Was er verschwieg: Gegen ihn war 2002 bei einem anderen Arbeitgeber Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung eines Neugeborenen erhoben worden. 2010 wurde er wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 13.500 € verurteilt.
Durch die Presse erfuhr nun sein neuer Arbeitgeber davon – und sprach die fristlose Kündigung aus. Hiergegen wehrte sich der Chefarzt mit einer Kündigungsschutzklage. Ohne Erfolg.
Fristlose Kündigung ist wirksam
Weil es der Arbeitnehmer trotz ausdrücklicher und eindeutiger Verpflichtung unterlassen hatte, seinen Arbeitgeber über das gegen ihn anhängige Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung in Kenntnis zu setzen, hielt das LAG Hessen die Kündigung für gerechtfertigt. Der Arbeitnehmer habe erkennen müssen, welch hohen Stellenwert sein Arbeitgeber dem guten Leumund ihrer Beschäftigten - zumal in leitender Stellung - beimisst. Den Einwendungen des gekündigten Chefarztes, es habe sich doch nur um eine „alte Angelegenheit“ gehandelt, folgte das LAG Hessen nicht.
Der Arbeitnehmer habe durch das bewusste Verschweigen das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört. Ihm sei deshalb nicht zuzumuten, die Beschäftigung fortzusetzen (am 26. Juni 2012 veröffentlichtes Urteil vom 5. Dezember 2011, Az. 7 Sa 524/11).
Was ich Ihnen für ähnliche Fälle empfehle:
Bei folgenden Fragen muss ein Arbeitnehmer in einem Einstellungsgespräch grundsätzlich nicht wahrheitsgemäß antworten:
- Bestehende oder beabsichtigte Schwangerschaft
- Parteizugehörigkeit
- Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
- Heiratsabsichten
- Vorstrafen, wenn zwischen der Arbeitsstelle und der Vorstrafe kein konkreter Bezug besteht
Im konkreten Fall durfte der Arbeitgeber aber nach einer Vorstrafe fragen, da er ein hohes Interesse an der Reputation seines Betriebs, also an seiner Klink, hat. Oder andersherum:
Die Frage nach bestehenden Vorstrafen ist zulässig, wenn zwischen der Arbeitsstelle und der Vorstrafe ein konkreter Bezug besteht (Betrug durch einen Buchhalter; Verkehrsstraftaten eines Kraftfahrers). Wenn ein solcher Bezug vorliegt UND ein Arbeitnehmer eine Vorstrafe verschweigt oder Sie belügt, ist der Weg zur fristlosen Kündigung frei.