Infografik zur Pauschalsteuer beim Minijob

Pauschalsteuer Minijob: wie sinnvoll? Höhe & Vorteile

Die Lohnsteuer von Minijobbern kann vereinfacht durch eine Pauschalsteuer besteuert werden. Doch in welcher Höhe und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? In diesem Artikel verrate ich Ihnen, wie hoch die Pauschalsteuer ausfällt, welche Vor- und Nachteile diese birgt und wann diese überhaupt bei Minijobbern eingesetzt werden kann.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Pauschalsteuer beim Minijob?

Die Pauschalsteuer bei einer geringfügigen Beschäftigung ist eine vereinfachte Methode der Besteuerung der Lohnsteuer, die im deutschen Steuersystem vorgesehen ist. Anstatt den individuellen Steuersatz zur Lohnsteuer eines Arbeitnehmers zu berechnen, können Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 2 % an die Minijob Zentrale abführen.

Höhe der Pauschalsteuer beim Minijob

Die Höhe der pauschalen Lohnsteuer bei einem Minijob beträgt üblicherweise 2 % des Arbeitsentgelts. Eine Grundvoraussetzung für die Wahl einer Pauschalsteuer ist das gleichzeitige Abführen von pauschalen Beiträgen zur Rentenversicherung.

Entscheiden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer für eine pauschale Besteuerung, erfolgt keine Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). Die pauschale Besteuerung beinhaltet nicht die Kirchensteuer. Diese muss bei Zugehörigkeit zu einer Kirche gesondert entrichtet werden.

Pauschsteuer von 25 % bei kurzfristiger Beschäftigung

Eine weitere Möglichkeit, eine Pauschsteuer zu zahlen, besteht bei kurzfristigen Minijobs. Hier beträgt der pauschale Steuersatz 25 % des Bruttolohns. Er wird nicht an die Minijob Zentrale, sondern direkt ans Finanzamt überwiesen.

Um die Pauschalsteuer bei kurzfristigen Minijobs nutzen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gelegentliche Beschäftigung des Minijobbers an höchstens 18 zusammenhängenden Tagen
  • Maximaler Verdienst 150 Euro pro Arbeitstag
  • Durchschnittlicher Stundenlohn maximal 19 Euro

Wann ist eine pauschale Besteuerung beim Minijob möglich?

Eine pauschale Besteuerung von Minijobs ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Insbesondere muss der Minijobber einen gewerblichen Minijob in einem Unternehmen ausüben. Darüber hinaus muss er die Verdienstgrenze von 528 Euro pro Monat einhalten und darf nicht berufsständisch versichert sein. In diesem Fall wird die Pauschalsteuer von 2 % direkt an die Minijob Zentrale abgeführt.

Wie sinnvoll ist eine pauschale Besteuerung?

Die pauschale Besteuerung von Minijobs kann eine geeignete Option für Minijobber und Arbeitgeber sein. Grundsätzlich sollte der Einzelfall individuell abgewogen werden. Die Anwendung der Pauschalsteuer ist vor allem für Minijobber ohne zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorteilhaft.

In manchen Fällen kann die reguläre Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) trotzdem mehr Sinn für den Arbeitnehmer machen, da diese die Werbungskostenpauschale beim Finanzamt geltend machen können. Außerdem kann die individuelle Besteuerung positive Auswirkungen auf die Zahlung von Wohngeld und die Krankenversicherung für Minijobber haben. Vor allem Minijobber mit einem weiteren Job profitieren in den meisten Fällen von einer Besteuerung nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Beispiel A: Pauschalversteuerung mit 2 %

In diesem Szenario verdient der Arbeitnehmer 528 Euro. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 2 % Pauschsteuer an die Minijob Zentrale. Er zahlt 10,56 Euro (2 % von 528 Euro) als pauschale Steuer.

Beispiel B: Individuelle Besteuerung nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Der Minijobber verdient ebenfalls 528 Euro. Die Besteuerung basiert abweichend auf individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Die genaue Steuerhöhe kann variieren. Dies ist abhängig von den persönlichen Merkmalen des Minijobbers, beispielsweise der Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Kirchensteuerpflicht. Fällt der Minijobber in die Steuerklasse I und hat keine Kinder, könnte die Steuerbelastung etwa 14 % betragen. Dies würde bedeuten, dass der Arbeitgeber rund 73,92 Euro (14 % von 528 Euro) an Lohnsteuer an das Finanzamt zahlen müsste.

