Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit März 2002 zunächst als Lagerarbeiter tätig. Aufgrund gesundheitlicher Probleme vereinbarte der Mitarbeiter mit dem Arbeitgeber ab Dezember 2012 einen Wechsel in den kaufmännischen Bereich (Kundendienstsachbearbeiter). Er sollte befristet eine länger erkrankte Kollegin vertreten. Diese kehrte jedoch nicht zurück, sondern schloss zum September 2014 einen Aufhebungsvertrag. Parallel dazu wurde der Kundendienst im Rahmen einer Umstrukturierung auf einen anderen, weit entfernt liegenden Betrieb übertragen. Der Arbeitgeber sprach daraufhin eine betriebsbedingte Änderungskündigung aus. Ziel war es, den Mitarbeiter nunmehr am anderen Standort zu beschäftigen. Dieser klagte jedoch gegen die Änderungskündigung. Er sei weiter als Lagerarbeiter am bisherigen Standort zu beschäftigen.
Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz gab dem Arbeitnehmer Recht. Es liege kein Grund für eine Änderungskündigung vor. Der Mitarbeiter sei als Lagerarbeiter am bisherigen Standort zu beschäftigen. Die Schließung des Kundendienstes wirke sich auf sein Arbeitsverhältnis gar nicht aus. Der Grund für die befristete Beschäftigung im Kundendienst sei mit dem Ausscheiden der Kollegin weggefallen, sodass der ursprüngliche Arbeitsvertrag wieder gelte (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2015, Az.: 3 Sa 223/15).
Grundsatz: Änderungs- vor Beendigungskündigung
Bei der Änderungskündigung handelt es sich um eine Kündigung verbunden mit einem Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags unter geänderten Bedingungen. Zu dieser sollten Sie dann greifen, wenn weder eine einvernehmliche Regelung noch eine einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen Erfolg hat. Entfällt aufgrund Ihrer unternehmerischen Entscheidung (z. B. Umorganisation von Arbeitsaufgaben) die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für Ihren Mitarbeiter, müssen Sie als Arbeitgeber prüfen, ob als milderes Mittel statt einer „normalen“ Kündigung eine Änderungskündigung in Betracht kommt. Die Änderungskündigung hat Vorrang vor der Beendigungskündigung, wenn Sie den Mitarbeiter zu anderen Bedingungen oder an einem anderen Ort weiterbeschäftigen können.
Musterformulierung: Änderungskündigung
Das folgende Muster einer Änderungskündigung enthält alle für Sie wichtigen Punkte:
Änderungskündigung
Sehr geehrte/r Frau/Herr ...,
zum … werden wir unseren Betrieb in … stilllegen und nach … verlagern. Damit entfällt auch Ihr bisheriger Arbeitsplatz in … Eine Weiterbeschäftigung ist uns nicht mehr möglich.
Hiermit kündigen wir daher das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis betriebsbedingt zum ...
Wir bieten Ihnen jedoch an, das Arbeitsverhältnis ab dem ... zu geänderten Arbeitsbedingungen als … in … fortzusetzen. Den Änderungsvertrag zum bisherigen Arbeitsvertrag haben wir in der Anlage beigefügt. Wir setzen Ihnen zur vorbehaltlosen Annahme des Änderungsangebots eine Frist von 3 Wochen ab Zugang der Änderungskündigung. Nach Ablauf der Frist kann das unterbreitete Angebot, das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortzusetzen, von Ihnen nicht mehr angenommen werden. Das Arbeitsverhältnis endet in diesem Fall mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Mit freundlichen Grüßen