wird.

Wer hat Anspruch auf Urlaubsentgelt?

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Urlaubsentgelt – auch beispielsweise Mitarbeiter in Teilzeit. Die gesetzliche Berechnung des Urlaubsentgelts ist im § 11 Bundesurlaubsgesetz geregelt. Danach errechnet sich die Bezahlung nach dem durchschnittlichen Verdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs hatte.

Wie wird das Urlaubsentgelt berechnet?

Beispiel: Der Arbeitnehmer hat in den letzten 13 Wochen 1.000 Euro verdient und 20 Tage gearbeitet. Demnach erhält er 50 Euro pro Urlaubstag (1.000 Euro dividiert durch 20 Tage).

Übrigens: Urlaubsgeld wird zusätzlich zum Urlaubsentgelt gezahlt. Sie müssen es aber nur dann zahlen, wenn der Mitarbeiter einen Anspruch etwa aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen – ausgehandelt mit dem Betriebsrat – oder Regelungen im Arbeitsvertrag hat.

Welchen Urlaubsanspruch haben Auszubildende?

Auszubildende haben generell die gleichen Urlaubsrechte wie der Rest der Belegschaft. Es gelten jedoch einige Ausnahmen. 

  • Auszubildende müssen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Eine Mitnahme in das Folgejahr ist nur dann möglich, wenn etwa krankheitsbedingt Urlaubstage übrigbleiben. 
  • Da in der Berufsschule Anwesenheitspflicht gilt, sollten die Urlaubstage grundsätzlich in den Berufsschulferien liegen.
  • Bei minderjährigen Auszubildenden gelten gesonderte Regeln für den Jahresurlaub.

Welchen Urlaubsanspruch haben Minderjährige?

Minderjährige Angestellte haben bis zum Erreichen der Volljährigkeit einen Anspruch auf mehr Urlaubstage pro Kalenderjahr. Der Gesetzgeber gewährt allen unter 18-Jährigen einen besonderen Schutz zur Erholung. Die Regelungen dafür finden sich im Paragraf 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Der Urlaubsanspruch regelt sich wie folgt:

Arbeitnehmer unter 18 Jahren haben einen Urlaubsanspruch von: 

  • Mindestens 30 Werktagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • Mindestens 27 Werktagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • Mindestens 25 Werktagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.

Gibt es in der betreffenden Branche einen geltenden Tarifvertrag, oder ist im Ausbildungsvertrag zusätzlicher Urlaub vorgesehen, kann sich die Anzahl an Urlaubstagen sogar noch erhöhen.

Darf der Arbeitgeber Urlaub anordnen?

Ein Arbeitgeber hat nur unter speziellen Voraussetzungen das Recht, Urlaub verpflichtend für die Arbeitnehmer anzuordnen. Zu diesen Voraussetzungen gehören die sogenannten “dringenden betrieblichen Belange”. Demnach darf Urlaub nur angeordnet werden, wenn betriebliche Umstände dies erfordern. Beispiel hierfür sind zum Beispiel eine anhaltend geringe Auftragslage oder andauernde Umbauten, die eine Aufnahme der Arbeit nicht erlaubt. 

Kann der Arbeitgeber Urlaub verbieten?

Generell sagt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dass die Wünsche des Arbeitnehmers bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen sind. Das bedeutet, dass der Urlaub generell frei gewählt werden kann. Trotzdem kann der Arbeitgeber hierbei unter bestimmten Bedingungen den Urlaubsantrag verweigern – und zwar, wenn “dringende betriebliche Belange” die Urlaubsverweigerung rechtfertigen. Dies gilt ebenfalls bei Personen, die zuvor die Kündigung eingereicht haben.

Dazu zählen zum Beispiel

  • Aufträge, die zu einer bestimmten Frist dringend erledigt werden müssen,
  • personelle Mängel oder Engpässe sowie 
  • ein stark erhöhtes Leistungsvolumen, zum Beispiel in den letzten Monaten des Jahres.

Verweigert der Arbeitgeber den Urlaub, kommt es darauf an, ob die Ablehnung des Urlaubantrages gerechtfertigt ist. Sind die vorgebrachten Argumente für die Ablehnung stichhaltig, so muss der Arbeitnehmer sich fügen. Hat der Angestellte das Gefühl, dass der Urlaub ungerechtfertigt abgelehnt wurde, kann nach § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) auch eine Klage anstreben. Es ist jedoch immer besser sich zuerst mit den Kollegen und der Führungskraft abzusprechen und versuchen eine Einigung zu erzielen. Oftmals lassen sich Urlaubsstreitigkeiten durch Kompromisse beilegen.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer Urlaub ohne Erlaubnis antritt?

