Nehmen wir dann noch an den U-Verfahren teil?
Sozialversicherung: Wer am Umlageverfahren teilnimmt
Antwort: Nach dem seit 1.1.2006 geltenden Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) nehmen am Umlageverfahren hinsichtlich der Mutterschaftsaufwendungen (U2-Verfahren) alle Unternehmen teil. Ob ein Unternehmen daneben auch zu den Teilnehmern des U1-Verfahrens (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) zählt, hängt von der Mitarbeiterzahl ab. Es werden alle Unternehmen einbezogen, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl lassen Sie
- Auszubildende sowie
- Schwerbehinderte
unberücksichtigt.
Achtung: Wenn Sie nur Auszubildende beschäftigen, nehmen Sie an der Versicherung teil.
Sozialversicherung: Wie Sie Ihre Mitarbeiter werten
Die übrigen Mitarbeiter werten Sie wie folgt:
- Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von über 30 Stunden = 1 Mitarbeiter
- Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden = 0,75 Mitarbeiter
- Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden = 0,5 Mitarbeiter
- Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden = 0,25 Mitarbeiter
Achtung: Ihr Unternehmen erhält über seine Versicherung keinen formellen Bescheid der zuständigen Ausgleichskasse. Sie sind verpflichtet, selbst immer jeweils für ein Kalenderjahr – festzustellen, ob Ihr Unternehmen neben dem Ausgleich für Mutterschaftsaufwendungen auch am Ausgleich für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall teilnimmt!
Sozialversicherung: Bezugnahme stets auf zurückliegendes Kalenderjahr
Beachten Sie dabei Folgendes:
- Die Feststellung der Teilnahme nimmt immer auf das zurückliegende Kalenderjahr Bezug. Maßgeblich für das Jahr 2009 ist also die Beschäftigtenzahl des Jahres 2008. Dementsprechend bleibt in diesem Jahr für Sie alles noch beim Alten. Die Teilnahme gilt immer für ein Kalenderjahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn keine relevanten Änderungen der Mitarbeiterzahl eintreten.
- Ihr Unternehmen hat 2008 regelmäßig nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt, wenn es in dem Jahr für einen Zeitraum für insgesamt 8 Monaten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt hat.
Beispiel: In Ihrem Betrieb haben 2008
- in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 28 Mitarbeiter gearbeitet.
- In der Sommersaison wurden für die Monate Juni, Juli und August 10 zusätzliche Aushilfen eingestellt.
- In den Monaten September, Oktober, November und Dezember waren dann wieder nur die üblichen 28 Mitarbeiter beschäftigt.
Ergebnis: Damit nimmt Ihr Unternehmen 2008 an der Entgeltfortzahlungsversicherung U1 teil, da es während 9 Monaten des Jahres 2008 nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt hat.