So können Sie Jahresarbeitszeitverträge vereinbaren

Haben Sie in Ihrem Unternehmen nicht immer einen gleich bleibenden Arbeitskräftebedarf und müssen Sie deswegen flexibel planen, dann sollten Sie auf einen Jahresarbeitszeitvertrag setzen.

In diesem Vertrag vereinbaren Sie

• ein fixes Monatsgehalt Ihres Mitarbeiters und

• dessen gesamte Jahresarbeitszeit, die Sie dann je nach Bedarf auf das Jahr verteilen.

Muster Jahresarbeitszeitvertrag

zwischen Firma … (Arbeitgeber) und Herrn/Frau … (Arbeitnehmer)

§ 1

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Erbringung einer Arbeitszeit von … Stunden im Kalenderjahr.

§2

Der Arbeitnehmer erhält ein festes monatliches Gehalt von … € brutto.

§3

Der individuelle Einsatz des Arbeitnehmers erfolgt entsprechend dem Dienstplan. Bei der Dienstplanung sollen die zeitlichen Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, soweit es die betrieblichen Belange zulassen.

§4

Der Arbeitgeber teilt dem Arbeitnehmer seine Arbeitszeit mindestens 4 Tage im Voraus mit.

§5

Die Dauer der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit beträgt mindestens … Stunden. Bei jedem Arbeitseinsatz wird der Arbeitnehmer für mindestens 3 aufeinander folgende Stunden in Anspruch genommen. Darüber hinaus und ergänzend finden die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes Anwendung.

§6

Der Arbeitgeber führt für den Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto. In das Arbeitszeitkonto wird zu Beginn des Kalenderjahres (bzw. mit Vertragsschluss) die (anteilige) Jahres-Soll-Arbeitszeit gemäß § 1 eingestellt. Die Jahres-Soll-Arbeitszeit wird im Rahmen der regulären Dienstplangestaltung abgearbeitet. Die Buchung der Stunden auf dem Arbeitszeitkonto durch den Arbeitgeber erfolgt monatlich und wird im Folgemonat ausgewiesen. Hierbei werden die insgesamt abzuarbeitende Arbeitszeit, die bereits geleisteten Arbeitsstunden und der daraus resultierende fiktive Saldo dargestellt.

§7

Bei einer Arbeitsunfähigkeit im Zeitraum des jeweiligen Dienstplans wird die Arbeitszeit nach dem Dienstplan zu Grunde gelegt. Ist der Arbeitnehmer im jeweils geltenden Dienstplan arbeitsfrei eingeteilt, wird auf dem Arbeitskonto keine Arbeitszeit angerechnet. Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig und wird ein neuer Dienstplan erstellt, ist der Arbeitnehmer mit der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 13 Wochen zu erfassen.

§8

Bezahlte Urlaubstage sind mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit zu erfassen.

§9

Für die Inanspruchnahme des Arbeitszeitkontos zur Erlangung einer beschäftigungsfreien Zeit

von bis zu 2 Tagen ist eine Ankündigungsfrist von 4 Tagen erforderlich,

von 3–10 Tagen, eine von 2 Wochen,

ab 11 Tagen, eine von 4 Wochen.

§10

Das Arbeitszeitkonto soll am Ende des Kalenderjahres ausgeglichen sein. Andernfalls erfolgt ein Übertrag ins nächste Kalenderjahr. Zeitguthaben sind bis zum 31.3. des nächsten Kalenderjahres in Freizeit umzuwandeln. Kann das Zeitguthaben aus betriebsbedingten Gründen nicht ausgeglichen werden, ist es abzugelten. Können Zeitschulden aus betriebsbedingten Gründen nicht ausgeglichen werden, verfallen sie.

§11

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitszeitkonto bis zum Austritt auszugleichen.

§12

Weist das Arbeitszeitkonto Zeitschulden aus und wird das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers außerordentlich oder seitens des Arbeitnehmers gekündigt, sind die nicht geleisteten Arbeitsstunden mit den ausstehenden Vergütungen zu verrechnen bzw. vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen.