Das gilt selbst dann, wenn es sich bei der Einmalzahlung um eine freiwillige Leistung handelt (BAG, 10.12.2008, AZ: 10 AZR 35/08).
Lohnabrechnung: Kein Weihnachtsgeld in der Elternzeit?
Im Streitfall zahlte ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung. Voraussetzung war ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Eine Mitarbeiterin ging während ihrer Elternzeit leer aus. Der Arbeitgeber glaubte, das Arbeitsverhältnis sei während der Elterzeit vorübergehend quasi beendet. Deshalb sei er in dieser Zeit nicht verpflichtet, die Mitarbeiterin bei freiwilligen Leistungen wie alle anderen zu behandeln.
Lohnabrechnung: Recht auf Weihnachtsgeld in der Elternzeit
Die Beschäftigte wollte dies nicht akzeptieren, klagte und erhielt vor dem BAG Recht. Die Begründung des Gerichts: Während einer Elternzeit, in der der Mitarbeiter nicht weiterarbeitet, sind zwar die Hauptleistungspflichten aus einem Arbeitsverhältnis suspendiert. Dennoch besteht das Arbeitsverhältnis mit allen Nebenpflichten fort. Bei freiwilligen Leistungen sei der Arbeitgeber an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Da ein Arbeitsverhältnis in Elternzeit nicht beendet sei, gebe es keinen Grund dafür, die Arbeitnehmerin in Elternzeit vom Weihnachtsgeldbezug auszuschließen.