Fazit aus den Beispielen

In beiden Fällen erhält der Minijobber das gleiche Gehalt. Für den Arbeitgeber sind die Kosten in Szenario B bei der individuellen Besteuerung an das Finanzamt höher.

Am Beispiel ist gut ablesbar, dass die Entscheidung zwischen pauschaler und regulärer Besteuerung letztlich von den individuellen Umständen und Vorlieben abhängt. Arbeitgeber, die weniger Bürokratie wünschen, entscheiden sich häufig für die Pauschsteuer.

Die Pauschalbesteuerung kann zusammenfassend für manche Unternehmen eine sinnvolle Abrechnungsmethode darstellen. Die letztendliche Entscheidung sollte grundsätzlich nach sorgfältiger Prüfung der individuellen Situation getroffen werden. Eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater kann aus Unternehmenssicht hilfreich sein, um eine objektive Entscheidung treffen zu können. 

Was sind die Vorteile der Pauschalsteuer im Vergleich zur individuellen Besteuerung?

Die Pauschalsteuer bei einem Minijob bieten zwei relevante Vorteile im Vergleich zu der individuellen Besteuerung:

  • Einfacher und schneller für den Arbeitgeber, da keine Lohnsteuerkarte benötigt wird
  • Fester niedrigprozentiger Steuersatz unabhängig vom individuellen Steuersatz des Minijobbers

Was sind die Nachteile der Pauschsteuer beim Minijob?

Leider hat die Pauschalsteuer beim Minijob auch wenige Nachteile, die es zu beachten gibt:

  • Keine Berücksichtigung der individuellen finanziellen Situation des Minijobbers
  • Steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer bei individueller Besteuerung könnten verloren gehen

Was ist bei der Pauschalversteuerung noch zu beachten?

Die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bei Minijobs betragen für geringfügig Beschäftigte pauschal 13,0 Prozent für die Krankenversicherung und 15,0 Prozent für die Rentenversicherung.

Es fallen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an. Bei gewerblichen Minijobs zahlen Arbeitgeber somit den Großteil der Abgaben und Umlagen. Sie zahlen zusätzlich zum Monatsgehalt bis zu 31,4 Prozent an Abgaben.

Bei einem monatlichen Gehalt von 528 Euro muss der Arbeitgeber mit höchstens 165,79 Euro Kosten für Steuern, Umlagen und Abgaben rechnen, sodass für den Minijobber knapp 700 Euro aufgewendet werden müssen.

Der Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung beträgt 3,6 Prozent.

FAQ – Antworten auf Fragen zur Pauschalsteuer beim Minijob

Noch Fragen? In dem nachfolgenden FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Pauschalsteuer beim Minijob.

Die Pauschalsteuer bei Minijobs ist eine vereinfachte Besteuerungsmethode, bei der der Arbeitgeber eine festgelegte Pauschalsteuer für die Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag des Minijobbers übernimmt. Diese Regelung soll den administrativen Aufwand verringern und gilt für geringfügige Beschäftigungen bis zu einem Verdienst von 538 Euro pro Monat (Stand 2024).
Die Kosten für die Pauschalsteuer trägt ausschließlich der Arbeitgeber. Diese Regelung entlastet Minijobber von der Steuerlast und vereinfacht die Abrechnungsprozesse für den Arbeitgeber.
Die Pauschalbesteuerung hat keinen direkten Einfluss auf die Rentenversicherungspflicht des Minijobbers. Minijobber können sich auf Wunsch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen oder durch Aufstockung der Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung volle Rentenansprüche erwerben.
Ja, die Anwendung der Pauschalsteuer ist auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Sie kann nicht angewendet werden, wenn das Einkommen aus dem Minijob die Grenze von 538 Euro pro Monat übersteigt oder wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht den gesetzlichen Voraussetzungen für Minijobs entspricht.
Die Pauschalsteuer für Minijobs wird in der Regel mit einem Satz von 2% des Bruttolohns erhoben. Dieser Satz deckt die Lohnsteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab.