Arbeitnehmerüberlassung: Vertrag, Dauer, Definition und Nachteile

Arbeitnehmerüberlassung: Definition, Dauer, Vertrag, Vor- & Nachteile

In Deutschland greifen Unternehmen häufig auf Leiharbeitnehmer zurück, um ihren Personalbedarf bei kurzfristigen Nachfragespitzen zu decken. Muss ein Industrieunternehmen beispielsweise für ein unangekündigtes Projekt zusätzliche Ingenieure einstellen, kann der Einsatz von Leiharbeitnehmern die beste Option sein, um schnell und zielorientiert die Auftragsspitze zu bewältigen. Ebenso lohnenswert kann Arbeitnehmerüberlassung im Vertriebsumfeld sein. Entscheidet sich zum Beispiel ein Unternehmen dafür, einen Teil seines Außendienstes mit Leiharbeitern zu besetzen, bleibt es flexibel und kann die Leiharbeiter bei fallenden Umsätzen kurzfristig und ohne teure Abfindungsangebote freisetzen. Doch wie funktioniert die Überlassung von Arbeitnehmern in der Praxis? Welche Rechte und Pflichten bei der Arbeitnehmerüberlassung gelten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und welche Vor- und Nachteile diese für Unternehmen bietet, erfahren Sie in diesem umfassenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis

Definition: Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung? 

Als Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit definiert man die vorübergehende Eingliederung von Arbeitnehmern in ein Unternehmen zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs. Für die Überlassung von Arbeitnehmern ist eine Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Die Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate. 

Was ist die Rechtsgrundlage der Arbeitnehmerüberlassung?

Die Rechtsgrundlage für die Überlassung von Arbeitnehmern in Deutschland regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). 

Im § 1 des AÜG werden die wesentlichen Grundsätze für die Arbeitnehmerüberlassung festgelegt: 

  • Zeitarbeitsfirmen, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, müssen ihre Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit genehmigen und eintragen lassen (Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung).
  • Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und bei der Arbeit seinen Weisungen unterliegen.
  • Die Abordnung von Arbeitnehmern zu einer zur Herstellung eines Werkes gebildeten Arbeitsgemeinschaft (Werkvertrag) ist gemäß AÜG keine Arbeitnehmerüberlassung. 

Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen: 

  1. Leiharbeitnehmer,
  2. Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen) und
  3. Entleiher (Unternehmen, dem der Leiharbeitnehmer überlassen wird.)

Der Leiharbeitnehmer ist mit einem rechtsgültigen Arbeitsvertrag bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt, wodurch diese ausschließlich vom verleihenden Zeitarbeitsunternehmen bezahlt werden. Der Verleiher beschäftigt den Mitarbeiter mit dem Ziel der Arbeitnehmerüberlassung. Hierfür arbeitet das Zeitarbeitsunternehmen mit unterschiedlichen regionalen und überregionalen Betrieben zusammen, die ihren Bedarf an Arbeitskräften mit Leiharbeitnehmern kompensieren möchten. 

Der Verleiher erhält vom entleihenden Arbeitgeber einen Tagessatz für den Leiharbeitnehmer. Im Tagessatz sind alle Personalkosten des Leiharbeitnehmers sowie eine Gewinnmarge für das Zeitarbeitsunternehmen enthalten. Der Verleiher trägt das unternehmerische Risiko, da er ausschließlich dann Geld vom Entleiher erhält, wenn der Leiharbeitnehmer im Betrieb arbeitet. Bei Krankheit, Urlaub oder anderen Abwesenheiten wird kein Tagessatz fällig.

Gleichzeitig muss der Leiharbeitnehmer vom Verleiher auf Grundlage des geschlossenen Arbeitsvertrags bezahlt werden. Prämien und Gratifikationen werden ebenfalls über das Zeitarbeitsunternehmen an den Leiharbeiter ausgeschüttet. 

Wie läuft die Arbeitnehmerüberlassung ab?

Die Arbeitnehmerüberlassung läuft in der Regel stets in vier Schritten ab:

  1. Kontaktaufnahme zu einem geeigneten Zeitarbeitsunternehmen: Nachdem ein guter Anbieter für die Arbeitnehmerüberlassung gefunden wurde, wird der Kontakt hergestellt und das Zeitarbeitsunternehmen stellt diesem geeignete Leiharbeitnehmer anhand der unternehmerischen Anforderungen vor. Hierfür muss das Unternehmen vorab die Tätigkeitsmerkmale der zu besetzenden Stelle und die erforderlichen Qualifikationen genannt haben.
  2. Wahl eines Leiharbeitnehmers: Anhand von Arbeitsprofilen, die neben dem Lebenslauf des Zeitarbeiters weitere Informationen über seinen Werdegang enthalten, erhält der entleihende Arbeitgeber einen ersten Eindruck über den Leiharbeitnehmer und seine Qualifikation. Die besten Kandidaten werden im nächsten Schritt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, um die genauen Einsatzmöglichkeiten zu eruieren und eine Entscheidung zu treffen. 
  3. Aufsetzen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Nachdem ein oder mehrere Leiharbeitnehmer für den Einsatz beim Entleiher ausgewählt wurden, wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aufgesetzt und von den Beteiligten unterschrieben.
  4. Einsatz im Betrieb: Nach Vertragsunterschrift wird der Leiharbeitnehmer vollumfänglich in den Betrieb integriert.

Wann ist eine Arbeitnehmerüberlassung sinnvoll?

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich immer dann sinnvoll, wenn ein kurzfristiger Bedarf an Arbeitskräften entsteht, der sich nicht auf einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt. Dieser Bedarf kann durch unterschiedliche Ursachen entstehen, wie zum Beispiel:

  • ungeplante Aufträge oder Erhöhung des Auftragsvolumens,
  • spontane Mitarbeiterkündigungen,
  • saisonbedingte erhöhte Nachfrage, 
  • plötzliche dauerhafte Krankheitsausfälle.

Vor allem vor dem Hintergrund eines weiter voranschreitenden Fachkräftemangels kann Arbeitnehmerüberlassung kurzfristige Lücken im Unternehmen zielgenau füllen. 

Was sind die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen? 

Die Arbeitnehmerüberlassung bietet für Unternehmen entscheidende Vorteile, die sich unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit am Markt auswirken und den unternehmerischen Erfolg direkt beeinflussen. Zu den Vorteilen der Arbeitnehmerüberlassung gehören:

  1. Kosteneinsparungen: Zeitarbeit kann Unternehmen helfen, Geld einzusparen, indem sie die langfristigen Kosten vermeiden, die mit einer Vollzeitbeschäftigung von Mitarbeitern verbunden sind. 
  2. Flexibilität bei der Einstellung: Arbeitgeber müssen sich nicht auf einen langfristigen Vertrag festlegen und können durch Zeitarbeit schneller spezialisiertes Personal finden.
  3. Sofortige Verfügbarkeit: Unternehmen können innerhalb von kürzester Zeit zusätzliche qualifizierte Arbeitskräfte einstellen, ohne Kosten im Recruiting-Prozess anfallen.
  4. Keine Sozialleistungen: In der Arbeitnehmerüberlassung sind alle Kosten durch den Tagessatz beglichen. Sozialleistungen oder andere Abgaben und Gebühren fallen für den Leiharbeiter nicht an. 
  5. Risikoreduzierung: Da Mitarbeiter kurzfristig an den Verleiher zurückgegeben werden können, ist das finanzielle Risiko bei der Entscheidung für einen Leiharbeitnehmer überschaubar.
  6. Geringere Verwaltungskosten: Arbeitgeber lagern den Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Lohnabrechnung und die HR-Prozesse an den Verleiher aus. 
  7. Zugang zu spezialisierten Fähigkeiten: Arbeitgeber können bei professionellen und branchenspezifischen Zeitarbeitsfirmen schneller Personal mit spezifischen Kenntnissen und Erfahrungen finden, als auf dem ersten Arbeitsmarkt. 
  8. Steuerliche Vorteile: Zeitarbeit hilft Unternehmen, Steuern zu sparen, da die Aufwendungen für Leiharbeiter vollumfänglich und in einer Summe von der Steuer abgezogen werden können.
  9. Höhere Produktivität: Dank der Flexibilität bei der Einstellung von Zeitarbeitskräften können Unternehmen ihren Personalbestand an Veränderungen der Nachfrage oder des Projektumfangs anpassen, ohne sich um langfristige Verträge kümmern oder den Betriebsrat bei Personalfreistellungen involvieren zu müssen. 
  10. Verbesserte Arbeitsmoral: Arbeitgeber können mit Zeitarbeitskräften die Arbeitsbelastung und den Stresspegel im Gesamtunternehmen reduzieren und teure Überstunden ausschließen. Die Arbeitnehmerüberlassung kann demnach zur Steigerung der Gesamtproduktivität beitragen.

Was sind die Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen? 

Leider gehen mit der Arbeitnehmerüberlassung nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile einher, die im Vorfeld berücksichtigt werden sollten. 