Sollte ein Arbeitnehmer Urlaub eigenmächtig antreten, drohen diesem ernstzunehmende Konsequenzen. Aufgrund der damit einhergehenden Pflichtverletzung, welche sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt, kann eine Abmahnung durch den Arbeitgeber oder sogar eine Kündigung folgen. 

Darf tageweiser Urlaub abgelehnt werden?

Grundsätzlich ist Urlaub gemäß § 7 Bundesurlaubsgesetz “zusammenhängend” zu gewähren. Es geht sogar noch weiter: Wird der Urlaub in 2 oder mehr Zeiträume aufgeteilt, muss einer dieser Urlaubsteile mindestens 12 Werktage (= 2 Wochen) umfassen. Das bedeutet: Arbeitnehmer sollten eigentlich nicht einzelne Tage Urlaub nehmen. In der Praxis genehmigen Arbeitgeber einzelne Tage, wie zum Beispiel Urlaub an Brückentagen.

Wann besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub?

Der Anspruch auf Sonderurlaub kann unter bestimmten Umständen entstehen. In der Regel haben Mitarbeiter in folgenden Fällen einen Anspruch auf Sonderurlaub, sofern nicht abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung getroffen wurden. Der Sonderurlaub ist in der Regel auf wenige Werktage beschränkt. 

  • Betreuung von Kindern: Können Arbeitgeber z.B. nicht arbeiten gehen, weil sie keine Kinderbetreuung gefunden haben und ihr Kind krank zuhause ist, können sie für diese Tage Sonderurlaub von ihrem Arbeitgeber in Anspruch nehmen. 
  • Arztbesuch oder Operationen: Kann ein Arbeitnehmer einen Arzt nur innerhalb seiner regulären Arbeitszeit aufsuchen, weil dieser Arzt keine anderen Sprechstunden anbietet, kann er die Option des Sonderurlaubs nutzen. Wichtig ist, dass der Arzttermin in der Kernarbeitszeit liegt. Geht es um einen OP-Termin, der nur während der Arbeitszeit möglich ist, kann ebenfalls Sonderurlaub gewährt werden.
  • Todesfall und Beisetzung: Stirbt ein Angehöriger oder ein Familienmitglied, können Arbeitnehmer Sonderurlaub beantragen, u.a. für die Beerdigung. Abhängig vom Grad der Verbundenheit mit dem Verstorbenen können Arbeitgeber auch mehrere Tage bezahlten Sonderurlaub gewähren.
  • Bewerbungen: Wurde das aktuelle Arbeitsverhältnis gekündigt und der Arbeitnehmer benötigt einen Arbeitstag, um sich bei einem neuen Arbeitgeber vorzustellen, muss der Noch-Arbeitgeber in der Regel Sonderurlaub gewähren.
  • Ehrenamt: Wer als Beschäftigter bei Organisationen wie dem THW oder der freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlich tätig ist, kann bei wichtigen Terminen oder Ereignissen Sonderurlaub erhalten. Der Anspruch auf Sonderurlaub kann je nach Bundesland bis zu 12 Tage betragen.
  • Wichtige Behördengänge: Ist es einem Arbeitnehmer nicht möglich, einen wichtigen Behördentermin außerhalb seiner Arbeitszeiten wahrzunehmen, kann der Mitarbeiter dafür Sonderurlaub beantragen. Das kann z.B. eine Anhörung vor Gericht sein.
  • Geburt eines Kindes: Wird ein Kind geboren, hat der Vater einen Anspruch auf Sonderurlaub, um bei der Geburt seines ehelichen Kindes dabei zu sein.
  • Hochzeit: Um zu heiraten, haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub.
  • Umzug: Für einen Umzug können Beschäftige einen Tag Sonderurlaub in Anspruch nehmen.

Wird der Sonderurlaub vom Erholungsurlaub abgezogen?

Wird Sonderurlaub gewährt, darf dieser nicht vom regulären Urlaub beziehungsweise die definierten Urlaubstage im Kalenderjahr abgezogen werden. Der Anspruch auf Jahresurlaub bleibt somit vom Anspruch auf Sonderurlaub unberührt. Tritt allerdings ein unvorhergesehenes Ereignis während des Jahresurlaubs ein, darf der Arbeitnehmer sich für dieses Ereignis nicht noch einmal Sonderurlaub nehmen, um seine regulären Urlaubstage zu sparen.

Wann besteht Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub?

