Beispiel: Sie stellen einen Aushilfsmitarbeiter ein, der saisonbedingt voraussichtlich in den Monaten Oktober bis Juli je 400 € verdienen wird und im August und September je 1.000 €. Der Mitarbeiter ist regulär sozialversicherungspflichtig, weil die 4.800-€Grenze vorhersehbar überschritten wird.