  1. Kontrollprobleme: Unternehmen haben weniger Informationen und eine geringere Kontrolle über die Zeitarbeitskräfte als bei Vollzeitbeschäftigten. Dies ist der Fall, da die Leiharbeitskräfte in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung letztlich vom Verleiher betreut werden. 
  2. Höhere Fluktuation: Zeitarbeitskräften kann die Bindung und Identifikation mit dem entleihenden Betrieb fehlen. Bei einem lukrativen Angebot mit Festanstellung sind Leiharbeitnehmer eher bereit, das Arbeitsverhältnis in Arbeitnehmerüberlassung zu beenden. Dies kann zu erhöhten Kosten für die Unternehmen führen, da ein neuer Mitarbeiter gefunden und eingearbeitet werden muss.
  3. Geringe Arbeitsmoral: Zeitarbeitskräfte fühlen sich ihrem Arbeitgeber gegenüber möglicherweise nicht loyal oder verpflichtet. Dies kann zu einer geringeren Produktivität und Arbeitsmoral führen und auf die fest-angestellten Mitarbeiter im Unternehmen abfärben. Um dies zu verhindern, ist es essenziell, die Leiharbeitnehmer zielorientiert ins Unternehmen zu integrieren und zu motivieren. 
  4. Erhöhtes Fehlerpotenzial: Werden Leiharbeitnehmer weniger intensiv ins Unternehmen eingearbeitet als fest-angestellte Mitarbeiter, kann dies zu Fehlern führen. Entscheidend ist, dass jeder Zeitarbeiter durch ein durchdachtes Onboarding die Prozesse und Verfahren im Unternehmen kennenlernt und versteht, um Fehler proaktiv zu unterbinden.
  5. Qualitätsprobleme: Unerfahrene oder weniger gut ausgebildete Zeitarbeitskräfte, die mit der Branche oder den spezifischen Arbeitsanforderungen im Unternehmen nicht vertraut sind, können die Gesamtqualität der Arbeit beeinträchtigen. 
  6. Begrenzte Ausbildungsmöglichkeiten: Zeitarbeitskräfte erhalten häufig nicht dieselbe Weiterbildung wie feste Mitarbeiter. Dies kann es für sie schwierig machen, die für einen langfristigen Erfolg erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu entwickeln.
  7. Begrenzter Wissenstransfer: Aufgrund des kurzfristigen Charakters ihrer Beschäftigung bleiben Leiharbeitnehmer möglicherweise nicht lange genug in einem Unternehmen, um das notwendige Wissen für die Position zu erlernen und an andere weiterzugeben. Dies kann es für Unternehmen schwierig machen, langfristige Strategien oder Pläne zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund ist es für Betriebe wichtig, einen Mix aus langfristig angestellten Mitarbeitern und Zeitarbeitern zu etablieren. 

Was sind die Vor- und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung für den Mitarbeiter? 

Auch für den Leiharbeitnehmer hat die Arbeitnehmerüberlassung relevante Vor- und Nachteile. Die folgende Tabelle liefert einen guten Überblick:

Vorteile für LeiharbeitnehmerNachteile für Leiharbeitnehmer
Hohe FlexibilitätMangelnde Arbeitsplatzsicherheit
Möglichkeit, Erfahrungen in unterschiedlichen Bereichen und Unternehmen zu sammelnEingeschränkter Zugang zu tarifvertraglichen Leistungen des Unternehmens
Abwechslungsreiche Arbeitsorte und AufgabenNiedrigere Einstiegsgehälter 
Je nach Spezialisierung erhöhte VerdienstmöglichkeitenSchwieriger Aufbau einer Karriere im Branchenumfeld
Möglichkeit zum NetzwerkaufbauBegrenzte Möglichkeiten für fachliche und persönliche Weiterentwicklung aufgrund ständiger Unternehmenswechsel
Leichterer Wiedereinstieg in das Berufsleben nach einer UnterbrechungHöhere Fluktuation und dadurch begrenzte Arbeitsplatzstabilität
Chance auf Übernahme in ein AngestelltenverhältnisArbeitsbedingungen, die nicht im Detail zu den Fähigkeiten und zur Erfahrung passen

Welche Inhalte muss ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beinhalten? 

Die Überlassung von Arbeitnehmern in Deutschland erfordert stets einen schriftlichen Vertrag – den sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Folgende Punkte muss dieser Vertrag beinhalten:

Erlaubnis des Verleihers zur Arbeitnehmerüberlassung Im Vertrag muss ein Hinweis zur Genehmigung der Überlassung mit Datum und ausstellender Behörde sowie Ablauf der Genehmigung festgehalten werden.
Vereinbarung zur sofortigen Rückmeldung des Verleihers bei Entziehung der Genehmigung zur ANÜ. Im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss fixiert werden, dass der Verleiher dem Entleiher sofort Bescheid geben muss, wenn die Erlaubnis zur Überlassung erloschen ist.
Informationen zur fachlichen und persönlichen Qualifikation der LeiharbeitnehmerIhre entsprechenden Vorgaben an den Leiharbeiter müssen zu Beweiszwecken im Überlassungsvertrag festgehalten werden (§ 12 Abs. 1 AÜG). Nutzen Sie die damit verbundene Möglichkeit, Ihre Anforderungen möglichst genau zu beschreiben. Dann können Sie die Zeitarbeitsfirma am ehesten zur Rechenschaft ziehen, wenn ein Leiharbeitnehmer die Anforderungen nicht erfüllt.
Die Person des LeiharbeitnehmersWenn Sie den Mitarbeiter, den Sie entleihen wollen, bereits kennen und von ihm überzeugt sind, können Sie auch die Überlassung genau dieses Mitarbeiters für die Laufzeit des Überlassungsvertrags vereinbaren. Hintergrund ist, dass die Standardverträge von Zeitarbeitsfirmen oft vorsehen, dass sie von sich aus einen Mitarbeiter jederzeit abziehen und durch einen anderen Mitarbeiter ersetzen dürfen. Bestehen Sie dann also darauf, diese Klausel zu streichen.
Besondere Vereinbarungen oder Anforderungen für die Arbeit beim EntleiherZum Beispiel: Gesonderte Regelung zur Nutzung eines Firmenfahrzeugs bei Außendienstmitarbeitern.
Arbeitszeiten und UrlaubAuf jeden Fall muss der Überlassungsvertrag Regelungen darüber enthalten, wie viele Stunden der Leiharbeitnehmer pro Tag oder Woche zu arbeiten hat und ob Sie als Entleiher berechtigt sind, Überstunden anzuordnen. Ebenso muss geklärt werden, ob Schicht- oder Nachtarbeit in Frage kommt. Zuletzt ist zu regeln, wie viel Urlaub dem Leiharbeitnehmer zusteht.
EntgeltIm Überlassungsvertrag muss geregelt werden, welche Vergütung Sie als Entleiher pro Stunde an die Zeitarbeitsfirma zahlen (=Stundenverrechnungssatz). Die Höhe des Entgelt muss dabei vergleichbar mit einem Festangestellten Arbeitnehmer beim Entleiher sein.

Des Weiteren muss festgehalten werden, ob und welche Zuschläge für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit berechnet werden. Der größte Teil der Verleihfirmen haben hierfür eine detaillierte Preisliste. Und trotzdem können und sollten Sie noch über einen günstigeren Preis verhandeln. Das ist in der Zeitarbeitsbranche durchaus üblich und kann Ihnen bares Geld sparen.
Austausch bei Ausfall des überlassenen MitarbeitersAchten Sie weiter darauf, dass im Vertrag festgehalten wird, innerhalb welcher Frist Ihnen die Zeitarbeitsfirma eine geeignete Ersatzkraft zur Verfügung stellen muss, wenn der zunächst überlassene Mitarbeiter beispielsweise wegen Krankheit ausfällt. Üblich ist eine Zeitspanne von 3 bis 5 Werktagen – je nach erforderlicher Qualifikation. Sie können aber auch eine kürzere Frist vereinbaren.
LaufzeitIm Überlassungsvertrag muss vereinbart werden, wie lange Ihnen die Zeitarbeitsfirma den Leiharbeitnehmer überlässt.
KündigungSie sollten darauf achten, dass der Überlassungsvertrag ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer möglichst kurzen Kündigungsfrist vorsieht. Üblich sind 5 Arbeitstage. Die längeren Kündigungsfristen für Arbeitnehmer sind für Sie als Entleiher nicht relevant.

Wie findet man einen guten Anbieter für Arbeitnehmerüberlassung? 

Um einen guten beziehungsweise seriösen Anbieter für die Arbeitnehmerüberlassung als Unternehmen zu finden, sollten einige Punkte gründlich recherchiert werden. Folgende Indikatoren weisen auf eine professionelle Zeitarbeitsfirma hin:

  • Genehmigung für die Arbeitnehmerüberlassung gemäß AÜG: Unternehmen sollten stets vorab stets prüfen, ob die Genehmigung zur Verleihung von Arbeitskräften gültig und somit rechtens ist. 
  • Qualifizierte Fachkräfte: Gute Leiharbeitsunternehmen können Unternehmen in der Regel qualifizierte Arbeitskräfte anbieten, die in ihrem Fachgebiet erfahren und begabt sind.
  • Faires Arbeitsentgelt der Leiharbeiter: Seriöse Zeitarbeitsfirmen bezahlen Ihre Leiharbeiter fair und entsprechend ihrer Qualifikationen (mindestens Equal Pay).
  • Bewertungen und Image: Auch eine selbstständig durchgeführte Recherche zu der Leiharbeitsfirma und die Einsicht von Bewertungen durch andere Entleiher kann helfen, seriöse Anbieter zu identifizieren.
  • Möglichkeit zur Übernahme: Seriöse Anbieter für die Überlassung von Arbeitnehmern stehen einer gewünschten Übernahme eines Zeitarbeiters in ein festes Arbeitsverhältnis nicht im Wege. Kann ein Zeitarbeitsunternehmen Referenzen vorlegen und werden Leiharbeitnehmer nachweislich von Entleihern in ein Angestelltenverhältnis übernommen, spricht dies für die Güte des Anbieters. 

Professionelle Unternehmen, die Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung anbieten, sind zusätzlich Mitglied im Bundesverband der Personaldienstleister

Wie lange darf die Arbeitnehmerüberlassung dauern?

Im § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird bestimmt, dass der Verleiher denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen darf (Höchstüberlassungsdauer = 18 Monate).

War ein Leiharbeitnehmer in einem Vorzeitraum beim Entleiher beschäftigt, muss eine Karenzzeit von 3 Monaten eingehalten werden, bevor eine erneute Überlassung möglich ist. In einem Tarifvertrag kann eine abweichende Überlassungshöchstdauer festgelegt werden.

Wichtig: Neben der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt bei der Arbeitnehmerüberlassung der Equal-Pay-Grundsatz. Dies bedeutet, dass Unternehmen einen Leiharbeiter äquivalent zu einem fest-angestellten Mitarbeiter bezahlen müssen. Tarifverträge können bestimmen, dass vom Equal-Pay-Grundsatz für bis zu 15 Monate abgewichen werden kann. Dies wird im § 8 unter dem Unterpunkt „Grundsatz der Gleichstellung“ definiert. 

Welche Rechte und Pflichten gibt es bei der Arbeitnehmerüberlassung? 

Verleiher haben auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) die Verpflichtung, vor dem Entleihen von Arbeitskräften eine Genehmigung einzuholen. Entleiher haben die Pflicht, diese Genehmigung einzusehen und die Erlaubnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Die Genehmigung zur Überlassung von Arbeitnehmern ist nach § 2 AÜG für ein Jahr gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Die Erlaubnis kann unbefristet verlängert werden. Verleiher haben die Verpflichtung, zu jeder Zeit zu prüfen, ob die Genehmigung rechtskonform ist, bevor sie Mitarbeiter verleihen.

Ebenso haben Verleiher die Verpflichtung, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Equal Pay). 

Verträge zwischen einem Verleiher und einem Entleiher bedürfen der Schriftform. Leiharbeitnehmer müssen zusätzlich mit dem Arbeitsvertrag erklären, dass sie einverstanden sind, in unterschiedliche Unternehmen entsandt zu werden. Der Leiharbeiter ist verpflichtet, den betrieblichen Vorgaben Beachtung zu schenken und sich disziplinarisch vom Entleiher führen zu lassen.

Kann ein Zeitarbeitnehmer vom Unternehmen übernommen werden? 

Stellt ein Entleiher fest, dass Zeitarbeitnehmer motiviert sind und Interesse am Unternehmen und seinen Produkten bekunden, ist eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis möglich. Gute Zeitarbeitsfirmen stehen diesem Ansinnen nicht im Wege. Häufig erhalten sie bei der Übernahme in eine Festanstellung einen Abschlagsbetrag oder eine Ablösesumme.

Wann dürfen Unternehmen selbst Arbeitskräfte verleihen?

Unternehmen dürfen Arbeitskräfte verleihen, wenn sie über eine schriftliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügen. Diese Genehmigung wird auf ein Jahr ausgestellt und kann anschließend auf Antrag hin verlängert werden. Des Weiteren muss mit den zu verleihenden Arbeitnehmern ein entsprechender Vertrag geschlossen werden, der eine Entleihung rechtens macht.

Was sind die Folgen bei Verstößen gegen die AÜG?

Bei Verstößen gegen das AÜG, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, stehen Geldbußen zwischen 1.000 Euro und 500.000 Euro im Raum. Darüber hinaus droht das Erlöschen der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.