Das wissen viele Arbeitgeber gar nicht: Endet die Altersteilzeit im Blockmodell vorzeitig (etwa durch Kündigung, vorzeitige Verrentung oder Tod), müssen Sie dem Mitarbeiter bzw. den Erben die erbrachte Vorleistung ausgleichen.Beispiel:

D. h. Sie zahlen den Unterschiedsbetrag zwischen dem bereits gezahlten Altersteilzeitlohn und dem Vollzeitlohn nach.

Beispiel:

Ihr Mitarbeiter stirbt nach 3 Monaten Altersteilzeit im Blockmodell noch in der Arbeitsphase. Ohne Altersteilzeit verdiente er brutto 6.000 €/Monat. Seine Vergütung in der Altersteilzeit betrug 4.300 €/Monat (einschließlich Aufstockungsbetrag und zusätzlichem Rentenversicherungsbeitrag). Ihre Nachzahlung an die Erben berechnet sich wie folgt:

6.000 € – 4.300 € = 1.700 €, 1.700 € x 3 Monate = 5.100 €.

Diese Nachzahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Die Sozialversicherungsbeiträge sind sofort fällig. Handelt es sich um eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit, kann sie jedoch nach der Fünftelregelung begünstigt versteuert werden. Die für die Zeit vor Beendigung der Altersteilzeit gezahlten Aufstockungsbeträge bleiben steuer- und beitragsfrei.