Benötigen Arbeitnehmer mehrerer Tage Urlaub, der nicht mit regulärem Urlaub abgedeckt werden kann, können sie auch unbezahlten Sonderurlaub nehmen. Das ist z.B. in folgenden Fällen möglich:

  • Länger dauernde Pflege eines Kindes oder eines Angehörigen: Während der unbezahlten Freistellung übernimmt in der Regel die Krankenkasse das Krankengeld.
  • Feierlichkeiten von Kindern: Für Abschlussfeiern oder andere Festivitäten können Arbeitgeber unbezahlten Sonderurlaub genehmigen.

Wie viele Arbeitstage stehen Arbeitnehmern im Sonderurlaub zu?

Gesetzlich gibt es zur Länge des Sonderurlaubs keine Vorgaben. Im BGB gibt es keine entsprechende Regelung zu der Anzahl an Arbeitstagen. In der Praxis handelt es sich beim Sonderurlaub um einen oder zwei Arbeitstage. Der Anspruch auf Sonderurlaub kann vom Arbeitgeber individuell festgelegt werden. In Sonderfällen können dabei nicht nur einzelne Arbeitstage, sondern teilweise auch Wochen oder sogar Monate in Anspruch genommen werden. 

Dürfen Arbeitgeber Sonderurlaub verweigern?

Paragraf 616 des BGB gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht auf Sonderurlaub, bei welchem sie von der regulären Arbeit freigestellt werden. Allerdings dürfen Arbeitgeber dieses Recht auf bezahlten Sonderurlaub im Rahmen eines Tarifvertrages eingrenzen oder auch ausschließen.

Arbeitgeber dürfen außerdem den Lohn um die Arbeitszeit kürzen, die durch den Sonderurlaub verloren ging. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer während es Sonderurlaubs kein Recht auf Lohnfortzahlung haben wie beim regulären Erholungsurlaub. 

Im Arbeitsvertrag können individuelle Klauseln zum Sonderurlaub vereinbart werden. Diese können genau regeln, wie hoch der Anspruch auf Sonderurlaub ist und ob es in dieser Zeit eine Vergütung gibt. Alternativ kann es auch Betriebsvereinbarungen zum Sonderurlaub geben. Existieren keine expliziten Regelungen im Arbeitsvertrag, gilt Paragraf 616 des BGB.

Was ist ein Sabbatical?

Bei einem Sabbatical handelt es sich um einen längeren Sonderurlaub. In der Regel „spart“ der Arbeitnehmer dafür Arbeitszeit an bzw. arbeitet nach seinem Sabbatical mehr, um seine Ausfallzeit im Jahr zu kompensieren. 

Dafür erhält der Arbeitnehmer auch während seines Sabbaticals Lohn. Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein unbezahltes Sabbatical zu nehmen. Dafür ist dann aber eine Rückkehr in die alte Stelle garantiert. 

Was passiert bei Krankheit während des Urlaubs?

Wird ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank, kann er sich diese Tage gutschreiben lassen. Die Krankheitstage aufgrund der Arbeitsunfähigkeit werden nach dem Gesetz nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Damit der Urlaub nicht verschwendet ist, müssen folgende Regeln beachtet werden:

  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet sich am ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest zu besorgen. Auch im Ausland muss ein Arzt aufgesucht werden, der die Krankheit bestätigt.
  • Der Arbeitgeber muss unverzüglich über die Krankheit informiert werden, das bedeutet entweder telefonisch oder per E-Mail.
  • Die Krankheitstage dürfen nicht einfach an das Urlaubsende angehängt werden. Der Arbeitgeber muss die verfallenen Urlaubstage zu passender Zeit nachgewähren.

Mehrere Mitarbeiter wollen gleichzeitig Urlaub: Was tun?

Grundsätzlich stellt es für viele Unternehmen kein Problem dar, wenn mehrere Mitarbeiter zu derselben Zeit Urlaub haben möchten. Je nach Anzahl der Beschäftigten und Auftragslage kann es für manche Unternehmen jedoch schwierig werden, mehreren Mitarbeitern gleichzeitig Urlaub zu gewähren.

Sollten dringende betriebliche Gründe bestehen, die es nicht erlauben, allen Urlaubswünschen nachzukommen, muss die Wahl unter sozialen Aspekten getroffen werden. Das bedeutet, derjenige Mitarbeiter bekommt Urlaub, der aufgrund sozialer Gegebenheiten vorrangig Urlaub benötigt. Das kann zum Beispiel ein Arbeitnehmer sein, der ausschließlich in den Sommerferien mit den eigenen Kindern in den Urlaub fahren kann.