Antwort: Nein, allein höhere Benzinkosten machen die Versetzung nicht unzulässig.
Mitarbeiterführung: Keine Versetzung bei festgelegtem Arbeitsort
Beachten Sie aber Folgendes: Haben Sie im Arbeitsvertrag ausdrücklich einen bestimmten Arbeitsort festgelegt, dann dürfen Sie den Arbeitnehmer nicht einfach versetzen. Denn mit einer Festlegung im Arbeitsvertrag haben Sie Ihr Direktionsrecht eingeschränkt. Spielraum behalten Sie, wenn Sie im Arbeitsvertrag regeln:
Mitarbeiterführung: Spielraum beim Direktionsrecht bewahren
Der Arbeitnehmer wird in … (z. B. Bochum) tätig. Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer auch an einem anderen Ort einzusetzen, soweit dies dem Arbeitnehmer unter Abwägung seiner persönlichen Belange und der betrieblichen Notwendigkeiten zuzumuten ist.