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Zehn Klauseln, die in jeden Ihrer Arbeitsverträge gehören
Was Sie bei der Vertragsgesaltung unbedingt beachten müssen
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In jedem Fall sind folgende Angaben in den schriftlichen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Dies ergibt sich aus dem Nachweisgesetz, das Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen zu dokumentieren und dem Mitarbeiter auszuhändigen:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort bzw. ein Hinweis darauf, dass der Mitarbeiter an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
- Beschreibung der vom Mitarbeiter zu leistenden Tätigkeit
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
- die vereinbarte Arbeitszeit
- die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- die Kündigungsfristen
- Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind
- zusätzlich bei befristeten Arbeitsverhältnissen deren voraussichtliche Dauer
- zusätzlich bei geringfügiger Beschäftigung der Hinweis, dass der Mitarbeiter in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 SGB VI auf die Versicherungsfreiheit durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet
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