Infografik mit der Aufschrift "Arbeitszeugnis für den Minijob".

Arbeitszeugnis bei Minijob: Haben Minijobber Anspruch? + Muster-Zeugnisse

In Deutschland sind Arbeitszeugnisse, anders als in Ländern wie den USA oder Japan mehr als nur formale Dokumente. Sie haben bei den meisten Arbeitgebern nach wie vor einen hohen Stellenwert. Aus Sicht des Arbeitnehmers sind sie ein wichtiges Instrument im Bewerbungsprozess, da das Arbeitszeugnis in der Regel nicht nur den Nachweis einer Anstellung bestätigt, sondern auch Informationen über das Sozialverhalten und die Leistung enthält. Gemäß einem Quartalsbericht der Minijob-Zentrale waren Ende 2023 knapp 7 Millionen Beschäftigte in Deutschland geringfügig beschäftigt. Der Handel beschäftigt die meisten Minijobber. Bei dieser großen Zahl an geringfügig Beschäftigten Arbeitnehmern tritt häufig die Frage auf: Haben Minijobber einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Falls ja, wann sind Arbeitgeber verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen? Und wie formulieren Arbeitgeber Arbeitszeugnisse für Minijobber korrekt? In diesem Beitrag werden diese und weitere Fragen umfassend beantwortet.
Inhaltsverzeichnis

Haben Minijobber einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Minijobber, die als Mitarbeiter in einer geringfügigen Beschäftigung definiert werden, genießen dieselben Grundrechte wie Vollzeitbeschäftigte, wenn es um das Arbeitszeugnis geht. Unabhängig von der Stundenzahl oder dem Umfang der Beschäftigung hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht auf ein Zeugnis. Dies schließt ausdrücklich Minijobber oder Midijobber ein, die in einer Gleitzone bis zur Vollbeschäftigung arbeiten.

Der § 109 der Gewerbeordnung erklärt eindeutig:

„Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“

Das Arbeitsrecht macht zusammenfassend keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Beschäftigungsarten, wenn es zum Ende einer Beschäftigung um den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis geht.

Welches Arbeitszeugnis muss Minijobbern ausgestellt werden?

Bei der Art des Zeugnisses können Minijobber zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis wählen. Während das einfache Arbeitszeugnis lediglich die Dauer und Art der Tätigkeit bescheinigt, gibt das qualifizierte Arbeitszeugnis zusätzlich Auskunft über die Leistungen des Mitarbeiters, sein Verhalten am Arbeitsplatz oder seine soziale Kompetenz im Team.

Ein Arbeitszeugnis kann sowohl während des Arbeitsverhältnisses, beispielsweise bei einem Vorgesetztenwechsel und ebenso bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber eingefordert werden. Wird ein Zeugnis während einer laufenden Beschäftigung ausgestellt, spricht man fachlich von einem Zwischenzeugnis. In den meisten Fällen wird ein Arbeitszeugnis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt.

Wann haben Minijobber Anspruch auf Arbeitszeugnis?

Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages, der bei einem Minijob in der Regel schriftlich oder mündlich abgeschlossen wird, erwirbt der Arbeitnehmer das Recht, nach Ende der Beschäftigung ein qualifiziertes Zeugnis zu erhalten. Dies gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis tatsächlich bestand. Es liegt im Ermessen des Arbeitnehmers zu entscheiden, ob er für eine besonders kurze Beschäftigungszeit ein Arbeitszeugnis anfordern möchte.

Ein einfaches Arbeitszeugnis kann unbegrenzt nach Ende der Beschäftigung angefordert werden. Für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gilt auf Grundlage von § 195 BGB eine Frist von drei Jahren.

In einem wegweisenden Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (4 Sa 1485/00) vom 30.03.2001 wurde darauf hingewiesen, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis schon nach kurzer Beschäftigungszeit ausgestellt werden kann. Im Urteil wurde erklärt, dass bereits nach einer Dauer der Beschäftigung von 6 Wochen eine Beurteilung möglich ist.

Wie formuliert man ein Zeugnis für einen Minijobber?

Bei einem Arbeitszeugnis für Minijobber muss differenziert werden, ob ein Einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden soll. Während auf das einfache Arbeitszeugnis ein Rechtsanspruch besteht, muss das qualifizierte Arbeitszeugnis beim Arbeitgeber eingefordert werden.

Muster für ein kurzes einfaches Arbeitszeugnis für Minijobber

Herr Markus Müller, geboren am 13.07.1999 in München, war vom 01.03.2024 bis zum 30.06.2024 als Aushilfe in unserem Lager beschäftigt.

Seine Tätigkeit umfasste:

  • Tätigkeiten 1
  • Tätigkeiten 2
  • Tätigkeiten 3

Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn Müller und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Muster für ein längeres einfaches Arbeitszeugnis

Herr Markus Müller, geboren am 13.07.1999 in München, war vom 01.03.2024 bis zum 30.06.2024 als Aushilfe in unserem Lager beschäftigt.

Während seiner Beschäftigungszeit bei uns hat Herr Müller eine Reihe von Aufgaben ausgeführt, die für den reibungslosen Betrieb unseres Lagers unerlässlich waren. Dazu gehörten:

• Tätigkeiten 1

• Tätigkeiten 2

• Tätigkeiten 3

Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn Müller sehr und möchten ihm an dieser Stelle für seine Arbeit danken. Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm alles erdenklich Gute und viel Erfolg.

Muster für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Herr Markus Müller, geboren am 13.07.1999 in München, war vom 01.03.2024 bis zum 30.06.2024 als Aushilfe in unserem Lager beschäftigt.

Während seiner Tätigkeit bei uns übernahm Herr Müller eine Vielzahl von Aufgaben, die er stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausführte. Seine Hauptverantwortlichkeiten umfassten:

• Tätigkeiten 1

• Tätigkeiten 2

• Tätigkeiten 3

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war stets einwandfrei. Er zeigte sich immer als engagierter und zuverlässiger Mitarbeiter.

Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn Müller sehr und danken ihm für seinen wertvollen Beitrag zu unserem Unternehmen. Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und viel Erfolg.

Muss der “Minijob” im Arbeitszeugnis als solcher definiert werden?

Die Wahrheits- und Wohlwollens-Pflicht, der Arbeitgeber unterliegen, erfordert eine ausgewogene Darstellung der Beschäftigungsverhältnisse. Die Angabe, ob ein Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeit gearbeitet hat, ist für eine realistische Beurteilung unerlässlich. Sozialversicherungsrechtliche Termini wie “Minijob” oder “geringfügige Beschäftigung” sollten gleichzeitig im Arbeitszeugnis vermieden werden sollten. Es ist aus diesem Grund ratsam, bei der Beschreibung der Beschäftigungsart den Begriff “Teilzeit” zu verwenden.