Lohnsteuer: Ist eine Lohnsteueranmeldung nötig, wenn ich nur Minijobber beschäftige?

Frage: Ich beschäftige nur 3 400- €-Kräfte. Muss ich eine Lohnsteueranmeldung abgeben?

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Lohnsteuer: Wann Sie keine Lohnsteueranmeldung abgeben müssen

Antwort: Sie sind gesetzlich verpflichtet, zu bestimmten Terminen die im Anmeldungszeitraum einbehaltene Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt zu melden und dorthin abzuführen. Keine Lohnsteueranmeldung müssen Sie abgeben

  • für Monate, in denen keine Steuerabzugsbeträge anfallen,
  • wenn Sie nur geringfügig entlohnte Arbeitnehmer beschäftigen, für deren Arbeitsentgelt Sie die Pauschalsteuer von 2 % an die Minijob-Zentrale entrichten.

Die pauschale Lohnsteuer müssen Sie anmelden und abführen

Achtung: Die pauschale Lohnsteuer, die Sie mit dem Steuersatz von 5, 20 oder 25 % des Arbeitslohns/des Arbeitsentgelts berechnen, müssen Sie dagegen anmelden und abführen.