Frage: Es zählt nicht nur der Jahresdurchschnitt. Nach meinem Wissen ist nur eine 2-malige Überschreitung der 400-€-Grenze im Jahr möglich; zusätzlich darf natürlich auch der Jahresdurchschnitt von 400 € pro Monat nicht überschritten werden. Habe ich Recht?
Antwort: Leider nein. Nach den Geringfügigkeitsrichtlinien ist Ihre Auffassung nicht richtig:
Maßgeblich ist eine Jahresverdienstgrenze von 4.800 € (was den 400 € pro Monat entspricht). Wie die Verdienste hier auf die einzelnen Monate verteilt werden, ist unerheblich – so lange der Monatsdurchschnitt von 400 € nicht überschritten wird.
Das von Ihnen erwähnte 2-malige zulässige Überschreiten der Grenze von 400 € betrifft nur den Fall, dass insgesamt die Grenze von 4.800 € pro Jahr (bzw. 400 € pro Monat) überschritten wird.
Beispiel: Herr Kurth verdient regelmäßig 400 € pro Monat, muss im August und September jedoch überraschend Überstunden leisten, so dass er in diesen beiden Monaten 700 €. verdient; hier ergibt sich ein Jahresverdienst von deutlich über 4.800 €.
Wegen der Unvorhersehbarkeit bleibt die Tätigkeit aber dennoch sozialversicherungsfrei.