Wir reden hier also von der Lappalie einer Stunde. Der Arbeitgeber beharrt aber auf seiner Meinung, dass wir „für so etwas“ die Überstunden nicht abfeiern dürfen, wir sollten dann einen halben Tag Urlaub nehmen, wenn wir das Spiel sehen möchten. Den rechnet er nun auch an. Abgesehen davon, dass ich es für eine Frechheit halte – kann der Arbeitgeber einfach so bestimmen, wofür ich meine Überstunden verwende?
Bei Überstundenverwendung keine Mitbestimmung des Arbeitgebers
Die Antwort: Nein. Denn wenn der Arbeitgeber einen halben Tag Urlaub geben kann – was im Übrigen rechtlich gar nicht geht – dann müsste er konsequenterweise auch das Abbummeln von Überstunden erlauben, denn gearbeitet wird dann so oder so nicht, er kann keine betrieblichen Gründe vorschieben. Arbeitsrechtlich hat sich der Arbeitgeber hier ungeschickt verhalten. Er hätte schlichtweg sagen müssen: „Keiner kann gehen, weil die Arbeit dringender ist und gemacht werden muss“.