Sonderurlaub Umzug: Ein Tag Sonderurlaub für Umzug
Antwort: Ist ein objektiver Grund für einen Umzug gegeben, müssen Sie 1 Arbeitstag Sonderurlaub gewähren. Bei weiteren Entfernungen müssen Sie 2 Arbeitstage zur Verfügung stellen.
Sonderurlaub Umzug: Urlaubsanspruch nur bei objektiv notwendigen Umzügen
Aber: Der Anspruch auf Sonderurlaub für einen Umzug führt immer wieder zu Streit. Dazu sollten Sie wissen, dass ein solcher Anspruch nur besteht, wenn der Umzug objektiv notwendig ist.
Beispiel: Hier müssen Sie Sonderurlaub gewähren: Ihr Mitarbeiter Otto K. aus München, der in Ihrem Unternehmen mit Hauptsitz in München arbeitet, wird auf unbestimmte Zeit in Ihre Zweigstelle nach Hamburg versetzt.
Folge: Hier liegt ein objektiver Grund für einen notwendigen Umzug nach Hamburg vor. Sie müssen Herrn K. Sonderurlaub gewähren. Liegt hingegen kein objektiver Grund für einen Umzug vor, kann Ihr Mitarbeiter keinen Sonderurlaub verlangen.
Sonderurlaub Umzug: Wann kein Urlaubsanspruch wegen eines Umzugs besteht
Beispiel: Hier müssen Sie keinen Sonderurlaub gewähren: Ihr Mitarbeiter Franz G. wohnt in Köln und möchte mit seiner Freundin in einen anderen Stadtteil umziehen.
Folge: Hier liegt kein objektiver Grund für einen Umzug vor. Sie müssen Franz G. keinen Sonderurlaub gewähren.