Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass Erfindungen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses (und innerhalb eines Jahres nach dessen Beendigung) gemacht werden, zumindest durch die Arbeit in dem betreffenden Unternehmen angeregt wurden. Daher spricht das ArbnErfG Ihrem Arbeitgeber das Recht zu, dauerhaft über die von Ihnen erarbeitete Erfindung zu verfügen.
1. Schritt: Melden Sie Ihre Arbeitnehmererfindung
Fertigen Sie eine detaillierte Beschreibung Ihrer Erfindung mit Datum und Ihrem Namen in 2-facher Ausfertigung an. Fügen Sie gegebenenfalls Zeichnungen bei. Übergeben Sie Ihre Erfindungsmeldung an einen vertrauenswürdigen Vorgesetzten – am besten in Gegenwart einer weiteren Person als Zeugen. Lassen Sie sich den Erhalt quittieren und Ihre identische Kopie der Meldung gegenzeichnen.
2. Schritt: Die Prüfungsfrist der Arbeitnehmererfindung durch den Arbeitgeber
Ihr Arbeitgeber hat jetzt 4 Monate Zeit, Ihre Erfindung zu bewerten. Innerhalb dieser Frist muss er Ihnen mitteilen, dass er sein Verfügungsrecht über das Patent ganz oder teilweise ausüben will.
3. Schritt: Die Anmeldung Ihrer Arbeitnehmererfindung zum Patent
Beansprucht Ihr Arbeitgeber das Patent, verlieren Sie Ihre Erfinderrechte. Im Gegenzug trägt der Arbeitgeber sämtliche Kosten der Anmeldung, Aufrechterhaltung und Durchsetzung des Patentes und ist verpflichtet, Ihre Leistung angemessen zu vergüten (§9 Abs. 1 ArbnErfG). Ihre Erfindung wird dann als Patent Ihres Arbeitgebers angemeldet, wobei Sie als Erfinder genannt werden.
Praxis-Tipp: Kümmern Sie sich um eine schnellstmögliche Anmeldung. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, ihm gemeldete Diensterfindungen unverzüglich anzumelden.
Verzichtet Ihr Arbeitgeber schriftlich auf sein Verfügungsrecht oder lässt er die 4-Monats-Frist verstreichen, dürfen Sie Ihre Erfindung (vollständig oder teilweise) selbst verwerten. Allerdings müssen Sie dann die im Zusammenhang mit dem Patent anfallenden Kosten tragen.
4. Schritt: Verhandeln Sie über die Vergütung Ihrer Arbeitnehmererfindung!
Beansprucht Ihr Arbeitgeber die Erfindung, müssen Sie intensiv mit ihm über Ihre Erfindervergütung verhandeln. Wenn Sie die Erfindung im Zusammenwirken mit Kollegen gemacht haben, ist auch zu klären, welchen Anteil Sie beigetragen haben.
Praxis-Tipp: Führen Sie die Diskussion mit Ihren Miterfindern möglichst frühzeitig – am besten, bevor sie die Erfindung melden. Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest und lassen Sie es von allen Beteiligten gegenzeichnen.