Er weiß nur nicht genau, wie er mit dem Problem umgehen soll. Nun hätte das Gehalt des Arbeitnehmers bis zum gestrigen Tag auf seinem Konto eingehen müssen. Als dies nicht der Fall war, hat er gleich gestern Abend eine Abmahnung geschrieben. Welche Konsequenzen hat das? Müssen wir nun befürchten, dass der Kollege kündigt?
Abmahnung kann auch vom Arbeitnehmer ausgehen
Die Antwort: Meist ist es der Arbeitgeber, der abmahnt. In einem Vertragsverhältnis können aber natürlich beide Parteien zu einer Abmahnung berechtigt sein. Eine Abmahnung soll den anderen Vertragspartner auf vertragsgerechtes Verhalten hinweisen und vertragswidriges Verhalten der anderen Partei klar machen. Außerdem sollte bei einer Abmahnung immer der Satz enthalten sein, dass im Wiederholungsfall mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechnen ist.
Nach wiederholter Abmahnung darf ein Mitarbeiter fristlos kündigen
Natürlich dürfen Arbeitnehmer stets fristgerecht kündigen, da sie keinen Kündigungsschutz zu beachten haben. Eine Abmahnung eines Arbeitnehmers könnte jedoch darauf hinweisen, dass er sogar mit einer fristlosen außerordentlichen Kündigung spekuliert. Dies ist möglich, wenn der Arbeitgeber wiederholt verspätet den Lohn zahlt. So musste es auch ein Arbeitgeber im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.01.2002, Az.: 2 AZR 494/00, erfahren. Dabei hat das BAG aber auch klar gesagt, dass nicht jeder kurzfristige und geringfügige Zahlungsverzug gleich eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Die Lohnzahlung muss in nicht unerheblicher Höhe ausgeblieben sein und der Verzug des Arbeitgebers sich über einen erheblichen Zeitraum erstrecken. Selbst in diesem Fall ist stets eine Abmahnung durch den Arbeitnehmer erforderlich.
Bei Abmahnung durch Mitarbeiter sollten Sie ein Gespräch führen
Mein Fazit: Wenn ein Arbeitnehmer zu einer solch drastischen Maßnahme schreitet und bei einem so winzigen Zahlungsverzug schon eine Abmahnung schreibt, scheint etwas nicht zu stimmen. Hier sollte dringend ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer geführt werden. Sie sollten ihn fragen, was ihm genau missfällt. Vielleicht können Sie ihn ja mit einfachsten Mitteln dazu bewegen, dass Arbeitsverhältnis nicht zu kündigen und weiter für Sie zu arbeiten. Derzeit deutet alles darauf hin, dass Ihr Arbeitnehmer tatsächlich das Arbeitsverhältnis beenden möchte.
Ein letzter Tipp: Schauen Sie sich einmal die Kündigungsfristen an. Nach dem Gesetz hat Ihr Arbeitnehmer lediglich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten!