Für Sie bei der Entgeltabrechnung ist dabei entscheidend, wie sich die verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) im kommenden Jahr in der Praxis auswirken. Hier die aktuelle Übersicht:
Direktzusage: Lohnsteuer/Einkommensteuer
Nach § 3 Nr. 63 EStG ist die Leistung des Arbeitgebers zur Pensionsrückstellung kein Arbeitslohn. Auch die vom Unternehmen getragenen Beiträge an den Pensionssicherungsverein sind steuerfrei.
Sozialversicherung
Kein Arbeitslohn = keine Sozialversicherungsbeiträge. Liegt eine Entgeltumwandlung vor, beträgt die Grenze aber maximal 40 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung 2009 (voraussichtlich 5.400 Euro im Westen und 4.550 Euro im Osten)
Unterstützungskasse:
Lohnsteuer/Einkommensteuer
Nach § 3 Nr. 63 EStG ist die Leistung des Arbeitgebers zur Pensionsrückstellung kein Arbeitslohn. Auch die vom Unternehmen getragenen Beiträge an die Unterstützungskasse sind steuerfrei.
Sozialversicherung
Kein Arbeitslohn = keine Sozialversicherungsbeiträge. Liegt eine Entgeltumwandlung vor, beträgt die Grenze aber maximal 40 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung 2009 (voraussichtlich 5.400 Euro im Westen und 4.550 Euro im Osten)
Pensionskasse:
Lohnsteuer/Einkommensteuer
Arbeitgeberbeiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze 2009 bleiben steuerfrei. Bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 geschlossen wurden, bleiben zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei. Hier ist Pauschalbesteuerung ausgeschlossen (anders als bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Hier können Sie bis zu 1.752 Euro pauschal besteuern).
Sozialversicherung
Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze 2008 bleiben die Beiträge beitragsfrei. Der übersteigende Beitrag ist beitragspflichtig. Achtung: Pauschalversteuerte Beiträge sind nur beitragsfrei, wenn keine Entgeltumwandlung vorliegt!
Pensionsfond:
Lohnsteuer/Einkommensteuer
Arbeitgeberbeiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze 2008 bleiben steuerfrei. Bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 geschlossen wurden, bleiben zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei. Hier ist Pauschalbesteuerung ausgeschlossen (anders als bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Hier können Sie bis zu 1.752 Euro pauschal besteuern).
Tipp: Leistungen des Arbeitgebers zur Übernahme bestehender Versorgungsverpflichtungen sind ggfs. ebenfalls steuerfrei.
Sozialversicherung
Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze 2008 bleiben die Beiträge beitragsfrei. Der übersteigende Beitrag ist beitragspflichtig.
Der Vollständigkeit halber hier für Sie alle (voraussichtlichen) Rechengrößen 2009 im Überblick:
Sachbezugswerte 2009:
Verpflegung | 210 Euro/Monat | (2008: 205 Euro) |
Frühstück | 46 Euro/Monat | (2008: 45 Euro) |
Mittagessen | 82 Euro /Monat | (2008: 80 Euro) |
Abendessen | 82 Euro/Monat | (2008: 80 Euro) |
Unterkunft: | 204 Euro/Monat | (2008: 198 Euro) |
Beitragsbemessungsgrenzen 2009:
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Ost | 5.400 Euro | (2008: 5.300 Euro) |
West | 4.550 Euro | (2008: 4.500 Euro) |
Kranken- und Pflegeversicherung
West | 3.675 Euro | (2008: 3.600 Euro) |
Ost | 3.675 Euro | (2008: 3.600 Euro) |
Sie sehen:
Für Sie als Entgeltrechner – aber auch für Arbeitgeber – ist frühzeitige Informationen über wichtige Änderungen rund um die Sozialversicherungen unumgänglich. Und das gilt mit der geplanten Einführung des Gesundheitsfonds und den neuen Lohnsteuerrichtlinien 2009 umso mehr!