Damit die eigentlich positiven Kundenstimmen keinen Schaden bewirken, sollten Sie den Kunden nicht die Möglichkeit geben, Videos oder Bilder ungeprüft auf Ihre Website oder Facebook-Seite zu stellen. Richten Sie in jedem Fall eine Freigabeschleife durch Ihr Unternehmen ein. Denn nur auf diese Weise können Sie die Veröffentlichung von heiklen Bildern, Filmen und Texten verhindern.
Keine vergleichende Werbung
Auch begeisterte Kunden dürfen keinen Vergleich zwischen Ihrem Produkt und dem des Mitbewerbers ziehen. Achten Sie daher darauf, dass weder der Name des Mitbewerbes noch dessen Produkte genannt werden oder im Bild zu sehen sind.
Hier lauern nicht nur Gefahren wegen des Wettbewerbsrechts, sondern auch wegen der unrechtmäßigen Nutzung geschützter Markenzeichen. Die Gefahr der unrechtmäßigen Verwendung geschützter Markenzeichen gilt übrigens auch, wenn die Unternehmen, deren Logos oder auch Markennamen zu sehen sind, nicht mit Ihnen im Wettbewerb stehen.
Einverständnis aller dargestellten Menschen
Im Foto oder Film sind auch andere Menschen außer dem begeisterten Testimonial zu sehen? Dann brauchen Sie auch von diesen Personen das schriftliche Einverständnis, das Bild oder Video nutzen und veröffentlichen zu dürfen, und zwar schriftlich von jeder einzelnen Person.
Mustertext Einverständniserklärung
Ich bin damit einverstanden, dass die von mir eingereichten Fotos von der Firma ABC in bearbeiteter und unbearbeiteter Form genutzt werden. Ich räume der Firma ABC sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt übertragbare Nutzungsrechte, insbesondere zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung u. a. im Firmen-Newsletter, im Blog, in Printpublikationen, redaktionellen Medienberichten, beim Online-Auftritt und in sozialen Netzwerken, ein.
Ich versichere, alleiniger Rechteinhaber der übermittelten Fotos zu sein. Mir ist bekannt, dass ich die Einverständniserklärung jederzeit widerrufen kann.
Vorname, Name (in Druckschrift):
Ort, Datum Unterschrift
Vorsicht bei personenbezogenen Daten!
Werden andere Personen im Text oder im Film namentlich und womöglich mit weiteren personenbezogenen Daten genannt, droht hier ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Auch in diesem Fall brauchen Sie eine schriftliche Einwilligung der Betreffenden, dass diese personenbezogenen Daten veröffentlicht werden dürfen.
Einwilligung der Hausbesitzer
Wurde ein Bild oder Film in einem Innenraum aufgenommen, der nicht dem Testimonial gehört, brauchen Sie für die Veröffentlichung die schriftliche Einwilligung des Besitzers oder Pächters. Das gilt beispielsweise für Hotels und Restaurants ebenso wie für Messegelände oder Museen.
Doppelte Gefahr bei Musik
Wenn bei einem Video im Hintergrund Musik zu hören ist, droht gleich von zwei Seiten Gefahr: von den Rechteinhabern und von der GEMA. Vom Rechteinhaber brauchen Sie die Erlaubnis und bei der GEMA müssen Sie das Abspielen anmelden und entsprechende Abgaben zahlen.
Keine Aussagen, die gegen Gesetze verstoßen
Aussagen, die in irgendeiner Form andere Menschen verletzen oder wegen ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft herabsetzen, sind rassistisch, sexistisch und daher absolut tabu. Achtung: Klischee! Achten Sie darauf, dass in den Aussagen und Darstellungen nicht mit Klischees gespielt wird, die Angehörige dieser Gruppe verletzen oder beleidigen könnten.
Fazit
Nutzergenerierter Content ist Gold wert. Jedoch lauern darin auch Gefahren. Seien Sie vorsichtig und nutzen/veröffentlichen Sie den Content nicht unbesehen. Schützen Sie sich vor Abmahnungen und Anzeigen und prüfen Sie den Content vor der Veröffentlichung kritisch.